Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslösen eines Anschlussbedarfs einer Biogasanlage nach typisierender Betrachtungsweise an die Wasserversorgung; Notwendigkeit des Zusatzes von Wasser zur Fermentation der eingesetzten Stoffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.05.2016 - RO 8 K 15.1597
- VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 70
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 22.08.2006 - 23 ZB 06.1544
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Der Umgriff bemisst sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Einbeziehung der erforderlichen Abstandsflächen um die den Anschlussbedarf auslösenden Gebäude, der befestigten Flächen (wie Hoffläche, Zufahrt und Ähnliches) unter Einbeziehung aller Gebäude, die in einem räumlich funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes stehen (BayVGH, B.v. 22.8.2006 - 23 ZB 06.1544 - BeckRS 2008, 33310, Rn. 7; Thimet in Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Teil IV a, Frage 8, Ziff. 8.1, 68. Ergänzungslieferung Februar 2017).Im Übrigen ist die mit der 3. Änderungssatzung vom 6. Oktober 2010 erfolgte Erweiterung dieser Regelung auf auch im Außenbereich gelegene Grundstücke nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 22.8.2006 - 23 ZB 06.1544 - juris Rn. 9) rechtswidrig und damit nichtig, da diese Satzungsbestimmung zur Bestimmung eines angemessenen Umgriffs nicht geeignet ist.
- VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205
Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Daneben habe das Verwaltungsgericht Ansbach in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2013 (AN 1 K 13.00205) festgestellt, dass die dortige Biogasanlage keinen Wasserbedarf auslöse.Der nur gelegentliche Nachfüllbedarf der Heizungsanlage löse nach der Rechtsprechung des VG Ansbach (U.v. 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205) keinen Anschlussbedarf aus.
- VG Regensburg, 12.12.2011 - RO 8 K 11.549
Der Begriff der Bebauung in § 5 Abs. 3, 2. Halbsatz BGS-WAS umfasst sowohl …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Dies könne jedoch einen Bedarf nicht auslösen (unter Verweis auf VG Regensburg, U.v. 12.12.2011 - RO 8 K 11.549, Rn. 18).Daher kann aufgrund des schieren Ausmaßes der Biogasanlage im Verhältnis zum Gesamtgrundstück nicht von einer nur untergeordneten Bedeutung der Biogasanlage gesprochen werden (vgl. hierzu auch VG Regensburg, U.v. 12.12.2011 - RO 8 K 11.549 - juris Rn. 15 f.).
- VGH Bayern, 07.01.2015 - 20 CS 14.2414
Beitrag zur Entwässrungseinrichtung; Bestimmtheit der Grundstücksfläche; Umgriff; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Die Umgriffsbildung ist ein Instrument zur Bestimmung des Grundstücks und hat daher auch einen engen Bezug zur wirtschaftlichen Einheit, die das beitragspflichtige Grundstück gerade nicht nach der Flurnummer, sondern nach einem funktionalen Zusammenhang bestimmt (BayVGH, B.v. 7.1.2015 - 20 CS 14.2414 - BeckRS 2015, 41185, Rn. 14). - VGH Bayern, 15.11.2001 - 23 B 01.1165
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Im Übrigen gelten sie weiterhin als nicht bebaubar (BayVGH, B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647; U.v. 15.11.2001 - 23 B 01.1165 - BeckRS 2001, 14722, Rn. 26). - VGH Bayern, 12.11.1997 - 23 B 96.741
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Grundstücke im Außenbereich als bebaubar nur zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, soweit sie tatsächlich mit Bauwerken bebaut sind, die an die kommunale Einrichtung angeschlossen sind oder eines solchen Anschlusses entsprechend der baurechtlich genehmigten oder tatsächlich gefestigten Nutzung bedürfen (BayVGH, B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647; U.v. 12.11.1997 - 23 B 96.741 - juris Rn. 30 und GK 1998 Nr. 158;… U.v. 15.12.1999 - 23 B 98.3206 - juris Rn. 62). - VGH Bayern, 15.12.1999 - 23 B 98.3206
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Grundstücke im Außenbereich als bebaubar nur zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, soweit sie tatsächlich mit Bauwerken bebaut sind, die an die kommunale Einrichtung angeschlossen sind oder eines solchen Anschlusses entsprechend der baurechtlich genehmigten oder tatsächlich gefestigten Nutzung bedürfen (BayVGH, B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647;… U.v. 12.11.1997 - 23 B 96.741 - juris Rn. 30 und GK 1998 Nr. 158; U.v. 15.12.1999 - 23 B 98.3206 - juris Rn. 62). - VG Regensburg, 25.10.2007 - RO 13 K 07.1181
