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| LG Frankfurt/Main, 30.10.2019 - 2-06 O 255/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.10.2019 - 2-06 O 255/19
- OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19
Unternehmenskennzeichenverletzung durch Verwendung des fremden Zeichens im Rahmen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.10.2019 - 6 O 255/19
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - einstweilige Verfügung - vom 27.8.2019 (Az. 6 W 56/19 ) wird aufgehoben.Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das Oberlandesgericht, Az. 6 W 56/19 , am 27.8.2019 folgenden Beschluss gefasst:.
- OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
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Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 30.10.2019, 2-06 O 255/19 wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 30.10.2019, Az. 2-06 O 255/19 es der Antragsgegnerin und Berufungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu ? 250.000.00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu untersagen, ohne Einverständnis des Antragstellers im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland in der Werbung für zahnmedizinische Leistungen nach nachfolgende Kennzeichen.
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