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   OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06   

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https://dejure.org/2007,4356
OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06 (https://dejure.org/2007,4356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2007 - 20 U 219/06 (https://dejure.org/2007,4356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 20 U 219/06 (https://dejure.org/2007,4356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristgerechter Eintritt sowie fristgerechte ärztliche Feststellung einer unfallbedingten Invalidität aufgrund einer Niereninsuffizienz als Voraussetzungen der Leistungspflicht einer privaten Unfallversicherung ; Inhaltliche Anforderungen an die ärztliche Bescheinigung ...

  • Judicialis

    AUB § 7 Abs. 1; ; AUB § 11 Abs. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 7 I Nr. 1
    Schriftlich oder elektronisch fixierte ärztliche Feststellung aller körperlichen Invaliditätssymptome ist Anspruchsvoraussetzung für die Invaliditätsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 7 Abs. 1; AUB § 11 Abs. 4
    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der 3-Jahres-Frist des § 11 Abs. 4 AUB - Zur Treuwidrigkeit des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1361
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Bei Fehlen einer ärztlichen Feststellung ist ein Entschuldigungsbeweis nicht möglich (vgl. BGH - Urteil vom 23.02.2005 - IV ZR 273/03 - VersR 2005, 639, RdNr. 17 und zuletzt VersR 2006, 911; Senat VersR 2004, 187).

    Darüber hinaus kann sich die Berufung auf den Fristablauf als rechtsmissbräuchlich darstellen, wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Fristen deutlich wird, er aber gleichwohl eine solche Belehrung unterlässt (BGH VersR 2005, 639; BGH VersR 2006, 352; Senat NVersZ 1999, 567).

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    2.) Aus der ärztlichen Feststellung - zunächst unabhängig von der Einhaltung der Frist - müssen sich die vom Arzt angenommene Ursache der Invalidität und die Art ihrer Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherten ergeben (BGH, Urteil vom 6. November 1996, Az: IV ZR 215/95, r+s 1997, 84).

    Auch muss die Feststellung eine Aussage zur Invalidität zumindest dem Grunde nach treffen (BGH Urteil vom 6. November 1996, Az: IV ZR 215/95, r+s 1997, 84).

  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Liegt bis zum Ende der mündlichen Verhandlung überhaupt keine ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität vor (also auch keine verfristete), ist die Klage auch dann abzuweisen, wenn sich der Versicherer auf die Verspätung einer etwaigen Feststellung nicht berufen könnte (Senat MDR 2006, 1045 = NJOZ 2006, 1402).

    4.) Da bislang keine ärztliche Feststellung einer unfallbedingten Niereninsuffizienzinvalidität vorliegt, bedarf es eines Eingehens auf die Frage, ob sich die Beklagte mit der Berufung auf die Versäumung der Frist treuwidrig verhält, nicht (s.o, Senat MDR 2006, 1045 = NJOZ 2006, 1402).

  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Bei Fehlen einer ärztlichen Feststellung ist ein Entschuldigungsbeweis nicht möglich (vgl. BGH - Urteil vom 23.02.2005 - IV ZR 273/03 - VersR 2005, 639, RdNr. 17 und zuletzt VersR 2006, 911; Senat VersR 2004, 187).

    Denn damit würde die Feststellung erst mit der Zeugenaussage aus der Vorstellungswelt des Arztes heraus nach außen dringen (eingehend Senat VersR 2004, 187 m.w.N).

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Darüber hinaus kann sich die Berufung auf den Fristablauf als rechtsmissbräuchlich darstellen, wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Fristen deutlich wird, er aber gleichwohl eine solche Belehrung unterlässt (BGH VersR 2005, 639; BGH VersR 2006, 352; Senat NVersZ 1999, 567).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03

    Bewertung der Invalidität bei nicht abgeschlossener Heilbehandlung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Etwas anderes geht auch nicht aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BGH, r+s 2005, 299 hervor (worauf die Beklagte zutreffend hinweist).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    a) Ein Versicherer handelt u.a. dann treuwidrig, wenn er sich auf die fehlende rechtzeitige ärztliche Feststellung beruft, wenn er in Kenntnis des Fristablaufes vom Versicherungsnehmer mit körperlich oder seelischen Unannehmlichkeiten verbundene Untersuchungen verlangt, ohne auf den Fristablauf hinzuweisen (BGH VersR 1978, 1036; OLG Naumburg NOJZ 2005, 2272) oder wenn er seine Bereitschaft erklärt, zum Ablauf des dritten Unfalljahres eine dann bestehende Invalidität zu entschädigen (Senat VersR 2000, 962) oder trotz unzureichender ärztlicher Atteste sich bereit erklärt, zum Ablauf des dritten Unfalljahres einen weiteren Arztbericht anzufordern, um die Höhe des Invaliditätsgrades zu überprüfen, ohne deutlich zu machen, hierauf nur aus Kulanz bereit zu sein (Senat NVersZ 2000, 84; OLG Frankfurt NVersZ 2002, 70).
  • OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 W 88/01

