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| LG Frankfurt/Main, 26.10.1999 - 2/26 O 166/98, 2-26 O 166/98 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.10.1999 - 2/26 O 166/98, 2-26 O 166/98 (https://dejure.org/1999,13582)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 2/26 O 166/98, 2-26 O 166/98 (https://dejure.org/1999,13582)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatzansprüche eines Vorstandsvorsitzenden einer Genossenschaft wegen der nachlässigen Prüfung eines Geschäftsjahres gegen den Verband
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 831
- NJW-RR 2006, 1295 (Ls.)
- NZA-RR 2000, 185
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63
Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96
Schadensersatz nach Druckkündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69
Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.03.1976 - VI ZR 21/74
Klage gegen eine Bank auf Schadensersatz infolge falscher Bankauskunft - Vornahme …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 04.10.1904 - III 91/04
Schadensersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 B.G.B.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 8 Sa 1346/11
Inanspruchnahme der GmbH-Geschäftsführer auf Zahlung von Arbeitsentgelt wegen …
Die Kammer schließt sich insoweit der weit überwiegend vertretenen Rechtsauffassung der Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit an (etwa LAG Hessen…, Urteil vom 14.11.2005 - 10 Sa 1580/04, juris Rdz. 36; LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.06.1996 - 12 Sa 21/95, n.v.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.01.2003 - 5 U 13/03, NZA 2003, 438; LG Frankfurt, Urteil vom 26.10.1999 - 2-26 O 166/98, NZA-RR 2000, 185, offen gelassen in BAG, Urteil vom 18.01.2007 - 8 AZR 234/06, NZA 2007, 1167). - LG Mainz, 05.01.2015 - 5 O 170/14 Die berufliche Betätigung des Klägers als solche und das Recht am Arbeitsplatz sind deliktsrechtlich kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB, so dass auch hieraus kein Schmerzensgeldanspruch abgeleitet werden kann (vgl.OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2003, 5 U 13/03 in: NJW 2003, 1673; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26. Oktober 1999 in: NJW-RR 2000, 831).
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