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Das Gericht verweise insoweit auf frühere Ausführungen im Urteil vom 25. Oktober 2007 (RO 13 K 07.1181). - BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18
Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Entgegen der Auffassung des Beklagten erfüllt die Berufungsbegründung die Mindestanforderungen nach § 124a Abs. 6 Satz 3, Abs. 3 Satz 4 VwGO, da sie einen bestimmten Antrag und die zu seiner Begründung angeführten Gründe enthält (vgl. BVerwG, B.v. 9.7.2019 - 9 B 29.18 - juris 1. Leitsatz). - VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 97.3505
Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Maßgebend für die Frage, ob ein vorhandenes Gebäude nach seiner bestimmungsgemäßen Nutzung eines Wasseranschlusses bedarf, ist grundsätzlich die erteilte Baugenehmigung, die eine bestimmte Nutzung festschreibt (BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 23 B 97.3505 - juris Rn. 43). - VGH Bayern, 11.09.2001 - 23 ZB 01.401
- VGH Bayern, 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417
- VerfGH Bayern, 30.09.2002 - 81-VI-01
- VGH Bayern, 10.03.1999 - 23 B 97.1221
- VGH Bayern, 23.06.1998 - 23 B 96.4116
- VG München, 25.06.2026 - M 10 K 24.269
Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags, wirtschaftliche Einheit, Gewächshaus, …
Bei bebauten Grundstücken im Außenbereich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Beitragstatbestand insoweit einzuschränken, als nur dann eine Beitragspflicht entsteht, wenn mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grundstücks ein Anschlussbedarf (hier bzgl. der Wasserversorgung) verbunden ist (…vgl. BayVGH, U.v. 23.6.1998 - 23 B 96.4116 - juris Rn. 24 und Orientierungssätze 1 und 3; BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - BeckRS 2019, 20331).Rn. 36 Grundsätzlich dürfen für Gebäude im Außenbereich Umgriffe und Umgriffsflächen gebildet werden (…vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 19.09.2024 - 20 B 22.1990 - juris Rn. 16 ff.; BayVGH, U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 44 juris - dort jeweils Biogasanlagen).
Grundstücke im Außenbereich können als bebaubar nur dann zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, soweit sie tatsächlich mit Bauwerken bebaut sind, die an die kommunale Einrichtung angeschlossen sind oder eines solchen Anschlusses entsprechend der baurechtlich genehmigten oder tatsächlich gefestigten Nutzung bedürfen (vgl. BayVGH - U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 44 juris; BayVGH, B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647;… U.v. 12.11.1997 - 23 B 96.741 - juris Rn. 30 und GK 1998 Nr. 158;… U.v. 15.12.1999 - 23 B 98.3206 - juris Rn. 62).
Im Übrigen gelten sie weiterhin als nicht bebaubar (vgl. BayVGH - U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 44 juris; BayVGH, B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647;… U.v. 15.11.2001 - 23 B 01.1165 - BeckRS 2001, 14722, Rn. 26).
Für die Berechnung der Beitragshöhe ist die BGS/WAS des Beklagten in der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgeblichen Fassung zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 42 juris).
- VG Ansbach, 06.06.2019 - AN 1 K 17.00309
Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung einer Biogasanlage
Heranzuziehen sind WAS und BGS/WAS in der im Zeitpunkt des Entstehend der Beitragsschuld, also mit Inbetriebnahme der Biogasanlage am 30. Dezember 2009, maßgeblich Fassung (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 42).b) Bei Grundstücken im Außenbereich ist für das Entstehen der Beitragspflicht neben der Bebaubarkeit auch erforderlich, dass mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grundstückes ein Anschlussbedarf an die Wasserversorgung verbunden ist (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346, BeckRS 2019, 20331, Rn. 29; U.v. 23.6.1998 - 23 B 96.4116, BeckRS 1998, 25269).
Auf die konkret im Einzelfall praktizierte Betriebsweise kommt es nicht an (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346, BeckRS 2019, 20331, Rn. 29 m.w.N.).
