Rechtsprechung
OLG München, 28.02.2006 - 20 U 4636/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,76565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 78/11
Obhutspflichten des Heimbetreibers beim An- und Entkleiden von Heimbewohnern; …
Etwas anderes gilt aber, wenn sich der Vorfall bei einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme ereignet hat, die in den voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Pflegeheimträgers fiel, also in einer konkreten Gefahrensituation, die für die Beklagte gegenüber der Versicherten gesteigerte Obhutspflichten auslöste und deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut war (vgl. BGH, NJW 1991, 1540; Senat, PflR 2009, 568; NJW-RR 2010, 1533; OLG München, PflR 2009, 142; Urteil vom 28.02.2006 - 20 U 4636/05; OLG Hamm, OLGR 2006, 569). - OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07
Umfang der Obhutspflicht des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einer nicht …
Die Pflichtverletzung ist bereits deswegen indiziert, weil sich der Vorfall in einer konkreten Gefahrensituation ereignet hat, die für die Beklagte gegenüber der Versicherten gesteigerte Obhutspflichten auslöste und deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut war (vgl. BGH NJW 1991, 1540 zur Beweislastumkehr; OLG München Urteil vom 28.02.2006 - 20 U 4636/05). - OLG München, 12.11.2008 - 20 U 3322/08
Heimvertrag: Schadensersatzanspruch eines gestürzten Pflegeheimbewohners
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.04.2005, III ZR 399/04, NJW 2005, 1937) geht der Senat davon aus, dass diese Pflichten begrenzt sind auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind (OLG München, Urteile vom 28.02.20006, 20 U 4636/05 und vom 25.07.2003, 27 U 237/03, VersR 2004, 618 [619]; LG Essen, VersR 2000, 893).