Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 FrhEntzG, § 7 FrhEntzG
Abschiebungshaftverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Beschleunigungsgebot - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschleunigungsgebot im Abschiebungshaftverfahren; Verpflichtung des Langerichts zur Anhörung des Betroffenen
- Judicialis
FEVG § 5; ; FEVG § 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bensheim - 3 XIV 402/02
- LG Darmstadt, 02.01.2003 - 26 T 216/02
- OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
Die landgerichtliche Entscheidung kann keinen Bestand haben, weil das Landgericht den Betroffenen nicht mündlich angehört hat (zur Bedeutung der persönlichen mündlichen Anhörung im Abschiebungshaftverfahren vgl. BVerfG NVwZ-Beil.1996, 49 = AuAS 1996, 85 = InfAuslR 1996, 198 = ZAR 1996, 141). - OLG Celle, 27.02.2001 - 17 W 15/01
Beschwerde; Abschiebungshaft; Anhörungspflicht; Haftdauer ; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
1995, 214 und in der Sache 17 W 15/01 dokumentiert bei Juris; OLG Düsseldorf NVwZ-Beil. - OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95
Ausländerrecht: Abschiebehaft, Erneute mündliche Anhörung des Betroffenen, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
1997, 39 LS; Kammergericht FGPrax 1998, 242; Senat 20 W 203/91 = OLGZ 1992, 171 = NVwZ 1992, 302 = InfAuslR 1992, 13; 20 W 538/95 = NVwZ-Beil.
- BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
Einreise eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlende mündliche Anhörung durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil. - OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
1995, 39; OLG Dresden = InfAuslR 1995, 162; OLG Celle OLG Celle InfAuslR 2001, 346; Nds.Rpfl. - BayObLG, 31.03.1992 - 3Z BR 32/92
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil. - OLG Frankfurt, 10.07.1991 - 20 W 203/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
1997, 39 LS; Kammergericht FGPrax 1998, 242; Senat 20 W 203/91 = OLGZ 1992, 171 = NVwZ 1992, 302 = InfAuslR 1992, 13; 20 W 538/95 = NVwZ-Beil. - OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 20 W 279/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Ausländerbehörde einen Ausländer, den sie abschieben will, unverzüglich - bei Sprachproblemen mit einem Dolmetscher - in der wie hier nahegelegenen Justizvollzugsanstalt aufsuchen muss, um gemeinsam mit dem Ausländer die Passantragsformulare auszufüllen (vgl. z.B. 20 W 279/95 = FGPrax 1995, 208 = NVwZ-Beil. 1996, 7).
- OLG Celle, 27.06.2005 - 22 W 24/05
Abschiebehaftverfahren; Abschiebungshaft; Ausländer; Ehegattenanhörung; …
Die Anhörung hat mündlich zu erfolgen und ist ein wesentlicher Bestandteil der dem Gericht obliegenden Sachaufklärungspflicht (OLG Frankfurt/M. vom 30. Januar 2003, 20 W 10/03). - OLG Celle, 12.08.2008 - 22 W 35/08
Abschiebungshaft, Anhörung, Ehegatte, Sachaufklärungspflicht, Scheinehe, Heilung, …
Die Anhörung hat mündlich zu erfolgen und ist ein wesentlicher Bestandteil der dem Gericht obliegenden Sachaufklärungspflicht (OLG Frankfurt/M. vom 30. Januar 2003, 20 W 10/03).