Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 05.11.2013 - 2-23 O 50/13 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. November 2013 - 2-23 O 50/13 (https://dejure.org/2013,32887)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wer deutschsprachige Software bewirbt, muss auch deutschsprachige Software liefern - sonst kann er nicht nur abgemahnt werden, sondern schuldet auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wird die deutsche Version einer Software angeboten, darf die Software nicht als englischsprachige Version geliefert werden