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| VGH Bayern, 03.09.2001 - 2 ZS 01.1506 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202 Die Behörde darf also eine individuelle Verbotsverfügung erlassen, wenn die Unterrichtstätigkeit von einer dafür ungeeigneten Person bereits aufgenommen worden ist oder wenn die Unterrichtsaufnahme zumindest unmittelbar bevorsteht (zu letzterem vgl. BayVGH vom 3.9.2001 Az. 2 ZS 01.1506 [zu Art. 81 BayBO]).
- VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080
Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen …
bbb) Es war zum Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenständlichen Baueinstellungsverfügung, wie für eine Baueinstellung nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO grundsätzlich erforderlich ("Einstellung der Arbeiten") (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2001 - 2 ZS 01.1506 - juris Rn. 2), auch tatsächlich mit (Bau-)Arbeiten an dem Gebäude der ehemaligen Glockengießerei begonnen worden und diese waren und sind auch noch nicht abgeschlossen (…vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2001 - 20 ZB 01.2648 - juris Rn. 5;… Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Art. 75 Rn. 42 ff. ). - VG München, 30.11.2017 - M 11 K 15.5680
Denkmaleigenschaft umstritten - präventive Abrissuntersagung
Wegen des präventiv-polizeilichen Zwecks einer vorbeugenden Abrissuntersagung (Gefahrenabwehr, Verhinderung vollendeter Tatsachen), kann jedoch in entsprechender Anwendung des Art. 75 Abs. 1 BayBO vorbeugend die Errichtung von Anlagen und die Ausführung von Bauarbeiten, z.B. der Abriss bereits dann verboten werden, wenn objektiv konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass alsbald mit rechtswidrigen Bauarbeiten begonnen wird (…vgl. Decker in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Kommentar, 126. EL Oktober 2017, Art. 75, Rn. 42; BayVGH B.v. 03.09.2001 - 2 ZS 01.1506 - juris Rn. 2).
- VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.2636
Vorbeugende Abrissuntersagung bei umstrittener Denkmaleigenschaft
Wegen des präventiv-polizeilichen Zwecks einer vorbeugenden Abrissuntersagung (Gefahrenabwehr, Verhinderung vollendeter Tatsachen), kann jedoch in entsprechender Anwendung des Art. 75 Abs. 1 BayBO vorbeugend, die Errichtung von Anlagen und die Ausführung von Bauarbeiten, z.B. der Abriss bereits dann verboten werden, wenn objektiv konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass alsbald mit rechtswidrigen Bauarbeiten begonnen wird (…vgl. Decker in Simon/Busse, Kommentar zur BayBO: Stand Oktober 2009, Art. 75 Rn. 42; BayVGH B.v. 03.09.2001 - 2 ZS 01.1506 - juris Rn. 2). - VG München, 13.10.2025 - M 8 K 24.1718
Anfechtungsklage, Vorbeugende Abbruchuntersagung und Baueinstellung bei …
Wegen des präventivpolizeilichen Zwecks einer vorbeugenden Abrissuntersagung (Gefahrenabwehr, Verhinderung vollendeter Tatsachen), kann jedoch in entsprechender Anwendung des Art. 75 Abs. 1 BayBO vorbeugend, die Errichtung von Anlagen und die Ausführung von Bauarbeiten bereits dann verboten werden, wenn objektiv konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass alsbald mit rechtswidrigen Bauarbeiten begonnen wird (…VG München, U.v. 28.7.2014 - M 8 K 13.2636 - juris Rn. 47; vgl. ferner: BayVGH, B.v. 3.9.2001 - 2 ZS 01.1506 - juris Rn. 2;… VG München, B.v. 31.3.2020 - M 29 S 19.6278 - juris OS 2, Rn. 32;… Decker in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 158. EL Mai 2025, Art. 75 Rn. 42). - VG München, 11.05.2022 - M 8 K 21.1082
Übereinstimmende Erledigungserklärungen, Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens …
Die für eine vorbeugende Verfügung erforderlichen objektiven Anhaltspunkte dafür, dass ein rechtswidriges Verhalten unmittelbar bevorsteht (vgl. zur Baueinstellung: BayVGH, B.v. 3.9.2001 - 2 ZS 01.1506 - juris Rn. 2), sind weder dargetan noch ersichtlich. - VG München, 31.03.2020 - M 29 S 19.6278
Denkmaleigenschaft, vorbeugende Untersagung von Baumaßnahmen, objektive …
In entsprechender Anwendung des Art. 75 BayBO kann ausnahmsweise vorbeugend die Errichtung von Anlagen bzw. die Ausführung von Bauarbeiten verboten werden, wenn objektive konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass alsbald rechtswidrige Anlagen errichtet werden oder mit Bauarbeiten begonnen wird (vgl. BayVGH v. 3.9.2001 Az. 2 ZS 01.1506 - juris, Rn. 2).
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