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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38901
VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08 (https://dejure.org/2009,38901)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2009 - 2-VII-08 (https://dejure.org/2009,38901)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 2-VII-08 (https://dejure.org/2009,38901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstellung eines Popularklageverfahrens, das das Rauchverbot in Gaststätten zum Gegenstand hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 6. August 2008 (NJW 2008, 2701) - unter Bezugnahme auf seine zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder Baden-Württemberg und Berlin ergangene Entscheidung vom 30. Juli 2008 (BVerfGE 121, 317) - ausgeführt, dass die mit der Popularklage angegriffenen Regelungen des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes über das Rauchverbot in Gaststätten weder Raucher noch Gaststättenbetreiber in den Grundrechten des Grundgesetzes verletzen.
  • BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 3198/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 6. August 2008 (NJW 2008, 2701) - unter Bezugnahme auf seine zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder Baden-Württemberg und Berlin ergangene Entscheidung vom 30. Juli 2008 (BVerfGE 121, 317) - ausgeführt, dass die mit der Popularklage angegriffenen Regelungen des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes über das Rauchverbot in Gaststätten weder Raucher noch Gaststättenbetreiber in den Grundrechten des Grundgesetzes verletzen.
  • VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 5-VII-08

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08
    Diesen Ausführungen hat sich der Verfassungsgerichtshof für die insoweit inhaltsgleichen Grundrechte der Bayerischen Verfassung in seiner Entscheidung vom 27. August 2008 Vf. 5-VII-08 über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung angeschlossen.
  • VerfGH Bayern, 15.11.1996 - 15-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08
    Eine Ausnahme wäre nur dann gerechtfertigt, wenn noch ein objektives Interesse an der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der außer Kraft getretenen oder inzwischen durch eine anderweitige Regelung überholten Rechtsvorschrift besteht (vgl. VerfGH vom 15.12.1989 = VerfGH 42, 174/181; VerfGH vom 15.11.1996 = VerfGH 49, 153/157; VerfGH vom 27.5.1998 = VerfGH 51, 74/81).
  • VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08
    Eine Ausnahme wäre nur dann gerechtfertigt, wenn noch ein objektives Interesse an der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der außer Kraft getretenen oder inzwischen durch eine anderweitige Regelung überholten Rechtsvorschrift besteht (vgl. VerfGH vom 15.12.1989 = VerfGH 42, 174/181; VerfGH vom 15.11.1996 = VerfGH 49, 153/157; VerfGH vom 27.5.1998 = VerfGH 51, 74/81).
  • VerfGH Bayern, 24.05.1995 - 11-VII-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.12.2009 - 2-VII-08
    Die Fortführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 24.5.1995 = VerfGH 48, 46/48; VerfGH vom 2.12.1997 = VerfGH 50, 268/270; VerfGH vom 9.12.2008; VerfGH vom 15.6.2009).
  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 10-VII-15

    Kein öffentliches Interesse an der Fortführung einer zurückgenommenen …

    Die Durchführung des Verfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint (Art. 55 Abs. 5 Halbsatz 1 VfGHG; vgl. VerfGH vom 2.12.1997 VerfGHE 50, 268/270; vom 7.12.2009 - Vf. 2-VII-08 - juris Rn. 9; vom 19.12.2013 BayVBl 2014, 284/285).
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