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   VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056   

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VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 (https://dejure.org/2010,69268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 (https://dejure.org/2010,69268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 20 ZB 10.2056 (https://dejure.org/2010,69268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils dargelegtVersäumung der Klagefrist, keine WiedereinsetzungKeine Divergenz; kein Verfahrensmangelrichterliche Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056
    Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die den Verfahrensablauf regelt, nicht aber ein Verstoß gegen das materielle Recht (vgl. BVerwG vom 23.1.1996 NVwZ-RR 1996, 369; Eyermann, a.a.O., RNr. 48 zu § 124; Kopp/ Schenke, a.a.O., RNr. 9 zu § 130, RNrn. 20 ff. zu § 132).

    Ob das Verwaltungsgericht verfahrensfehlerhaft verfahren ist, muss dabei stets aus dem Blickwinkel seines materiell-rechtlichen Standpunktes beurteilt werden, auch wenn dieser Standpunkt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofs falsch sein sollte (BVerwG vom 23.1.1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen auch dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 DVBl 2000, 1458).
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 C 15.76

    Auslegung eines Klageantrages - Anfechtung der Berichtigungsbescheide - Vorliegen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056
    Mit der Behauptung, das verwaltungsgerichtliche Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 1976 Az. 4 C 15.76 sowie vom 3. Juli 1992 Az. 8 C 72/90 ab, legt der Kläger den Zulassungsgrund einer Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) nicht hinreichend dar.
  • BVerwG, 05.05.1999 - 4 B 35.99
    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056
    Das schuldhafte Verhalten seines Prozessbevollmächtigten muss sich der Kläger gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (BVerwG vom 5.5.1999 NVwZ 2000, 65).
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 20 ZB 10.513

    Rückzahlung von Vorausleistungen; zulässige Klageart; Verpflichtungsklage,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung zu fordern (vgl. zuletzt BayVGH vom 7.6.2010 Az. 20 ZB 10.513; vom 17.2.2010 Az. 20 ZB 09.3251; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., RNr. 7 a zu § 124; Eyermann, VwGO, 13. Aufl., RNrn. 11 ff. zu § 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14

    Zur Zulässigkeit einer Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist

    Bei Rechtsbehelfen ist hierzu immer auch eine hinreichend genaue Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung erforderlich (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 82 Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris).
  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 18.266

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Diese eindeutige und unmissverständliche Formulierung ist keiner Auslegung in die Anfechtung des Prüfungsbescheids vom ... zugänglich, zumal die Klageschrift von der anwaltlichen Vertretung des Klägers gefertigt worden war (vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - BeckRS 2010, 31837 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480

    Auslegung des Klagebegehrens bei einem anwaltlich vertretenen Kläger

    Allerdings erfährt die Auslegung gemäß § 88 VwGO anhand der Klagebegründung oder weiterer Umstände eine Einschränkung dadurch, dass dabei nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden können, die vor Ablauf der Klagefrist (§ 74 VwGO) beim Gericht eingegangen bzw. bekannt geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2012 - 11 ZB 11.2621 - juris Rn. 35; B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris Rn. 8 f.; VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14, NVwZ-RR 2015, 118/119; OVG Bbg., U.v. 3.12.2003 - 2 A 417/01 - juris Rn. 20 f.; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 82 Rn. 2, 7).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.2555

    Streitwert ohne Antragstellung

    Jedoch muss es aus der Tatsache der Klageerhebung, aus Angaben über den angegriffenen Verwaltungsakt und etwaigen sonstigen während der Klagefrist abgegebenen Erklärungen oder diesen beigefügten Unterlagen für das Gericht möglich sein, festzustellen, um was es dem Kläger (vorliegend der Klägerin) geht, in welcher Angelegenheit die Klage erhoben wird und auf welchen konkreten Fall sich die Rechtshängigkeit bezieht (vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris Rn. 8).
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