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| LG Frankfurt/Main, 12.12.2008 - 2-06 O 249/06 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 2-06 O 249/06 (https://dejure.org/2008,42267)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spielerecht.de (Kurzinformation)
Verwendung von Sportlernamen und -bildern in Computerspielen
Papierfundstellen
- SpuRt 2009, 207
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22
Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen …
Dies ist insbesondere bei kommerziellen Verwertungen der Fall (…vgl. BGH, a.a.O. -Tina Turner -, OLG Hamburg ZUM 2004, 309 [310]; LG Frankfurt BeckRS 2009, 26562). - LG Düsseldorf, 28.11.2012 - 12 O 545/11
Porträtgemälde von Prominenten verstoßen gegen Recht am eigenen Bildnis
Denn der Kläger kann sich gegenüber der Kunstfreiheit auf seinen Persönlichkeitsschutz und sein Recht am eigenen Bild berufen (…vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 13.01.2004, Az.: 7 U 41/03, MMR 2004, 413, 414; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.12.2008, Az.: 2-06 O 249/06, BeckRS 2009, 26562). - LG Frankfurt/Main, 23.10.2015 - 3 O 405/15 Eine Verletzung ist deswegen zu bejahen, weil in die vermögenswerten Bestandteile des Rechts am eigenen Namen zu Zwecken der Gruppenvermarktung eingegriffen wird, indem die Namen unbefugt für kommerzielle Zwecke benutzt werden (vgl. Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.12.2008, Az.: 2-06 O 249/06 = BeckRS 2009, 26562).
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