Rechtsprechung
VG Hamburg, 28.06.2017 - 20 E 6320/17 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Kundgebung "G20 - not welcome" darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kundgebung "G20 - not welcome" darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.06.2017 - 20 E 6320/17
- OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 141/17
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 03.07.2017 - 5 E 6475/17
Erfolgloser Eilantrag hinsichtlich der Versammlung "Neoliberalismus ins Museum"
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Ziffer II. der Allgemeinverfügung ist gemessen an den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO in Verbindung mit § 80 Abs. 3 VwGO formell rechtmäßig, es liegt eine gesonderte Begründung vor und diese lässt auch einen ausreichenden Einzelfallbezug erkennen (vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2017, 19 E 6258/17; Beschl. v. 27.6.2017, 16 E 6288/17; Beschl. v. 28.6.2017, 20 E 6320/17; Beschl. v. 29.6.2017, 3 E 6431/17; Beschl. v. 30.7.2017, 7 E 6480/17; alle im Internet abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/).