Im Übrigen sieht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unabhängig davon, ob die jeweilige Biogasanlage nach dem Prinzip der Nass- oder Trockenfermentation betrieben wird oder ob der Einsatz von Wasser zur Fermentation der eingesetzten Stoffe im konkreten Einzelfall notwendig ist oder nicht, einen Anschlussbedarf an die Wasserversorgungseinrichtung wegen des Reinigungs- und Desinfektionsbedarfs nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Tierische Nebenprodukte-VO) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 i.V.m. der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 und wegen des vorhandenen Löschwasserbedarfs als gegeben an (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346, BeckRS 2019, 20331, Rn. 31 ff.).
Dabei können in einem gewissen Umfang auch Glättungen und Rundungen der Umgriffsfläche vorgenommen werden, ohne dass dies zur Rechtswidrigkeit des angesetzten Umgriffs führt (zu allem vgl. BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346, BeckRS 2019, 20331, Rn. 44 m.w.N.).
- VG München, 27.11.2025 - M 10 K 22.6051
Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung, Nacherhebung infolge …
Rn. 19 Eine Biogasanlage löst unabhängig davon, ob zur Fermentation der eingesetzten Stoffe der Zusatz von Wasser notwendig ist oder nicht, einen Anschlussbedarf an die Wasserversorgung nach typisierender Betrachtungsweise aus (vgl. BayVGH, U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 30 juris m.w.N.).Grundsätzlich dürfen für Biogasanlagen Umgriffe und Umgriffsflächen gebildet werden (…vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 19.09.2024 - 20 B 22.1990 - juris Rn. 16 ff.; BayVGH, U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 44 juris).
Grundstücke im Außenbereich können als bebaubar nur dann zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, soweit sie tatsächlich mit Bauwerken bebaut sind, die an die kommunale Einrichtung angeschlossen sind oder eines solchen Anschlusses entsprechend der baurechtlich genehmigten oder tatsächlich gefestigten Nutzung bedürfen (BayVGH - U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 44 juris; BayVGH, B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647;… U.v. 12.11.1997 - 23 B 96.741 - juris Rn. 30 und GK 1998 Nr. 158;… U.v. 15.12.1999 - 23 B 98.3206 - juris Rn. 62).
Im Übrigen gelten sie weiterhin als nicht bebaubar (BayVGH - U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 44 juris; BayVGH, B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647;… U.v. 15.11.2001 - 23 B 01.1165 - BeckRS 2001, 14722, Rn. 26).
Rn. 26 3. Für die Berechnung der Beitragshöhe ist die BGS/WAS des Beklagten in der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgeblichen Fassung zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, U.v. 19.08.2019 - 20 B 18.1346 - Rn. 42 juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - 15 A 3204/20
Kein Wasseranschlussbeitrag für Photovoltaik-Freiflächenanlage
Die Ausführungen im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. August 2019 - 20 B 18.1346 -, wonach eine im Außenbereich errichtete Biogasanlage nach typisierender Betrachtungsweise unabhängig davon, ob zur Fermentation der eingesetzten Stoffe der Zusatz von Wasser notwendig sei oder nicht, einen Anschlussbedarf an die Wasserversorgung auslöse, gäben mit Blick auf die nordrhein-westfälische Rechtslage und Rechtsprechung für die hier zu treffende Entscheidung nichts her.Rn. 46 Vgl. abweichend zum dortigen Landesrecht aber Bay. VGH, Urteil vom 19. August 2019 - 20 B 18.1346 -, juris Rn. 39.
- VG München, 28.04.2022 - M 10 K 20.1334
Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen zur Wasserversorgung
Rn. 96 Nach ständiger Rechtsprechung (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 44 m.w.N.) können Grundstücke im Außenbereich als bebaubar nur zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, soweit sie tatsächlich mit Bauwerken bebaut sind, die an die kommunale Einrichtung angeschlossen sind oder eines solchen Anschlusses entsprechend der baurechtlich genehmigten oder tatsächlich gefestigten Nutzung bedürfen.Rn. 102 Bei bebauten Grundstücken im Außenbereich ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Beitragstatbestand insoweit einzuschränken, als nur dann eine Beitragspflicht entsteht, wenn mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grundstücks ein Anschlussbedarf hinsichtlich der Wasserversorgung verbunden ist (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 29;… U.v. 23.6.1998 - 23 B 96.4116 - juris Rn. 24).
Auf die konkret im Einzelfall praktizierte Betriebsweise kommt es nicht an (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 29; U.v. 10.3.1999 - 23 B 97.1221 - BeckRS 1999, 26656).
