Rechtsprechung
| FG Hamburg, 28.09.1999 - I 20/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Testamentarische Vermögenszuwendung an eine ausländische Stiftung; Steuerfreiheit für thesaurierte Erträge; Besteuerung von Verwendungsauflagen; Minderung der Bereichung des Erben duch Zweckzuwendungen; Verwendung der Erträge für gemeinnützige Zwecke; Thesaurierung von ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbschaftsteuer; Steuerbefreiung einer ausländischen gemeinnützigen Stiftung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 28.09.1999 - I 20/99
- BFH, 16.01.2002 - II R 82/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.09.1996 - II R 21/95
Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.11.1995 - II B 103/95
Erbschaftsteuerbefreiung bei Zuwendungen aus ausländische gemeinnützige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 03.08.1983 - II R 20/80
Diskriminierungsverbot - Ausländische Stiftung - Zweckwidmung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 30.09.1997 - IV 4/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG München, 05.11.1997 - 4 K 527/94
Behandlung eines Barvermächtnisses als steuerfreie Zuwendung; Anforderungen an …
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- FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 1/99
Zum Beginn der Jahresfrist in § 48 Abs. 4 VwVfG
Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Rückforderung der Ausfuhrerstattung ist § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Markorganisationen vom 27.8.1986 (MOG), der nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auf Erstattungsbescheide anwendbar ist, die Ausfuhren vor dem 1.4.1995 betreffen (vgl. zuletzt FG Hamburg, Urteil vom 1.11.2001 - 20/99 -). - FG Hamburg, 15.11.2007 - 4 K 45/07
Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung, Ergänzung von fehlenden …
Als Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Rückforderung der Ausfuhrerstattung kommt vorliegend allein die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Markorganisationen vom 27.8.1986 (MOG), die nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auf Erstattungsbescheide anwendbar ist, die Ausfuhren vor dem 1.4.1995 betreffen (vgl. nur FG Hamburg, Urteil vom 1.11.2001 - 20/99 -) in Betracht.
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