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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B   

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https://dejure.org/2010,18109
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B (https://dejure.org/2010,18109)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B (https://dejure.org/2010,18109)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - L 20 AY 93/10 B (https://dejure.org/2010,18109)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 2 AS 974/18

    Beschränkte Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines

    Die diesbezügliche Einschränkung entfällt aber, wenn ein Kostenvergleich ergibt, dass im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts nicht zu erwarten sind (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10 B, RdNr. 3 bei juris; Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B, RdNr. 4 bei juris; Beschluss vom 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B, RdNr. 5 bei juris; Beschluss vom 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17 B, RdNr. 7 bei juris).

    Dies ist der Fall, wenn die Fahrstrecke, die der auswärtige Prozessbevollmächtigte von seinem Kanzleisitz zum Sozialgericht zurücklegen muss, weiter ist als die Fahrstrecke, die ein Prozessbevollmächtigter zurücklegen müsste, der seine Kanzlei in dem entferntesten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks des Sozialgerichts hat (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17 B, RdNr. 5 bei juris mwN; Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B, RdNr. 5 bei juris).

    Auch dieser Gesichtspunkt ist im Rahmen des Kostenvergleichs zu berücksichtigen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B, RdNr. 6 bei juris; Beschluss vom 12.10.2012 - L 9 SO 261/12 B, RdNr. 7 bei juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 9 SO 261/12

    Sozialhilfe

    Die Einschränkung entfällt nur dann, wenn im konkreten Fall Mehrkosten durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts offensichtlich nicht zu erwarten sind (strenger insoweit LSG NRW, Beschl. v. 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B -, juris Rn. 4; Beschl. v. 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10 B -, juris Rn. 3, die einen genauen Kostenvergleich fordern) oder - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 4 ZPO - besondere Umstände die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts erfordern.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers für diesen bereits in dem dem Klageverfahren vorausgegangenen Widerspruchsverfahren tätig war, so dass er nach Ziffer 3103 VV RVG nur eine abgesenkte Verfahrensgebühr für das Klageverfahren beanspruchen könnten, wohingegen ein im vorliegenden erstmals tätig werdender Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Ziffer 3102 VV RVG geltend machen könnte (vgl. zu diesem Aspekt auch LSG NRW, Beschl. v. 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B -, juris Rn. 6).

  • LSG Hamburg, 01.09.2016 - L 4 AY 1/15

    Geltendmachung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 2

    Die hiergegen vor dem Sozialgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen S 20 AY 93/10 erhobene Klage nahm die Klägerin im Juni 2011 ohne Begründung zurück.

    Der Senat hat die Leistungsakte des Beklagten, die Ausländerakte der Klägerin, die Prozessakten des Verwaltungsgerichts Hamburg zu den Aktenzeichen 21 K 1861/08 (3 Bf 22/13.Z), 21 K 8/10 (3 Bf 14/14.Z), 15 A 962/05 und 21 A 449/09 sowie die Prozessakte des Sozialgerichts Hamburg zum Aktenzeichen S 20 AY 93/10 beigezogen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2012 - L 19 AS 1676/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur dann, wenn die Beiordnung des Rechtsanwalts überhaupt zu höheren Anwaltsgebühren führen würde als die Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts (Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nrn 7003 VV-RVG) kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (vgl. LSG NRW Beschlüsse vom 30.11.2010 - L 7 AS 1940/10 B - und - L 7 AS 1938/10 B - Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B - BayLSG Beschluss vom 31.05.2011 - L 15 SB 67/11 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17

    Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten nur zu den Bedingungen eines

    Es hat ein Kostenvergleich stattzufinden bei Ansatz einerseits der Entfernung des Kanzleisitzes des von dem Beteiligten gewählten Rechtsanwalt zum Gerichtsort und andererseits der Entfernung zwischen dem Gerichtsort zum am weitesten entfernten Ort im Gerichtsbezirk (vgl. Beschluss des Senats vom 11.09.2012 - L 19 AS 1676/12 B ; LSG NRW, Beschlüsse vom 22.10.2014 - L 20 SO 401/14 B, vom 30.11.2010 - L 7 AS 1940/10 B - und - L 7 AS 1938/10 B - und vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B - ; BayLSG Beschluss vom 31.05.2011 - L 15 SB 67/11 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1938/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur dann, wenn die Beiordnung dieses Rechtsanwalts überhaupt zu höheren Anwaltsgebühren führen würde als eine Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts (Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 7003 bis 7005 des Vergütungsverzeichnisses (VV) der Anlage 1 zum RVG), kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (wie hier LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1940/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur dann, wenn die Beiordnung dieses Rechtsanwalts überhaupt zu höheren Anwaltsgebühren führen würde als eine Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts (Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 7003 bis 7005 des Vergütungsverzeichnisses (VV) der Anlage 1 zum RVG), kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (wie hier LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1939/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur dann, wenn die Beiordnung dieses Rechtsanwalts überhaupt zu höheren Anwaltsgebühren führen würde als eine Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts (Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 7003 bis 7005 des Vergütungsverzeichnisses (VV) der Anlage 1 zum RVG), kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (wie hier LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - L 12 AS 478/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines

    Dieses Mehrkostenverbot findet vorliegend keine Anwendung, da sich der Kläger eine Rechtsanwältin mit Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks des SG, der auch den H. und damit K. umfasst (vgl. § 1 Ausführungsgesetz Baden-Württemberg zum SGG), ausgewählt hat (vgl. bspw. Fischer in Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 121 Rdnr. 19; Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2011 - L 12 AS 2057/11 B und L 12 AS 1899/11 B - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30. November 2010 - L 7 AS 1942/10 B - und vom 25. Oktober 2010 - L 20 AY 93/10 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2010 - L 19 AS 284/10 B PKH - Thüringer LSG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - L 6 B 55/09 KR - Hessisches LSG, Beschluss vom 29. September 2008 - L 9 B 242/08 AS -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1941/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nur dann, wenn die Beiordnung dieses Rechtsanwalts überhaupt zu höheren Anwaltsgebühren führen würde als eine Beiordnung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts (Reisekosten nach § 46 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 7003 bis 7005 des Vergütungsverzeichnisses (VV) der Anlage 1 zum RVG), kommt eine Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts in Betracht (wie hier LSG NRW, Beschluss vom 25.10.2010 - L 20 AY 93/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 7 AS 1942/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

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