Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 09.02.2012 - 2-03 O 394/11 |
Volltextveröffentlichung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Filesharing - Widersprüchliche Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers geht zu Lasten des Rechteinhabers
Kurzfassungen/Presse (10)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Filesharing und die widersprüchliche Auskunft hinsichtlich des Anschlussinhabers
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unterschiedliche Anschlussinhaber bei P2P-Filesharing
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Widersprüchliche Ermittlungen bei P2P-Urheberrechtsverletzungen gehen zu Lasten des Rechteinhabers
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Richter zweifeln an Ermittlungsmethode - Neues Urteil zum Filesharing
- loebisch.com (Kurzinformation)
Filesharing: Zweifel bei der Zuordnung der IP-Adresse gehen zu Lasten des Rechteinhabers
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing bei zweifelhafter Ermittlung von Anschlussinhaber
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Urheberrechtsverletzung bei Ermittlung von unterschiedlichen Anschlussinhabern
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Filesharing - IP-Adresse muss dem Anschlussinhaber eindeutig zuzuordnen sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
IP-Ermittlung bei Tauschbörsenfällen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Filesharing: Kein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch bei widersprüchlichen Angaben zum Anschlussinhaber - Zweifel an der Richtigkeit der Anschlussinhaberermittlung gehen zu Lasten des Rechteinhabers
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 04.10.2012 - 3 O 152/12
Prozesskostenhilfe: Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags bei …
2 Anders als noch im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 2-03 O 394/11 hat die Klägerin nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand hinreichend substantiiert vorgetragen, dass die für den fraglichen Zeitpunkt ermittelte IP-Adresse dem Beklagten als Anschlussinhaber zugeteilt war.