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LG Frankfurt/Main, 11.06.2015 - 30 O 164/14 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.06.2015 - 30 O 164/14
- OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. Juni 2015, Az. 2-30 O 164/14, teilweise abgeändert.das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 2015, Az. 2-30 O 164/14, aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 18.984,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (31. Juli 2014) zu zahlen sowie sie von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 EUR freizustellen.