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   VerfGH Bayern, 27.10.1993 - 2-VII-93   

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VerfGH Bayern, 27.10.1993 - 2-VII-93 (https://dejure.org/1993,7011)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1993 - 2-VII-93 (https://dejure.org/1993,7011)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 2-VII-93 (https://dejure.org/1993,7011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 537
  • DÖV 1994, 703
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Bayern, 10.10.2001 - 2-VII-01

    Stimmkreiseinteilung für die Landtagswahlen

    Insoweit seien seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 27. Oktober 1993 (VerfGH 46, 281 ff.) Entwicklungen eingetreten, besonders der Ausbau der rechtlichen Position der Stadtbezirke, die es gebieten würden, die Stadtbezirksgrenzen bei der Stimmkreiseinteilung zu beachten.

    Er prüft nicht, ob der Gesetzgeber die bestmögliche, sachgerechteste Regelung getroffen oder ob er zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. VerfGH 46, 281/292; BVerfGE 51, 222/237 f.; 95, 408/420; BVerfG Kammerbeschluss vom 18. Juli 2001 Az. 2 BvR 1252/99 u.a. S. 10).

    Nach ihrem Wortlaut ist diese Bestimmung auf Stadtbezirke einer Großgemeinde nicht anwendbar (vgl. Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 27. Oktober 1993, VerfGH 46, 281/290).

    Außerdem ändert die neue Bedeutung der Stadtbezirke nichts an dem Gesichtspunkt, dass es nicht angängig wäre, wenn der Gesetzgeber bei der Einteilung der Stimmkreise für die Landtagswahl gebunden wäre an die vom Stadtrat getroffene jeweilige Stadtbezirkseinteilung, der möglicherweise andere Gesichtspunkte zu Grunde liegen, als sie für eine Stimmkreiseinteilung maßgebend sind (vgl. VerfGH 46, 281/291).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, es könne aus Wortlaut und Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BV (Grundsatz der Wahlgleichheit) gefolgert werden, dass es dieser Verfassungsbestimmung am ehesten entspreche, wenn die Zahl der Stimmkreis- und der Listenmandate etwa gleich groß ist (VerfGH 46, 281/288).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels

    Deshalb haben auch die Gemeindevertreter - zumindest in einem Kernbestand - ein freies Mandat inne (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 20/91 -, BVerwGE 90, 104 = juris, Rn. 9; OVG RP, Beschluss vom 14. Juli 1982 - 7 B 29/82 -, AS 17, 382; Stamm, in: PdK RhPf B-1, GemO, Stand: November 2018, § 30, Rn. 3; vgl. auch BayVGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - Vf. 2-VII-93 -, juris, Rn. 44; ThürOVG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 KO 900/11 -, juris, Rn. 42; SächsOVG, Urteil vom 27. Mai 2019 - 4 C 10/17 -, juris, Rn. 22; offengelassen in BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1992 - 1 BvR 1392/92 -, juris, Rn. 4).
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