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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 B 09.2830   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70101
VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 B 09.2830 (https://dejure.org/2010,70101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2010 - 20 B 09.2830 (https://dejure.org/2010,70101)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2010 - 20 B 09.2830 (https://dejure.org/2010,70101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Taufkirchner Gruppe vom 19. Mai 1999 i.d.F. der Änderungssatzung vom 2. November 2002Herstellungsbeitrag zur WasserversorgungAußenbereichsgrundstück- gewerblich genutzt- an Wasserversorgungsanlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 23 CS 07.1539
    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 B 09.2830
    Diese Vorschrift des § 6 Abs. 3 BGS/WAS bewirkt einen abgeschlossenen Beitragstatbestand für solche gewerblich genutzten Grundstücke (vgl. BayVGH vom 25.7.2007 Az. 23 CS 07.1539; s. auch Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil IV Frage 7 Nr. 5).

    Es handelt sich um andere Sachverhalte, die unterschiedlich geregelt sind und auch unterschiedlich geregelt werden durften (vgl. BayVGH vom 25.7.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.08.2006 - 23 ZB 06.1544
    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 B 09.2830
    Dass die Flächenbegrenzungsregelungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 BGS/WAS (und entsprechende Bestimmungen in anderen Abgabesatzungen) im Außenbereich keine Anwendung finden, hat der Senat wiederholt dargelegt (vgl. hier insoweit BayVGH vom 13.11.2009 Az. 20 ZB 09.1786; vom 22.08.2006 BayVBl 2007, 601 = GK 2007 Nr. 121).
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 20 ZB 09.1786

    Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) des …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 B 09.2830
    Dass die Flächenbegrenzungsregelungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 BGS/WAS (und entsprechende Bestimmungen in anderen Abgabesatzungen) im Außenbereich keine Anwendung finden, hat der Senat wiederholt dargelegt (vgl. hier insoweit BayVGH vom 13.11.2009 Az. 20 ZB 09.1786; vom 22.08.2006 BayVBl 2007, 601 = GK 2007 Nr. 121).
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 20 B 08.1190

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Entstehen …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 B 09.2830
    Rn. 27 Der Beklagte stellt mit Zuführung der Wasserleitung im Durchmesser von 100 mm auf das veranlagte Grundstück der Klägerin, die in einem Wasserschacht mit Wasseruhr endet, einen satzungsgerechten tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an seine öffentliche Wasserversorgungsanlage zur Verfügung (vgl. § 4 WAS vom 4.11.1999; s. auch BayVGH vom 15.7.2008 Az. 20 B 08.1190).
  • VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445

    Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine …

    Rn. 45 Die Regelungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 VES-WAS und BGS-WAS entsprächen der amtlichen Mustersatzung und seien vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mehrfach bestätigt worden (U. v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723 und U. v. 4.8.2010 - 20 B 09.2830).

    In Fällen gewerblicher Nutzung mit untergeordneter Bebauung würde ein Absehen von der Veranlagung einer fiktiven Geschossfläche zu einer gleichheitswidrigen Privilegierung gewerblich genutzter Grundstücke führen (vgl. BayVGH, U. v. 4.8.2010 - 20 B 09.2830).

  • VGH Bayern, 17.03.2011 - 20 ZB 10.3073

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine hinreichende Darlegung von …

    Sie mögen auch Teil der Löschwasserversorgung des Beklagten sein, ermöglichen aber nicht nur der Feuerwehr, sondern auch weiteren öffentlichen und privaten Nutzern die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Wassernetz (vgl. BayVGH vom 4.8.2010 Az. 20 B 09.2830).
  • VGH Bayern, 23.02.2024 - 20 B 20.2769

    Bescheid zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Herstellungsbeiträgen für die …

    Unabhängig davon schließt aber auch schon der Gesetzeszweck die Anwendung der genannten Flächenbegrenzungsregelung auf Außenbereichsgrundstücke aus: Da sich die beitragsrechtliche Vorteilslage bei Grundstücken im Außenbereich aus der Grundfläche der einen Anschlussbedarf auslösenden Gebäude sowie eines angemessenen Umgriffs um diese Gebäude herum ergibt (s.o.) und die Grundstücke deshalb nur in diesem Umfang zur Beitragsveranlagung herangezogen werden können, ist eine auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Satz 6 KAG in der Satzung getroffenen Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche im Außenbereich zur Ermittlung des beitragsrechtlichen Vorteils schon grundsätzlich weder geeignet noch erforderlich (…stRspr, vgl. nur U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 45; U.v. 4.8.2010 - 20 B 09.2830 - juris Rn. 25;… B.v. 13.11.2009 - 20 ZB 09.1786 - juris Rn. 5;… B.v. 22.8.2006 - 23 ZB 06.1544 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 18.10.2016 - AN 1 K 15.01391

    Heranziehung zu Beitrag zur Verbesserung der Wasserversorgungsanlage

    Insoweit dürfte sich aber zum einen aus der Anlage zum Baugenehmigungsbescheid des Landratsamts ... vom 20. September 1996, in der die Zahl der in der Lagerhalle Beschäftigten auf 8 bis 10 männliche Personen und die Art der gewerblichen Tätigkeit auf die "Auslagerung, Sortierung und Demontage von Kunststoffteilen" festgelegt wurde, ergeben, dass die Halle zum längeren Aufenthalt von Personen dient und bei typisierender Betrachtungsweise nach objektiven Gesichtspunkten einen Anschlussbedarf und damit eine Beitragspflicht auslöst, auch wenn die Halle keinen tatsächlichen Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung des Beklagten besitzt (vgl. BayVGH, U. v. 4.8.2010, 20 B 09.2830; B. v. 10.1.2012, 20 ZB 11.2816).
  • VG Regensburg, 12.12.2011 - RO 8 K 11.549

    Der Begriff der Bebauung in § 5 Abs. 3, 2. Halbsatz BGS-WAS umfasst sowohl …

    Insbesondere führt die vom Beklagten zitierte Entscheidung des BayVGH vom 4. August 2010 (Az. 20 B 09.2830 - ) zu keinem anderen Ergebnis.
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