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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03.AK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16176
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03.AK (https://dejure.org/2004,16176)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2004 - 20 B 1470/03.AK (https://dejure.org/2004,16176)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK (https://dejure.org/2004,16176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Fracht-Umschlaghalle auf dem Gelände des Flughafens Köln/Bonn; Anfechtung der Baugenehmigung für einen Hochbau auf einem Flughafengelände durch einen Drittbetroffenen auf Grund ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 716
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03
    Der Antragsteller weist unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1999 - 11 A 22.98 -, UPR 2000, 116, selbst darauf hin, dass nicht jede Verschärfung der faktischen Betroffenheit auch als privater Belang abwägungserheblich ist.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O. S. 161 f.; Urteil vom 15. September 1999, a.a.O. S. 117. Die Gründe hierfür sind vor allem in jenen Fällen nachvollziehbar, in denen wie hier die funktionell aufeinander bezogenen Anlagenteile von verschiedenen Vorhabenträgern geplant und betrieben werden.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 A 3.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Erweiterung des Flughafens Tegel ab

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03
    BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 9 A 3.01 -, BVerwGE 115, 158, 164. Hiervon ausgehend kann der Antragsteller nicht mit ersichtlichem Erfolg geltend machen, ihm sei infolge der Zulassung der Frachthalle durch Baugenehmigung die Abwägung von Lärmschutzbelangen vorenthalten worden.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001, a.a.O. S. 161 f.; Urteil vom 15. September 1999, a.a.O. S. 117. Die Gründe hierfür sind vor allem in jenen Fällen nachvollziehbar, in denen wie hier die funktionell aufeinander bezogenen Anlagenteile von verschiedenen Vorhabenträgern geplant und betrieben werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03
    Der von der Umgebung potenziell hinzunehmende Flugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn und dessen Auswirkungen werden (außer durch Betriebsregelungen) durch die technische, "luftseitige" Kapazität des Flughafens bestimmt, die nach Auffassung des Senats, vgl. Senatsurteil vom 23. November 2000 - 20 D 115/97.AK -, Urteilsabdruck S. 15 ff., enger insoweit neuerdings BayVGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - 20 A 02.40036 u.a. -, NVwZ-RR 2003, 410, durch den Bestand an Flugbetriebsflächen definiert wird.

    Dies ist nach der Abwicklung des Frachtaufkommens am Flughafen Köln/Bonn, die dem Senat aus dem oben schon angeführten Verfahren 20 D 115/97.AK (unter gutachtlicher Betrachtung) bekannt ist, ohne weiteres nachvollziehbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - 20 D 16/93
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03
    Zwar hat er gegenüber dem beschließenden Senat bereits im Verfahren 20 D 16/93.AK vorgetragen, sein Grundstück sei durch nächtlichen Fluglärm erheblich betroffen (vgl. Urteil des Senats vom 29. September 1994, Urteilsabdruck S. 7), was aufgrund der Lage des Grundstücks unschwer nachvollziehbar war und ist; jedoch hat er sich zu seinen heutigen persönlichen Lebensverhältnissen verschwiegen, insbesondere zur Ausstattung seines Wohnhauses und zu den zu ertragenden Innenraumpegeln.
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97

    Nachtflugbeschränkungen auf dem Flughafen Köln/ Bonn

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.97 -, Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 27. Dafür, dass der Fall hier so liegt, die Errichtung der Frachthalle also die Fluglärmproblematik nicht erneut zur Entscheidung stellt, spricht Erhebliches.
  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 20 A 02.40036

    Luftrecht; Flughafen München; Vorfelderweiterung; Flughafenkapazität

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03
    Der von der Umgebung potenziell hinzunehmende Flugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn und dessen Auswirkungen werden (außer durch Betriebsregelungen) durch die technische, "luftseitige" Kapazität des Flughafens bestimmt, die nach Auffassung des Senats, vgl. Senatsurteil vom 23. November 2000 - 20 D 115/97.AK -, Urteilsabdruck S. 15 ff., enger insoweit neuerdings BayVGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - 20 A 02.40036 u.a. -, NVwZ-RR 2003, 410, durch den Bestand an Flugbetriebsflächen definiert wird.
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von …

    Das dritte Terminal soll auf dem bisherigen Flughafengelände errichtet werden, und es erscheint nicht als ausgeschlossen, dass es, auch wenn es jetzt Gegenstand eines förmlichen Planfeststellungsantrags ist, ohne Durchführung eines solchen Verfahrens zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.09.1999 - 11 A 22.98 -, UPR 2000, 116, 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.04.2004 - 20 B 1470/03 -, NVwZ 2005, 716; Hess. VGH, Urteil v. 02.04.2003 - 2 A 2646/01 -, S. 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort …

    Nicht jede Verschärfung der faktischen Betroffenheit führt jedoch zur Planfeststellungsbedürftigkeit des Vorhabens und damit zur Abwägungserheblichkeit unter dem Gesichtspunkt der Lärmbetroffenheit (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 2f).