    Unfallversicherung, Invaliditätsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Es ist unerheblich, ob eine ärztliche Feststellung überhaupt fristgerecht möglich gewesen wäre oder ob ein Arzt - gleich aus welchen Gründen - eine entsprechende Feststellung verweigert (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2001, Az: 10 W 88/01, VersR 2002, 430; Urteil vom 27.8. 1999 - 10 U 1848/98, NVersZ 2000, 174).
  • OLG Hamm, 02.02.2001 - 20 U 176/00

    Unfallversicherung - Umfang ärztlicher Feststellung - Diagnose und

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist; die Möglichkeit der Kausalität reicht nicht (Senat, Urteil vom 02.02.2001 - Az: 20 U 176/00, NVersZ 2001, 315; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2000, Az: 7 U 33/99, r+s 2003, 29; OLG Celle, Urteil vom 27. September 2001, Az: 8 U 2/01, r+s 2002, 260).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06

    Staats- und Amtshaftung: Schadensersatz wegen eines Überschwemmungsschadens bei

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (Senat NJW-RR 1997, 983; Senat NVersZ 2000, 478; OLG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2006, 2 U 24/06).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Wirksamkeit Allgemeiner

  • OLG Frankfurt, 14.02.2001 - 7 U 182/96

    Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung des Versicherers auf

  • OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99

    Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung; Bedürftigkeit bei

  • OLG Hamm, 29.09.1999 - 20 U 201/98

    Berufung des Versicherers auf fehlende fristgerechte ärztliche Feststellung in

  • OLG Koblenz, 27.08.1999 - 10 U 1848/98

    Unfallversicherung: Verschuldete Versäumung der Frist für die

  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 20 U 61/96

    Fristwahrung durch Feststellung der Invalidität

  • OLG Celle, 27.09.2001 - 8 U 2/01
  • OLG Hamm, 08.01.1992 - 20 U 309/91

    Fristgerechte Geltendmachung der Invalidität

  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 20 U 29/97

    Unfallversicherung: Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität -

  • OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10

    Anforderungen an die Form einer Invaliditätsbescheinigung in der privaten

    Aus einer solchen ärztlichen Feststellung müssen sich die vom Arzt angenommene Ursache der Invalidität und die Art ihrer Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherungsnehmers ergeben (BGH, Urteil vom 07.03.2007, IV ZR 137/06; zitiert nach juris, Tz. 11; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 31).

    Im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion dieser Bescheinigung ist nämlich eine schriftlich (oder elektronisch) fixierte ärztliche Erklärung notwendig (so mit ausführlicher Begründung OLG Celle, Urteil vom 12.03.2009, 8 U 200/08, juris Tz. 9 ff.; so auch das Saarländische OLG, Urteil vom 20.06.2007, 5 U 70/07, juris Tz. 31 ff.; Urteil des Senats vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 33).

  • LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen

    Mängel sind in Ausführung der richterlichen Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO der Partei - vornehmlich dem Kläger - rechtzeitig zu benennen, damit er die Zulässigkeitsmängel seiner Klage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beheben kann, bei Wahrung einer Klagefrist jedoch grundsätzlich nur mit Wirkung ex nunc (BGHZ 22, 257; OLG Hamm VersR 2007, 1361).
  • OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18

    Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen

    Die Fristversäumnis kann bei einer nachträglichen Gutachtenerstellung allenfalls dann nicht eingewandt werden, wenn hierdurch ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherungsnehmers hervorgerufen wird, dass ihn entweder dazu veranlasst, weitere erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruches zu unterlassen oder zumindest, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers hin umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (BGH, Urt. v. 28.06.1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036, 1038; OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2007 - 20 U 219/06 - RuS 2008, 123).
  • OLG München, 22.04.2008 - 25 U 1834/08

    Unfallversicherung: Konludentes Einverständnis mit der Geltendmachung durch die

    Von den Fallgruppen, in denen von der Rspr. - auch vom erkennenden Senat - Treuwidrigkeit angenommen worden ist, kommt lediglich diejenige in Betracht, in denen die Treuwidrigkeit damit begründet worden ist, dass sich der Versicherungsnehmer umfangreichen und belastenden Untersuchungen unterziehen musste (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 1036; VersR 2006, 352; OLG Hamm, VersR 2007, 1361; OLG Celle, OLGR Celle 2008, 60).
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