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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 2-I-93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10735
VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 2-I-93 (https://dejure.org/1994,10735)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.09.1994 - 2-I-93 (https://dejure.org/1994,10735)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. September 1994 - 2-I-93 (https://dejure.org/1994,10735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Organstreitverfahren betreffend die Beantwortung von Fragen eines ehemaligen Abgeordneten des Sächsischen Landtages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 2-I-93
    Bei der Auslegung einer Verfassungsnorm ist zunächst von ihrem Wortlaut auszugehen (BVerfGE 1, 299 ; 62, 1 ).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 2-I-93
    Bei der Auslegung einer Verfassungsnorm ist zunächst von ihrem Wortlaut auszugehen (BVerfGE 1, 299 ; 62, 1 ).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89

    Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 2-I-93
    Im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfGE 83, 175 ; 24, 299 ) ist es geboten, den eingeleiteten Organstreit durch eine Sachentscheidung zu beenden, wenn dadurch die verfassungsrechtliche Streitfrage für die Zukunft geklärt wird, weitere Organstreitigkeiten gleicher oder ähnlicher Art vermieden werden und die politische Zusammenarbeit der Verfassungsorgane gefördert wird (…vgl. dazu auch Löwer, in: HStR II, § 56 Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 26.11.1968 - 2 BvE 5/67

    Zustimmungsbedürftigkeit der Antragsrücknahme nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 2-I-93
    Im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfGE 83, 175 ; 24, 299 ) ist es geboten, den eingeleiteten Organstreit durch eine Sachentscheidung zu beenden, wenn dadurch die verfassungsrechtliche Streitfrage für die Zukunft geklärt wird, weitere Organstreitigkeiten gleicher oder ähnlicher Art vermieden werden und die politische Zusammenarbeit der Verfassungsorgane gefördert wird (…vgl. dazu auch Löwer, in: HStR II, § 56 Rn. 10 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2026 - 58-I-24

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen die Behandlung einer Großen Anfrage durch …

    Sie wird jedoch perpetuiert, weil ein objektives Interesse an einer verfassungsrechtlichen Klarstellung der mit dem Antrag aufgeworfenen Auslegungsfrage besteht (SächsVerfGH, Urteil vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93, JbSächsOVG NF 3, 71 [72]; Urteil vom 16. September 1994 - Vf. 2-I-93, JbSächsOVG NF 2, 103 [106 f.]).

    Es besteht allerdings, wie bereits festgestellt, weiterhin ein objektives Interesse an der verfassungsrechtlichen Klarstellung der mit dem Antrag aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage, weil zukünftig ein erneutes Auftreten der grundsätzlichen Streitfrage möglich erscheint (SächsVerfGH, Urteil vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I- 93, JbSächsOVG NF 3, 71 [73]; Urteil vom 16. September 1994 - Vf. 2-I-93, JbSächsOVG NF 2, 103 [106 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2014 - 27-I-14
    Nachdem der Antragsteller seine Eigenschaft als Abgeordneter verloren hat, sind grundsätzlich sowohl seine Beteiligtenfähigkeit als auch sein Rechtsschutzbedürfnis entfallen (Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. September 1994 - Vf. 2-I-93; Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-1993).

    Auch objektiv klärungsbedürftige Fragen der Auslegung von Art. 51 SächsVerf wirft der Organstreit nicht auf (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. September 1994 - Vf. 2-I-93; Beschluss vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-1993).

  • VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93

    Organstreitverfahren auf Antrag einer Fraktion wegen der Absetzung eines Antrags …

    Sie wird jedoch perpetuiert, weil ein objektives Interesse an einer verfassungsrechtlichen Klarstellung der mit dem Antrag aufgeworfenen Auslegungsfrage besteht (vgl. Urteil des VerfGH v. 16. September 1994 - Vf. 2-I-93).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12

    Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des …

    Danach kann offenbleiben, ob darüber hinaus auch das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers zu 1) mit seinem Mandatsverzicht entfallen ist (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. September 1994 - Vf. 2-I-93; BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1992, BVerfGE 87, 207 [209]; Beschluss vom 27. November 2007, BVerfGE 119, 302 [307 ff.]).
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