Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 6 ; BayBO Art. 63 Abs. 1 S. 1
Zulassung der Abweichung von den Anforderungen der Abstandsflächenvorschriften durch Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung der Abweichung von den Anforderungen der Abstandsflächenvorschriften durch Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abweichung von den Anforderungen der Abstandsflächenvorschriften
Verfahrensgang
- VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.460
- VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067
In besonderen städtebaulichen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; U.v. 19.3.2013 - 2 B 13.99 - BayVBl 2013, 729). - VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328
Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067
Soll auch in diesem Bereich eine zeitgemäße, den Wohnbedürfnissen entsprechende Sanierung, Instandsetzung, Aufwertung oder Erneuerung der zum Teil überalterten Bausubstanz ermöglicht werden, so kommt man im Einzelfall nicht umhin, Ausnahmen vom generalisierenden Abstandsflächenrecht zuzulassen (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.503 - juris). - VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.99
Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067
In besonderen städtebaulichen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; U.v. 19.3.2013 - 2 B 13.99 - BayVBl 2013, 729). - VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 ZB 13.530
Vorbescheid; Zustimmungsverfahren; Abweichung; Atypik; Pavillionbauweise
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067
Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris). - VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742
Einhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung einer Garage
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067
Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris).
- VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547
Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus
Die Zulassung einer Abweichung von den Vorgaben des Art. 6 BayBO erfordert m.a.W. Gründe, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (zum Ganzen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 2 ZB 16.2067 - juris Rn. 3 m.w.N.;… zum Streitstand, ob eine Atypik bei Anwendung der Art. 6, Art. 63 in der seit 1. September 2018 geltenden Fassung noch zu fordern ist, vgl. den dargestellten Streitstand bei VG Augsburg, B.v. 19.11.2019 - Au 4 S 19.1926 - juris Rn. 29).Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann in besonderen städtebaulichen Lagen das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (zum Ganzen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 2 ZB 16.2067 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- VGH Bayern, 30.11.2023 - 2 ZB 21.2099
Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Abweichung von Abstandsflächen
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann in besonderen städtebaulichen Lagen das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (zum Ganzen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 2 ZB 16.2067 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.05.2018 - 2 B 18.681
Keine Baugenehmigung für Errichtung einer Werbetafel bei Gefährdung des …
Bezüglich der für eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 BayBO erforderlichen Atypik (st. Rsp. d. Senats, B.v. 27.10.2000 - 2 ZB 00.1627 - BayVBl 2001, 276; B.v. 31.1.2018 - 2 ZB 16.2067 - juris) ist vorliegend nichts vorgetragen und auch nichts ersichtlich. - VG Ansbach, 14.09.2022 - AN 3 K 21.00008
Terassenüberdachung als Aufenthaltsraum - Abstandsflächen
Die Zulassung einer Abweichung von den Vorgaben des Art. 6 BayBO erfordert m.a.W. Gründe, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (zum Ganzen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 2 ZB 16.2067 - juris Rn. 3 m.w.N). - VGH Bayern, 20.06.2022 - 9 ZB 21.3053
Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei …
Sein Vorbringen, das Baugrundstück sei bereits mit einem jahrzehntelang genutzten Wohnhaus bebaut, was zeige, dass das Grundstück mit einem Gebäude ohne Querhaus den Wohnbedürfnissen einer Familie vollständig genüge, spricht nicht gegen das Vorliegen einer städtebaulichen Lage, in der das Interesse des Grundstückseigentümers, das Grundstück zeitgemäß und wirtschaftlich vertretbar auszunutzen, etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2018 - 2 ZB 16.2067 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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