    Hinzu kommt unter dem Gesichtspunkt der Systematik, dass im Flughafenzulassungsrecht für das Verhältnis von Flugbetriebsflächen, die den Kernbestand der planfeststellungspflichtigen Anlagen eines Flughafens ausmachen, zu Hochbauten eine verfahrensrechtlich gesonderte Behandlung durch Planfeststellung und Baugenehmigung angelegt ist (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 4).

    Eine Mehrbelastung aus Flugbetrieb, der sich aus der höheren (landseitigen) Kapazität eines neuen Abfertigungsterminals ergeben sollte, resultiert lediglich aus einer weitergehenden Ausnutzung der technischen Flughafenkapazität, die ungeachtet der angefochtenen Baugenehmigung besteht und als solche aus Anlass der Baugenehmigung an sich nicht erneut abwägungserheblich ist (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 3).

    Hinsichtlich der - im Falle einer Entscheidung zugunsten der Antragstellerin - die Beigeladene treffenden wirtschaftlichen Auswirkungen ist zu berücksichtigen, dass - wie das Oberverwaltungsgericht Münster es in einem vergleichbaren Fall formuliert hat - eine Inkaufnahme dieser erheblichen Belastung "aufgrund der Bewertung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur verantwortet werden könnte, wenn - abgesehen von aktueller Betroffenheit des Antragstellers - erkennbar wäre, dass als Ergebnis einer Entscheidung in dem vom Antragsteller verlangten Planfeststellungsverfahren - falls es sich im Hauptsacheverfahren mit Bezug auf das streitige Bauvorhaben als geboten erweisen sollte - zwingend jegliche Erweiterung der Abfertigungskapazitäten in der jetzt bestehenden bzw. geplanten Form unterbleiben müsste" (OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2004 - 20 B 1470/03.AK -, juris-Ausdruck S. 4f).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung; …

    Das dritte Terminal soll auf dem bisherigen Flughafengelände errichtet werden, und es erscheint nicht als ausgeschlossen, dass es, auch wenn es jetzt Gegenstand eines förmlichen Planfeststellungsantrags ist, ohne Durchführung eines solchen Verfahrens zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.09.1999 - 11 A 22.98 -, UPR 2000, 116, 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.04.2004 - 20 B 1470/03 -, NVwZ 2005, 716; Hess. VGH, Urteil v. 02.04.2003 - 2 A 2646/01 -, S. 20 ff.).
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

    Das dritte Terminal soll auf dem bisherigen Flughafengelände errichtet werden, und es erscheint nicht als ausgeschlossen, dass es, auch wenn es jetzt Gegenstand eines förmlichen Planfeststellungsantrags ist, ohne Durchführung eines solchen Verfahrens zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.09.1999 - 11 A 22.98 -, UPR 2000, 116, 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.04.2004 - 20 B 1470/03 -, NVwZ 2005, 716 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.04.2004 - 20 B 1470/03.AK]; Hess. VGH, Urteil v. 02.04.2003 - 2 A 2646/01 -, S. 20 ff.).
  • VG Augsburg, 17.04.2014 - Au 5 K 12.39

    Nachbaranfechtungsklage gegen Baugenehmigung; Errichtung eines Schulungsgebäudes …

    Zudem besteht ein Bedarf für die Erteilung einer Erweiterungs- und Änderungsgenehmigung immer nur dann, wenn es sich um Erweiterungen oder Änderungen gegenüber dem genehmigten baulichen oder betrieblichen Zustandes des Flugplatzes handelt, da nur ein solcher bislang nicht genehmigter "Überhang" der Legalisierung durch eine Änderungsgenehmigung bedarf (vgl. zum Ganzen OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 20 B 1470/03.AK - NVwZ 2005, 716 f.;… Reidt in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand: Juni 2013, Rn. 48 zu § 6).
  • VG Augsburg, 17.04.2014 - Au 5 K 12.40

    Nachbaranfechtungsklage gegen Baugenehmigung; Errichtung eines Schulungsgebäudes …

    Zudem besteht ein Bedarf für die Erteilung einer Erweiterungs- und Änderungsgenehmigung immer nur dann, wenn es sich um Erweiterungen oder Änderungen gegenüber dem genehmigten baulichen oder betrieblichen Zustandes des Flugplatzes handelt, da nur ein solcher bislang nicht genehmigter "Überhang" der Legalisierung durch eine Änderungsgenehmigung bedarf (vgl. zum Ganzen OVG NRW, B.v. 30.4.2004 - 20 B 1470/03.AK - NVwZ 2005, 716 f.;… Reidt in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand: Juni 2013, Rn. 48 zu § 6).
  • VG Hamburg, 12.07.2006 - 13 E 2153/06

    Verwaltungsgericht bestätigt vorläufig den Widerruf der Anerkennung des Vereins …

    Davon ließe sich allenfalls dann abweichen, wenn im Einzelfall einmal außergewöhnliche Umstände eine sofortige Vollziehung des Bescheids nicht notwendig machten (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 14.4. 2005, BVerwGE 123, 241 [BVerwG 14.04.2005 - 4 VR 1005/04] = NVwZ 2005, 717 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.04.2004 - 20 B 1470/03] ).
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