Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.09.2000 - 2 ZS 00.2544 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Augsburg, 08.10.2014 - Au 4 K 13.2005
Änderung der Abschussplanung für Rotwild (abgelehnt)
Rn. 83 Die Bescheide vom 25. April 2013 sind auch nicht nichtig i.S.d. Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG mit der Folge, dass deren Vollstreckbarkeit nicht gegeben wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2011 - 14 ZB 11.454 - juris Rn. 6;… BVerwG, U.v. 13.4.1984 - 4 C 31/81 - NJW 1984, 2591 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 4.9.2000 - 2 ZS 00.2544 - juris Rn. 2). - VG München, 03.12.2015 - M 17 K 15.4370
Beseitigung und Entsorgung seit Jahren widerrechtlich abgelagerter Abfälle bei …
Etwas anderes gilt nur im Fall eines Unwirksamkeitsgrundes etwa nach Art. 44 i. V. m. Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG (BayVGH, B.v. 4.9.2000 - 2 ZS 00.2544 - juris Rn. 2) und der fehlenden Bestimmtheit der zwangsmittelbewehrten Verpflichtungsanordnung (…BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 13). - VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 3 K 20.01484
Zulässige isolierte Anfechtung von Zwangsgeldandrohung unbegründet
So ergibt sich bereits aus Art. 19 Abs. 1 VwZVG der tragende Grundsatz des Vollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern nur einen wirksamen unanfechtbaren (bzw. sofort vollziehbaren) Verwaltungsakt voraussetzt (vgl. z.B. BayVGH vom 4.9.2000, 2 ZS 00.2544 - juris). - VGH Bayern, 05.09.2011 - 14 ZB 11.454
Keine ernstlichen Zweifel
Etwas anderes gilt nur im Fall eines Unwirksamkeitsgrundes etwa nach Art. 44 BayVwVfG (BayVGH v. 4.9.2000 Az. 2 ZS 00.2544). - VGH Bayern, 23.03.2012 - 8 ZB 10.2342
Zwangsgeldandrohung; Einwendungen gegen Grundverwaltungsakt
Aus Art. 19 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 VwZVG ergibt sich der tragende Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dass die Zulässigkeit der Vollstreckung keinen rechtmäßigen, sondern lediglich einen wirksamen und unanfechtbaren oder Kraft Gesetzes oder besonderer Anordnung sofort vollziehbaren Verwaltungsakt voraussetzt (vgl. BVerwG vom 13.4.1984 DVBl 1984, 1172; BayVGH vom 4.9.2000 Az. 2 ZS 00.2544).
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