Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 2-03 O 429/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41938
LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 2-03 O 429/19 (https://dejure.org/2019,41938)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.10.2019 - 2-03 O 429/19 (https://dejure.org/2019,41938)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 2-03 O 429/19 (https://dejure.org/2019,41938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,41938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Dabei ist zu beachten, ob und inwieweit das "Abbild" gegenüber dem "Urbild" durch die künstlerische Gestaltung des Stoffs und seine Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerks so verselbstständigt erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zu Gunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der "Figur" objektiviert ist (BVerfG, NJW 2008, 39 Rn. 83 - Esra).

    Eine Lösung kann daher nur in einer Abwägung gefunden werden, die beiden Grundrechten gerecht wird (BVerfG, NJW 2008, 39 Rn. 85 - Esra).

    Für die Abwägung ist entscheidend, mit welcher Intensität das Persönlichkeitsrecht betroffen ist (BVerfG, NJW 2008, 39 Rn. 86 - Esra).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Denn der künstlerische Schaffensprozess soll sich frei entwickeln können (BVerfG NJW 1971, 1645, 1646 - Mephisto).

    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein "Porträt" des "Urbildes" gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (BVerfGE 30, 173, 195, 198).

    Je stärker der Autor eine Figur von ihrem Urbild löst und zu einer Kunstfigur verselbstständigt ("verfremdet"; vgl. BVerfGE 30, 173, 175), umso mehr wird ihm eine kunstspezifische Betrachtung zugutekommen.

  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 16 U 39/09

    "Ende einer Nacht"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Daher wird die Kunstfreiheit umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellung des Urbildes künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet ist (vgl. zum Vorstehenden im Ganzen: Kammerurteil v. 13.02.2009, ZUM 2009, 308; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 15.10.2009 - 16 U 39/09 , BeckRS 2009, 27660 Rn. 40).

    Dabei geht es bei solcher Fiktionalisierung nicht notwendig um die völlige Beseitigung der Erkennbarkeit, sondern darum, dass dem Leser deutlich gemacht wird, dass er nicht von der Faktizität des Erzählten ausgehen soll ( OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 15.10.2009 - 16 U 39/09 , BeckRS 2009, 27660 Rn. 40).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2016, 789 Rn. 20; BGH, NJW 2016, 56 Rn. 29; BGH, NJW 2014, 2029 Rn. 22; jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2016, 789 Rn. 20; BGH, NJW 2016, 56 Rn. 29; BGH, NJW 2014, 2029 Rn. 22; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Die in ihrem Durchsetzungsanspruch betroffenen und bedrohten Rechtsgüter würden zu Lasten der Kunstfreiheit nicht optimiert, wenn allein der widerstreitende Belang betrachtet und die Lösung des Konflikts ausschließlich von der Schwere abhängig gemacht würde, mit der dieser durch das Kunstwerk beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 67, 213, 228; vgl. dazu auch BVerfGE 75, 369, 378 ff.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Die in ihrem Durchsetzungsanspruch betroffenen und bedrohten Rechtsgüter würden zu Lasten der Kunstfreiheit nicht optimiert, wenn allein der widerstreitende Belang betrachtet und die Lösung des Konflikts ausschließlich von der Schwere abhängig gemacht würde, mit der dieser durch das Kunstwerk beeinträchtigt werden könnte (BVerfGE 67, 213, 228; vgl. dazu auch BVerfGE 75, 369, 378 ff.).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2016, 789 Rn. 20; BGH, NJW 2016, 56 Rn. 29; BGH, NJW 2014, 2029 Rn. 22; jew. m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08

    Ende einer Nacht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.10.2019 - 3 O 429/19
    Daher wird die Kunstfreiheit umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellung des Urbildes künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet ist (vgl. zum Vorstehenden im Ganzen: Kammerurteil v. 13.02.2009, ZUM 2009, 308; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 15.10.2009 - 16 U 39/09 , BeckRS 2009, 27660 Rn. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht