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| VGH Bayern, 22.10.2001 - 2 ZS 01.2345 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 27.01.2020 - 3 B 1864/19
Bordell im allgemeinen Wohngebiet
Wenn dieser gleichwohl die nicht genehmigte Nutzung aufgenommen hat, ist sein Interesse am Erhalt der getätigten Investitionen nicht schutzwürdig (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.10.2001 - 2 ZS 01.2345 -, juris Rdnr. 7). - VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461 Auch wenn die Folgen einer Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel weniger gravierend sind als die einer Beseitigungsanordnung nach Art. 76 Satz 1 BayBO, ist es im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (Art. 76 Satz 3 BayBO), bzw. ohne über einen bereits gestellten Bauantrag entschieden zu haben (vgl. BayVGH vom 30.8.2007 Az. 1 CS 07.1253; BayVGH vom 9.12.2005 Az. 2 ZB 05.2040; BayVGH vom 5.12.2005 VGH n.F. 59, 108 = BayVBl 2006, 702 = NVwZ-RR 2006, 754; BayVGH vom 5.7.2004 BayVBl. 2005, 117 m.w.N.; BayVGH vom 18.2.2003 Az. 1 CS 02.2750; BayVGH vom 22.10.2001 Az. 2 ZS 01.2345; BayVGH vom 8.1.2001, Az. 2 B 95.3811).
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