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   LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 2-03 O 24/12   

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https://dejure.org/2012,41960
LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 2-03 O 24/12 (https://dejure.org/2012,41960)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2-03 O 24/12 (https://dejure.org/2012,41960)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2-03 O 24/12 (https://dejure.org/2012,41960)
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Volltextveröffentlichung

  • aufrecht.de

    Verwendung eines Siegels durch Rechtsanwalt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbung für einen Anwaltssuchdienst mit dem Hinweis "Premium-Rechtsanwälte” stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung dar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Verwendung der Begriffe "Premium Rechtsanwälte" und "Premium Fachanwälte" in einem Anwaltssuchportal sowie durch entsprechende Domains

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung als Premium-Rechtsanwalt unzulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Irreführung durch "Premium"-Bezeichnung für Anwälte

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 13.07.2009 - 3 U 525/09

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung für die Kontaktaufnahme mit einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 3 O 24/12
    Genau dies aber wird der Verbraucher erwarten und genau darüber wird er getäuscht, da eine solche Überprüfung nicht stattfindet (vgl. OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2009, 558 Rn. 18).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 3 O 24/12
    Die Klägerin kann nicht die Erstattung einer 1, 5 fachen Geschäftsgebühr verlangen, da eine solche Erhöhung über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur dann gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war (vgl. BGH, Urteil v. 11.7.2012, Az. VIII ZR 323/11 juris Rn. 12).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2011 - 3 O 437/11

    Wettbewerbsverstoß durch Verwendung von Fantasie-Fachanwaltstiteln bei der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.10.2012 - 3 O 24/12
    Diese beiden Beanstandungen waren Gegenstand der klägerischen Antragstellung im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.; 2 - 03 0 437/11); ihnen wurde im dortigen Verfahren ein Streitwert von 40.000 EUR beigemessen, wobei dieser Betrag hälftig auf die beiden Abmahnziffern aufzuteilen war.
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