Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Tierseuchen - Rinder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Seuchenrecht; Viehseuchenrecht; Tierseuche; Tierkörperbeseitigung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; BSE; Rinder; Keulung; Tötung; Geburtskohorte; Fütterungskohorte; Übermaßverbot
Verfahrensgang
- VG Gera, 28.09.2001 - 1 E 1034/01
- OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 231
- DVBl 2002, 420 (Ls.)
- DÖV 2002, 128
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Die Frage kann auch deshalb dahingestellt bleiben, weil für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ). - BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Selbst wenn der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung, bei der Vollziehungsanordnung handele es sich um einen Verwaltungsakt, gefolgt wird - was der Senat ausdrücklich offen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -, BVerwGE 24, 92; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 740/90 -, NVwZ 1991, 491) -, bestimmen sich die gegen die Anordnung gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Rechtsfolgen ausschließlich nach § 80 Abs. 4 bis 8 VwGO (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80 Rnr. 78). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Die Frage kann auch deshalb dahingestellt bleiben, weil für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ).
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90
Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Selbst wenn der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung, bei der Vollziehungsanordnung handele es sich um einen Verwaltungsakt, gefolgt wird - was der Senat ausdrücklich offen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - II C 197.62 -, BVerwGE 24, 92; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 1990 - 8 S 740/90 -, NVwZ 1991, 491) -, bestimmen sich die gegen die Anordnung gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Rechtsfolgen ausschließlich nach § 80 Abs. 4 bis 8 VwGO (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80 Rnr. 78). - OVG Thüringen, 09.08.1996 - 2 EO 669/96
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlungs- und Demonstrationsrecht; …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Die am 5. Oktober 2001 ergangene Anordnung ist auch nach § 80 Abs. 3 VwGO genügend begründet, denn sie ist auf den konkreten Fall abgestellt und nicht lediglich "formelhaft" (vgl. Beschluss des Senats vom 9. August 1996 - 2 EO 669/96 - Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 80, Rnr. 84 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98
BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
BSE stellt eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, mithin gewichtiger Rechtsgüter dar (vgl. hierzu eingehend VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 10 S 2690/98 -, NVwZ-RR 2000, 427; VG Chemnitz, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 8 K 804/01 -). - OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde; …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Derartige Zweifel bestehen nur dann, wenn bei der im Zulassungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage der Erfolg des Rechtsmittels in einem späteren Beschwerdeverfahren wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juni 1998 - 2 ZEO 383/97 -, ThürVBl. 1998, 278 (279) m. w. N.). - OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97
Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand; …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Diese Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (Beschluss des Senats vom 28. November 1997 - 2 ZEO 208/97 -, LKV 1998, 281 m. w. N.). - VG Gera, 28.09.2001 - 1 E 1034/01
Ausbruch von BSE bei Rindern; Anordnung der sofortigen Tötung der Rinder und die …
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
Der Antrag der Antragstellerin auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 28. September 2001 - 1 E 1034/01 GE - wird abgelehnt. - VG Chemnitz, 14.05.2001 - 8 K 804/01
Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01
BSE stellt eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, mithin gewichtiger Rechtsgüter dar (vgl. hierzu eingehend VGH Mannheim, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 10 S 2690/98 -, NVwZ-RR 2000, 427; VG Chemnitz, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 8 K 804/01 -).
- VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07
Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf …
Berücksichtigt man darüber hinaus, dass das Verwaltungsgericht nicht an die - ordnungsgemäße - Begründung der Verwaltungsbehörde gebunden ist, sondern eine eigene Ermessensentscheidung über die Frage trifft, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (s. OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231), gibt es keine tragenden Gründe dafür, die Heilungsmöglichkeit nicht bereits während des noch laufenden Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zuzulassen. - VG Trier, 06.01.2023 - 8 L 3573/22
Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall
Ferner ist für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 - juris; HessVGH, Beschluss vom 14. März 2003 - 9 TG 2894/02 -, juris; OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ThürOVG, Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 2 ZEO 648/01 -, juris ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 SN 38/01 -, juris). - VG Neustadt, 30.01.2018 - 4 L 10/18
Aufstellung von Fahrrädern zu Werbezwecken und Sofortvollzug einer Verfügung …
Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
- VG Neustadt, 02.09.2002 - 2 L 2176/02
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Imbisswagen als untergeordnete …
Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NVwZ 1996, 58; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977;… Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 12. Auflage 2000, § 80 Rdnr.159).
- VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland
Berücksichtigt man darüber hinaus, dass das Verwaltungsgericht nicht an die - ordnungsgemäße - Begründung der Verwaltungsbehörde gebunden ist, sondern eine eigene Ermessensentscheidung über die Frage trifft, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (s. OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231), gibt es keine tragenden Gründe dafür, die Heilungsmöglichkeit nicht bereits während des noch laufenden Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zuzulassen.Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Holstein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
- VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung
Ob die Erwägungen der Behörde auch inhaltlich zutreffen, ist unbeachtlich (s. OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
- VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03 Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231 [OVG Thüringen 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01] ).
Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611;… Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 RdNr. 159).
- OVG Thüringen, 10.07.2007 - 2 EO 184/07
Anordnung des Ruhens der Approbation eines Apothekers, Wechsel der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. etwa den Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 2 ZEO 648/01 - m. w. N.) reicht es dafür aus, wenn diese Begründung auf den konkreten Fall abstellt und nicht lediglich formelhaft ist. - VG Neustadt, 29.11.2004 - 4 L 2692/04 Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231 [OVG Thüringen 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01] ).
Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611;… Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 Rdnr.159).
- VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06
"Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung
Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2005, 1053; OVG Schleswig-Holstein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231). - VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 L 1432/06
Nächtliche Ruhestörung: Pub muss früher schließen
- VG Neustadt, 03.07.2006 - 4 L 989/06
Widerspruchserhebung mittels Computerfax; Gewerbeuntersagung - Steuerrückstände
- VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05
Einziehung des Jagdscheins wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern
- VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1746/06
Anordnung des Sofortvollzugs eines Hausverbotes.
- VG Neustadt, 22.06.2020 - 4 L 445/20
Widerruf einer Erlaubnis zur Tagespflege; Aufgabendelegierung an Dritte; …
- VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04
Keine Duldungsverfügung gegenüber Mieter zur Durchsetzung einer …
- VG Neustadt, 30.09.2022 - 5 L 799/22
Landeshundegesetz: Einstufung als gefährlicher Hund
- VG Neustadt, 27.06.2018 - 4 L 752/18
Apotheke, Apotheker, Arzneimittel, Briefkasten, Erlaubnis, Erlaubnispflicht, …
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