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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1998 - 20 A 89/96 .A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16143
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1998 - 20 A 89/96 .A (https://dejure.org/1998,16143)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.1998 - 20 A 89/96 .A (https://dejure.org/1998,16143)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 20 A 89/96 .A (https://dejure.org/1998,16143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Afghanistan; Quasi- staatliche Herrschaftsmacht; Taliban; Bürgerkriegspartei; Hindus; Gefahrenlage; Abschiebungsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - A 16 S 1881/97

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche Gewalt bzw quasistaatliche …

    Rn. 55 Der Senat hält es schon für zweifelhaft, ob die Taliban im Innern in jeder Hinsicht die Mindestvoraussetzungen staatsähnlicher Herrschaftsmacht (staatsähnliche Organisationsformen, Gewährleistung einer "Friedensfunktion") erfüllen (ebenso neuerdings OVG Münster, Urteil vom 29.1.1998 - 20 A 89/96.A -).

    Dem haben sich - unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse - inzwischen auch andere Oberverwaltungsgerichte angeschlossen (13. Senat des VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.12.1997 - A 13 S 1360/94 - und vom 16.9.1997 - A 13 S 1011/94 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.12.1997 - 2 L 123/96 - OVG Münster, Urteil vom 29.1.1998 - 20 A 89/96.A - sowie Hess. VGH, Urteil vom 26.1.1998 - 13 UE 2978/96.A -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 2 L 141/95

    Afghanistan, Hindus, Religiös motivierte Verfolgung, Abschiebungshindernis, …

    Er bildet eine religiöse Minderheit in Afghanistan, die überwiegend aus ihrem Heimatland geflohen ist, weil sie sich schutzlos der Verfolgung durch die islamische Bevölkerungsmehrheit bzw. die islamischen Machthaber ausgesetzt sah (OVG NW, Urt. v. 29.01.1998 - 20 A 89/96.A -, UA S. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - A 6 S 608/99

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Gebietsgewalt

    Rn. 6 1. Bis heute kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Taliban im Inneren - über die bloße Aufrechterhaltung und Sicherung einer "religiösen Militärherrschaft" hinaus - nennenswerte Anstrengungen unternommen haben, um die Infrastruktur und Daseinsvorsorge der ihnen unterworfenen Bevölkerung auch nur ansatzweise zu sichern (zu diesem Kriterium vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 29.1.1998 - 20 A 89/96.A).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1998 - A 6 S 3430/96

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsgewalt oder quasi-staatliche …

    Rn. 31 1. Es kann wohl bis heute nicht davon ausgegangen werden, daß die Taliban im Inneren - über die bloße Aufrechterhaltung und Sicherung einer "religiösen Militärherrschaft" hinaus - nennenswerte Anstrengungen unternommen haben, um die Infrastruktur und Daseinsvorsorge der ihnen unterworfenen Bevölkerung auch nur ansatzweise zu sichern (zu diesem Kriterium vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 29.1.1998 - 20 A 89/96.A).
  • VG Karlsruhe, 29.04.1998 - A 10 K 14467/94

    Anspruch afghanischer Staatsangehöriger auf Asyl; Vollständige Ausfüllung eines …

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  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1999 - A 6 S 514/99

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsgewalt bzw quasi-staatliche …

    Rn. 7 1. Es kann bis heute nicht davon ausgegangen werden, daß die Taliban im Inneren - über die bloße Aufrechterhaltung und Sicherung einer "religiösen Militärherrschaft" hinaus - nennenswerte Anstrengungen unternommen haben, um die Infrastruktur und Daseinsvorsorge der ihnen unterworfenen Bevölkerung auch nur ansatzweise zu sichern (zu diesem Kriterium vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 29.1.1998 - 20 A 89/96.A).
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