Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.07.2008 - 20 B 08.1190 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Entstehen der Beitragspflicht, Erschlossensein eines Grundstücks, satzungsgerechter Anschluss; Grundstück im Innenbereich; Festsetzungsverjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 20 B 08.1190
Ein Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (st.Rspr. des BVerwG, vgl. vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22/26 f; BayVGH vom 24.2.1999 BayGT 1999, 141;… Ernst-Zinkahn-Bielenberg, a.a.O., RdNr. 14 zu § 34). - BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 20 B 08.1190
Bedenken gegen das ordnungsgemäße Zustandekommen dieser Satzungen sowie gegen die Wirksamkeit der entscheidungserheblichen Satzungsregelungen sind weder vorgetragen noch liegen solche auf der Hand (vgl. BVerwG vom 17.4.2002 DÖV 2002, 820 = NVwZ 2002, 1123). - VGH Bayern, 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626
Abgaberechtliche Behandlung von zwei Grundstücken als Gesamtheit; Definition des …
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 20 B 08.1190
Es ist weiterhin dann erschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, nach Durchquerung eines Zwischengrundstückes einen Anschluss herzustellen und dieser rechtlich und tatsächlich auf Dauer gesichert ist (vgl. BayVGH vom 6.2.2008 GK 2008 Nr. 135; vom 27.6.2000 Az. 23 ZB 00.1626; vom 15.11.1990 Az. 23 B 88.3688). - VGH Bayern, 09.02.2007 - 3 B 03.519
Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 20 B 08.1190
Vor diesem Hintergrund geht die Nichterweislichkeit von Tatsachen grundsätzlich zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen, das heißt vorliegend der Kläger eine Festsetzungsverjährung wegen einer 1999/2000 entstandenen Beitragspflicht, herleiten will (vgl. BayVGH vom 9.2.2007 Az. 3 B 03.519).
- VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 16.40019
Abwassertechnische Erschließung einer Tank- und Rastanlage; Abwehrrechte einer …
Gleiches gilt im Übrigen, wenn die Möglichkeit besteht, nach Durchquerung eines Zwischengrundstücks einen Anschluss herzustellen und wenn dieser rechtlich sowie tatsächlich auf Dauer gesichert ist (BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris Rn. 27 m.w.N.). - VG Ansbach, 29.09.2025 - AN 1 K 23.1998
Entstehen der Beitragsschuld bei tatsächlichem Anschluss, Ausdrückliche …
Zu Recht weist der Bevollmächtigte der Beklagten darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geklärt ist, dass ein solcher beitragsauslösender tatsächlicher Anschluss nur dann angenommen werden kann, wenn er unter Berücksichtigung des einschlägigen Satzungsrechts erfolgt ist (BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris Rn. 30;… BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 31;… BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 2;… diese Rechtsprechung referierend Nitsche/Baumann/Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Ziff. 20.03 zu § 3 BGS, Rn. 29).Dies kann erst dann angenommen werden, wenn die Gemeinde von dem betreffenden Anschluss erfahren und diesen gebilligt hat (BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris Rn. 31;… BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 31;… BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 2;… im Kern ebenso OVG NW, U.v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 - juris Rn. 45 ff.: "mit Wissen und Einverständnis der Gemeinde hergestellt";… VG Düsseldorf, U.v. 22.12.2020 - 5 K 7418/18 - juris Rn. 73 f.).
- VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 B 09.2830
Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der …
Rn. 27 Der Beklagte stellt mit Zuführung der Wasserleitung im Durchmesser von 100 mm auf das veranlagte Grundstück der Klägerin, die in einem Wasserschacht mit Wasseruhr endet, einen satzungsgerechten tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an seine öffentliche Wasserversorgungsanlage zur Verfügung (vgl. § 4 WAS vom 4.11.1999; s. auch BayVGH vom 15.7.2008 Az. 20 B 08.1190).
- VG Würzburg, 01.07.2019 - W 2 E 19.346
Sicherstellung der Wasserversorgung
Im Übrigen ist das Grundstück der Antragstellerin auch nicht durch die Wasserversorgungsanlage der Antragsgegnerin im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 WAS erschlossen, weil die Wasserversorgungsanlage nicht bis zur Höhe des Grundstücks der Antragstellerin heran reicht (vgl BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris), sondern am Übergabeschacht endet. - VG Würzburg, 27.07.2016 - W 2 K 15.96
Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag für die Unterhaltung einer …
Es war ersichtlich als im Außenbereich liegendes Grundstück nicht im Sinne der Rechtsprechung von der öffentlichen Entwässerungsanlage des Beklagten erschlossen (vgl. BayVGH, U.v.15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris - m.w.N). - VGH Bayern, 23.03.2015 - 20 ZB 14.2712
Beitrag zur Wasserversorgung; tatsächlicher Anschluss; keine Gehörsverletzung
Hierin den in § 2 Nr. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde W. vom 21. Juni 2011 (BGS/WAS) vorgesehenen Beitragstatbestand des tatsächlichen Anschlusses eines Grundstücks an die Wasserversorgungseinrichtung zu sehen, stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein, wenn die Gemeinde durch Erhebung eines Beitrags zu erkennen gibt, dass sie einen solchen Anschluss, auch wenn er den technischen Vorschriften einer Wasserabgabesatzung nicht entsprechen mag, billigt (U.v. 15.7.2008, 20 B 08.1190). - VGH Bayern, 15.08.2011 - 20 ZB 11.1638
Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit …
Denn erschlossen von einer im öffentlichen Straßengrund befindlichen Kanalleitung werden grundsätzlich nur die an dieser Straßenstrecke unmittelbar angrenzenden Grundstücke, nicht aber Grundstücke (hier eine Teilfläche), welche über eine Stich- oder Seitenstraße an den leitungsführenden Straßenabschnitt angebunden sind (vgl. BayVGH vom 15.7.2008 Az. 20 B 08.1190; vom 12.5.1999 Az. 23 ZS 99.1327; vom 24.1.1996 Az. 23 B 93.567).
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