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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 2-03 O 362/16   

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https://dejure.org/2016,80579
LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 2-03 O 362/16 (https://dejure.org/2016,80579)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.11.2016 - 2-03 O 362/16 (https://dejure.org/2016,80579)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. November 2016 - 2-03 O 362/16 (https://dejure.org/2016,80579)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14

    Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Dies ist aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - Ärztebewertungsportal III m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 2016, 209 Rn. 17 - Haftung für Hyperlink).

    Grundsätzlich kann danach derjenige, der einen Link setzt, als Störer haften (BGH GRUR 2016, 209 - Haftung für Hyperlink; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; Spindler/Schuster-Spindler/Volkmann, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 1004 BGB Rn. 48 m.w.N.).

    Eine Haftung setzt allerdings erst ein, wenn der Linksetzer von der Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts Kenntnis erlangt (BGH GRUR 2016, 209 Rn. 25 f. - Haftung für Hyperlink; Spindler/Schuster-Spindler/Volkmann, a.a.O., § 1004 BGB Rn. 48).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Dies ist aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - Ärztebewertungsportal III m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 2016, 209 Rn. 17 - Haftung für Hyperlink).

    Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - Ärztebewertungsportal III m.w.N.).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2011, 1038 Rn. 20 - Stiftparfüm).

    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; BGH MMR 2010, 565 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; BGH MMR 2010, 565 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Die Kammer hat insoweit auch die kürzlich ergangene Entscheidung des EuGH in Sachen "GS Media / Sanoma Media Netherlands BV" (GRUR 2016, 1152) berücksichtigt.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH GRUR 2011, 152 Rn. 45 - Kinderhochstühle im Internet, m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2011, 1038 Rn. 20 - Stiftparfüm).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Grundsätzlich kann danach derjenige, der einen Link setzt, als Störer haften (BGH GRUR 2016, 209 - Haftung für Hyperlink; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; Spindler/Schuster-Spindler/Volkmann, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 1004 BGB Rn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.11.2016 - 3 O 362/16
    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; BGH MMR 2010, 565 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.12.2016 - 3 O 362/16   

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https://dejure.org/2016,64639
LG Frankfurt/Main, 13.12.2016 - 3 O 362/16 (https://dejure.org/2016,64639)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.12.2016 - 3 O 362/16 (https://dejure.org/2016,64639)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 3 O 362/16 (https://dejure.org/2016,64639)
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  • OLG Frankfurt, 04.04.2017 - 11 W 41/16

    Zur Haftung für eine Verlinkung auf eine von einer Konzerngesellschaft

    Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.12.2016 - 2-03 O 362/16 aufgehoben.
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