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   AG Syke, 08.11.2017 - 20 M 888/17   

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AG Syke, 08.11.2017 - 20 M 888/17 (https://dejure.org/2017,59952)
AG Syke, Entscheidung vom 08.11.2017 - 20 M 888/17 (https://dejure.org/2017,59952)
AG Syke, Entscheidung vom 08. November 2017 - 20 M 888/17 (https://dejure.org/2017,59952)
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  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 19.04.2016 - 30 M 8006/16

    Erhebung einer Gebühr eines Gerichtsvollziehers für einen Nachbesserungsantrag

    Auszug aus AG Syke, 08.11.2017 - 20 M 888/17
    Die Ablehnung, überhaupt tätig zu werden, ist dort aber nicht als ein solcher weiterer Ausnahmefall geregelt, weshalb Gerichtsvollzieher für eine berechtigte sofortige Ablehnung eines gesetzwidrigen Auftrages keine Gebühr erheben kann (vgl. auch AG Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 19.04.2016 - 30 M 8006/16 -, Juris).
  • LG Verden, 19.11.2004 - 6 T 51/04

    Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen

    Auszug aus AG Syke, 08.11.2017 - 20 M 888/17
    Antragsberechtigt ist vielmehr jeder Gläubiger, auch derjenige, der ursprünglich nicht Antragsteller war (LG Verden, JurBüro 2005, Seite 163 (164) ; LG Frankfurt oder JurBüro 2004, Seite 216 (217) ; AG Krefeld, JurBüro 2008, Seite 504 ff. ; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 802 d Rn. 13; Stöber/Zöller, 31 Aufl. § 802 d Rn. 18; Sternal, in: Kindl/Meller-Hanich/Wolf, ZV, 3. Aufl., § 802 d ZPO Rn. 17).
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