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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 18.01.2007 - 2-3 O 295/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33952
LG Frankfurt/Main, 18.01.2007 - 2-3 O 295/06 (https://dejure.org/2007,33952)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2-3 O 295/06 (https://dejure.org/2007,33952)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2-3 O 295/06 (https://dejure.org/2007,33952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.01.2007 - 3 O 295/06
    Die Vorschrift regelt neben der materiellen Anspruchsberechtigung auch die prozessuale Klagebefugnis (… Bergmann in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 8 Rdn. 261; BGH, NJW 1996, 3276 f. m.w.N.).

    Bei dem Kläger handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, der insbesondere nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen (so für den Kläger u.a. BGH, GRUR 2004, 793, 794; BGH, NJW 1996, 3276).

    Dabei spielt das kartellrechtliche Bedarfsmarktkonzept keine Rolle, sondern es kommt lauterkeitsrechtlich darauf an, ob die Mitgliedsunternehmen wegen der angegriffenen Wettbewerbsmaßnahme eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung mit gewisser - wenn auch nur geringer - Wahrscheinlichkeit befürchten müssen (BGH, NJW 1996, 3276 f.).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.01.2007 - 3 O 295/06
    Bei dem Kläger handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, der insbesondere nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen (so für den Kläger u.a. BGH, GRUR 2004, 793, 794; BGH, NJW 1996, 3276).
  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.01.2007 - 3 O 295/06
    Die Mitglieder des Bundesverbandes sind dem Kläger mittelbar zuzurechnen (BGH, GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft).
  • LG Berlin, 29.04.2005 - 16 O 796/04
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.01.2007 - 3 O 295/06
    Rn. 22 Die statischen Laborbedingungen - gekennzeichnet durch einen stets gleichmäßig horizontal von oben einwirkenden Druck - unter denen die Prüfdruckverfahren durchgeführt werden, können nicht mit den natürlichen Gegebenheiten verglichen werden, die bei der Verwendung einer Uhr im Wasser herrschen (LG Berlin, Urteil vom 29.04.2005; Az. 16 O 796/04, Bl. 42 - 45 R d.A.).
  • AG Bochum, 24.06.2011 - 75 C 45/11

    Undichtes Gehäuse einer "30 Meter wasserdichten" Luxusuhr stellt Mangel der …

    Soweit nämlich ein durchschnittlicher Kunde in der Rolle des Klägers eine hochpreisige Uhr mit dem Aufdruck "30 Meter wasserdicht" erwirbt, geht er zutreffenderweise zumindest davon aus, dass er diese Uhr wenigstens beim Schwimmen für längere Zeit bedenkenlos tragen kann (vgl. LG Frankfurt Urteil vom 18.01.2007, Az.: 2-3 O 295/06 - Juris).
  • OLG Rostock, 22.02.2021 - 2 U 14/19

    Prüfung der Klagebefugnis eines Verbandes nach dem UWG

    Veröffentlichte Rechtsprechung, die sich definitiv in diese Richtung positioniert, liegt zwar nicht vor; verschiedene instanz- und obergerichtliche Entscheidungen dürften aber so zu verstehen sein, dass sie in diese Richtung tendieren (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2002 - I-20 U 151/01, GRUR-RR 2003, 131 [Juris; Tz. 29] - "Schmuck und Uhren" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.1992 - 6 U 261/91, WRP 1992, 581 f. - "Schmuckbranche" LG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.01.2007 - 2-3 O 295/06, Magazindienst 2007, 317 [Juris; Tz. 2] - "Uhren- und Schmuckbranche" [unter Tz. 16 ff. dann allerdings nur noch auf "Uhren" bzw. die "Uhrensparte" abstellend]).
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