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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1995 - 20 A 3252/93   

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https://dejure.org/1995,4637
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1995 - 20 A 3252/93 (https://dejure.org/1995,4637)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.1995 - 20 A 3252/93 (https://dejure.org/1995,4637)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 20 A 3252/93 (https://dejure.org/1995,4637)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten der Gewässeraufsicht; Versickerung schadstoffbelasteten Abwassers; Grundwasser; Gefahrenabwehr; Abwälzung der Überwachungskosten auf den Überwachten

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1995 - 20 B 3405/93

    Zu den Kosten der Gewässeraufsicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1995 - 20 A 3252/93
    § 118 LWG soll in Abweichung von dem hergebrachten Grundsatz, daß die Kosten der Gewässeraufsicht von den Trägern der jeweiligen Wasserbehörden aus allgemeinen Deckungsmitteln aufzubringen sind, eine Rechtsgrundlage für die Abwälzung der Überwachungskosten auf den Überwachten bilden, soweit dieser die Überwachung und deshalb deren Kosten durch sein unerlaubtes Tun veranlaßt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Mai 1995 - 20 B 3405/93).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411

    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Ist das Grundwasser betroffen, so reicht hierfür schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2001 - 4 B 80.01 - BauR 2002, 1359 = juris Rn. 5; OVG NW, U.v. 27.7.1995 - 20 A 3252/93 - ZfW 1996, 469/473; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Juli 2018, § 9 WHG Rn. 43).
  • VG Hannover, 25.10.2010 - 4 A 3001/09

    Bodenabbau; Einbauklasse; Verfüllung

    Dort, wo jemand Handlungen vornimmt, die geeignet sind, auf den Boden nachteilig einzuwirken, greift im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr die bodenrechtliche Störerhaftung einschließlich der Pflicht zu Gefahrenerforschungseingriffen ein (vgl. für Grundwassereingriffe OVG Münster, Urteil vom 27.07.1995 - 20 A 3252/93 - ZfW 1996, 469; für Wasser und Boden: VG Aachen, Urteil vom 25.02.2008 - 5 K 1767/05 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 19.296

    Rechtmäßige Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Ist das Grundwasser betroffen, so reicht hierfür schon die nicht ganz entfernte, nur theoretische Möglichkeit einer schädlichen Einwirkung aus (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2001 - 4 B 80.01 - BauR 2002, 1359 = juris Rn. 5; OVG NW, U.v. 27.7.1995 - 20 A 3252/93 - ZfW 1996, 469/473; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand März 2019, § 9 WHG Rn. 43).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96

    Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach

    Anknüpfungspunkt der Kostenerstattungspflicht ist nicht ein festgestellter Gefahren verursachender Zustand oder eine schon bestehende Störung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern ein bestimmtes Verhalten des Betroffenen, das einen Bedarf an Aufklärung durch behördliche Ermittlungstätigkeit auslöst (vgl. OVG Münster, Urt. v. 27.07.1995 - 20 A 3252/93 -, ZfW 1996, 469).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1998 - 20 A 5664/96

    Zu den Möglichkeiten und Grenzen, Kostenerstattung für behördliche

    vgl. OVG NW, Urteil vom 27. Juli 1995 - 20 A 3252/93 -.
  • VG Aachen, 25.02.2008 - 5 K 1767/05

    Anordnung der Einrichtung und des Betriebs einer Grundwassermessstelle; Anspruch

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 27. Juli 1995 - 20 A 3252/93 - ZfW 1996, 469.
  • VG Arnsberg, 20.09.2005 - 8 K 3457/04

    Ausgestaltung der Geltendmachung der Kosten der Gewässeraufsicht durch

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 27. Juli 1995 - 20 A 3252/93 -, Zeitschrift für das Wasserrecht (ZfW) 1996, 469ff., m. w. N.
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