- VGH Bayern, 23.02.2024 - 20 B 20.2769
Bescheid zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Herstellungsbeiträgen für die …
Rn. 49 Dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei bebauten Grundstücken im Außenbereich eine Beitragspflicht von vornherein nur dann entsteht, wenn mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grundstücks ein Anschlussbedarf (hier: für die Wasserversorgung) verbunden ist (vgl. nur BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 29;… U.v. 23.6.1998 - 23 B 96.4116 - juris Rn. 24), hat hier schon deswegen keine Auswirkungen, weil die für das Grundstück erteilten Baugenehmigungen eine Nutzung durch einen holzverarbeitenden Betrieb festschreiben und ein solcher Sägewerksbetrieb bei typisierender Betrachtung einen Wasserversorgungsbedarf auslöst (vgl. nur BayVGH, U.v. 12.5.2004 - 23 B 03.2416 - BeckRS 2004, 34110).Rn. 52 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 44 m.w.N.; B.v. 8.12.2005 - 23 ZB 05.1637 - BeckRS 2005, 39647;… U.v. 15.11.2001 - 23 B 01.1165 - BeckRS 2001, 14722 Rn. 26;… U.v. 12.11.1997 - 23 B 96.741 - juris Rn. 30;… U.v. 15.12.1999 - 23 B 98.3206 - juris Rn. 62) können Grundstücke im Außenbereich grundsätzlich nur insoweit zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, als sie tatsächlich mit Bauwerken bebaut sind, die an die kommunale Einrichtung angeschlossen sind oder eines solchen Anschlusses entsprechend der baurechtlich genehmigten oder tatsächlich gefestigten Nutzung bedürfen.
Unabhängig davon schließt aber auch schon der Gesetzeszweck die Anwendung der genannten Flächenbegrenzungsregelung auf Außenbereichsgrundstücke aus: Da sich die beitragsrechtliche Vorteilslage bei Grundstücken im Außenbereich aus der Grundfläche der einen Anschlussbedarf auslösenden Gebäude sowie eines angemessenen Umgriffs um diese Gebäude herum ergibt (s.o.) und die Grundstücke deshalb nur in diesem Umfang zur Beitragsveranlagung herangezogen werden können, ist eine auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Satz 6 KAG in der Satzung getroffenen Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche im Außenbereich zur Ermittlung des beitragsrechtlichen Vorteils schon grundsätzlich weder geeignet noch erforderlich (stRspr, vgl. nur U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn. 45;… U.v. 4.8.2010 - 20 B 09.2830 - juris Rn. 25;… B.v. 13.11.2009 - 20 ZB 09.1786 - juris Rn. 5;… B.v. 22.8.2006 - 23 ZB 06.1544 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 11.05.2023 - 20 ZB 23.14
Herstellungsbeitrag für ein Außenbereichsgrundstück
Dabei können in einem gewissen Umfang auch Glättungen und Rundungen der Umgriffsflächen vorgenommen werden, ohne dass dies zur Rechtswidrigkeit des angesetzten Umgriffs führt (BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn 44). - VGH Bayern, 11.05.2023 - 20 ZB 22.2433
Herstellungsbeitrag für ein Außenbereichsgrundstück
Dabei können in einem gewissen Umfang auch Glättungen und Rundungen der Umgriffsflächen vorgenommen werden, ohne dass dies zur Rechtswidrigkeit des angesetzten Umgriffs führt (BayVGH, U. v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - juris Rn 44). - VG Münster, 30.09.2020 - 3 K 1634/18 Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. August 2019 (20 B 18.1346), wonach eine im Außenbereich errichtete Biogasanlage nach typisierender Betrachtungsweise unabhängig davon, ob zur Fermentation der eingesetzten Stoffe der Zusatz von Wasser notwendig sei oder nicht, einen Anschlussbedarf an die Wasserversorgung auslöse, sei auf die hier zutreffende Entscheidung nicht übertragbar.
- VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Zur vorteilsgerechten Beitragspflicht für den Anschluss an die öffentliche …
Bei bebauten Grundstücken im Außenbereich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Beitragstatbestand insoweit einzuschränken, als nur dann eine Beitragspflicht entsteht, wenn mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grundstücks ein Anschlussbedarf (hier bzgl. der Wasserversorgung) verbunden ist (…BayVGH, U.v. 23.6.1998 - 23 B 96.4116 - juris Rn. 24 und Orientierungssätze 1 und 3; BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - BeckRS 2019, 20331). - VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367,20 ZB 22.2415
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