Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 09.10.1997 - 2 ZEO 1105/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmittelbelehrung; Verwaltungsgerichtliche Entscheidung ; Antrag auf Zulassung der Beschwerde ; Berufung ; Begründungserfordernis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumte Antragsfrist; Wiedereinsetzungsgrund
Verfahrensgang
- VG Weimar, 07.08.1997 - 5 E 923/97
- OVG Thüringen, 09.10.1997 - 2 ZEO 1105/97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 04.04.1997 - 1 S 120/97
Rechtsmittelbelehrung; Zulassungsbeschwerde; Begründungserfordernis; …
Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.1997 - 2 ZEO 1105/97
Insbesondere bedurfte es in der Rechtsmittelbelehrung nicht des Hinweises auf die Notwendigkeit, den Antrag innerhalb der Antragsfrist zu begründen, denn § 58 Abs. 1 VwGO erstreckt die notwendigen Bestandteile einer Rechtsmittelbelehrung hierauf nicht (vgl. SächsOVG, B. v. 4.4.1997, SächsVBl. 1997, 222).
- OVG Thüringen, 02.05.2002 - 2 EO 76/02
Anforderungen an die Darlegung in der Beschwerdebegründung; Gesetzesunkenntnis …
Von einem Rechtsanwalt ist zu erwarten, dass er bei Einlegung eines Rechtsmittels die einzuhaltenden Förmlichkeiten kennt oder sich die entsprechende Kenntnis verschafft (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Oktober 1997 - 2 ZEO 1105/97 - SächsOVG, Beschluss vom 4. April 1997 - 1 S 120/97 -, NVwZ 1997, 1003).
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