Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.05.2015 - I-20 U 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH hinsichtlich der Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Gemeinschaftswortmarke; Verwechslungsgefahr der Marken "combit" und "commit"
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH hinsichtlich der Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Gemeinschaftswortmarke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.12.2013 - 2a O 27/13
- OLG Düsseldorf, 12.05.2015 - I-20 U 5/14
- LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4c O 27/13
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2016 - C-223/15
- EuGH, 22.09.2016 - C-223/15
- OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 40/16
- OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 20 U 5/14
- BGH, 12.07.2018 - I ZR 74/17
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 336
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05
"THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2015 - 20 U 5/14
10 Die vom Landgericht rechtskräftig festgestellte Verletzungshandlung der Beklagten in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht nur die Klagemarke 2, sondern auch die soweit relevant allein territorial weitergehende Klagemarke 3 betrifft, begründet eine Begehungsgefahr für das ganze Gebiet der Europäischen Union (vgl. auch BGH GRUR 2008, 254 Rdnr. 39 - THE HOME STORE;… östOGH GRUR Int 2007, 256 (258) - Lucky Strike).
- BGH, 12.07.2018 - I ZR 74/17
Feststellung der klanglichen Ähnlichkeit einer mehrsilbigen Klagemarke (hier: …
Das Berufungsgericht hat zunächst dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen vorgelegt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2015, 336):.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 20 U 5/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
UMV Art. 9 Abs. 2 Buchst. b)
Verwechslungsgefahr zweier Marken - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 25.06.2015 - C-147/14
Loutfi Management Propriété intellectuelle - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 20 U 5/14
Für den Fall, dass die Beklagte einen Vertrieb lediglich in Englisch vornehme, sei nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2015, 794 - Loutfi/Meatproducts ua) bei der Frage einer Verwechslungsgefahr von vornherein nur auf Englischkundige abzustellen.verständigen Durchschnittsverbrauchern der entsprechenden Waren oder Durchschnittsempfänger der Dienstleistungen zusammensetzen (so EuGH in st. Rspr.; vgl. GRUR 2015, 794 Rdnr. 20 f m.w.N. - Loutfi/Meatproducts ua).
- EuGH, 22.09.2016 - C-223/15
combit Software - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 20 U 5/14
Diese hat der EuGH durch Urteil vom 22.09.2016 - C-223/15 - dahingehend beantwortet, dass Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b und Art. 102 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26.02.2009 über die Unionsmarke so auszulegen sind, dass ein Unionsmarkengericht, wenn es feststellt, dass die Benutzung eines Zeichens in einem Teil des Gebiets der Europäischen Union zur Gefahr von Verwechslungen mit einer Unionsmarke führt, während in einem anderen Teil dieses Gebiets keine solche Gefahr besteht, zu dem Schluss kommen muss, dass eine Verletzung des durch die Marke verliehenen ausschließlichen Rechts vorliegt, und die Benutzung des Zeichens für das gesamte Gebiet der Europäischen Union mit Ausnahme des Teils, für den eine Verwechslungsgefahr verneint wurde, untersagen muss. - BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89
Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 20 U 5/14
Hat nämlich ein zur Kennzeichnung von Waren verwendetes Wort einen geläufigen Sinngehalt, kann nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2006, 413 - ZIRH/SIR); GRUR 1992, 130 - Bally/BALL) die Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinne mit einer ähnlichen Kennzeichnung von vornherein ausgeschlossen sein, auch wenn die Ware dem Sinngehalt nicht entspricht; maßgeblich ist nur, ob dieser Begriff wegen seines jedermann geläufigen Sinngehalts rasch erfasst wird und als allgemein verständliches Wort mit einem anderen, der Umgangssprache nicht entlehnten Kennzeichen nicht verwechselt werden kann. - EuGH, 23.03.2006 - C-206/04
Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 20 U 5/14
Hat nämlich ein zur Kennzeichnung von Waren verwendetes Wort einen geläufigen Sinngehalt, kann nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2006, 413 - ZIRH/SIR); GRUR 1992, 130 - Bally/BALL) die Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinne mit einer ähnlichen Kennzeichnung von vornherein ausgeschlossen sein, auch wenn die Ware dem Sinngehalt nicht entspricht; maßgeblich ist nur, ob dieser Begriff wegen seines jedermann geläufigen Sinngehalts rasch erfasst wird und als allgemein verständliches Wort mit einem anderen, der Umgangssprache nicht entlehnten Kennzeichen nicht verwechselt werden kann.