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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55055
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13 (https://dejure.org/2014,55055)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2014 - 20 B 669/13 (https://dejure.org/2014,55055)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 (https://dejure.org/2014,55055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Untersagung des gewerblichen Sammelns von Alttextilien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Untersagung des gewerblichen Sammelns von Alttextilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 476/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 -, juris.

    Rn. 33 vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013- 20 B 476/13 -, a. a. O.,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 122/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 39 Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013- 20 B 122/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2013 - 11 E 645/13

    Ermessensgerechte Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Verpflichtung der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 47 siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 21. August 2013 - 11 E 645/13 -, juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 2798/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. August 2013 - 20 A 2798/11 -, juris, m. w. N., und Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 13 - Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris; ebenso Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 331/13

    Durchführung einer Interessenabwägung bei der Erteilung einer Genehmigung für das …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Da es nach einer von der Antragstellerin im Parallelverfahren 20 B 331/13 vorgelegten forsa-Umfrage unterschiedliche Gründe oder Motive gibt, aus denen heraus Alttextilien zur "Kleidersammlung" gegeben werden, gibt es mit Sicherheit auch Fälle, in denen ein zur Wiederverwendung geeignetes Kleidungsstück ohne entsprechende Zweckbestimmung abgegeben wird, etwa weil der Abgebende das Stück - zur Verminderung eines überschüssigen Bekleidungsbestands - schlicht "loswerden" werden will und es beispielsweise aus Umweltschutzgründen nicht in den Restabfallbehälter wirft.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 13 - Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013 - 7 LB 56/11 -, juris; ebenso Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 530/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. August 2013 - 20 A 2798/11 -, juris, m. w. N., und Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 08.04.2014 - 17 K 4098/13

    Formelle Rechtswidrigkeit einer Ordnungsverfügung hinsichtlich der Untersagung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 3 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (VG Düsseldorf 17 K 4098/13) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 27. März 2013 hinsichtlich der Ziffer I. wiederherzustellen und hinsichtlich der Ziffern III. und IV. anzuordnen,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1982 - 20 A 570/82
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13
    Rn. 17 - OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1982 - 20 A 570/82 -, NVwZ 1983, 561; BayObLG, Beschluss vom 23. August 1983 - 3 Ob OWi 124/83 -, NVwZ 1984, 198 -.
  • BayObLG, 23.08.1983 - 3 ObOWi 124/83
  • VG Düsseldorf, 08.04.2014 - 17 K 1580/13

    Untersagung einer angezeigten gewerblichen Sammlung von Altkleidern und …

    Rn. 39 In den Beschwerdeverfahren gegen die Beschlüsse des Gerichts vom 19. März 2013 - 17 L 266/13 - und 23. Mai 2013 - 17 L 797/13 - hat der Beklagte gegenüber dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) - 20 B 355/13 bzw. 20 B 669/13 - vorgetragen, die Aufgabenbereiche UUB und ÖRE unterschiedlichen Sachbearbeitern zugewiesen zu haben.

    Im Verfahren - 20 B 669/13 - hat er noch ergänzend darauf hingewiesen, Verwertungserlöse verblieben nicht beim Beklagten, sondern führten zu einer Verringerung der Gebühren.

    Rn. 45 Mit Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - hat das OVG NRW die Beschwerde im parallelen einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen und dabei hinsichtlich der Zuständigkeit des Beklagten ausgeführt, eine Trennung sei nach dem erstinstanzlichen Vorbringen vorgenommen.

    Rn. 83 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, Beschlussabdruck Seite 4.

    Rn. 110 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, S. 3.

    Rn. 124 Da insoweit weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass dadurch Frau T. und Herr X. jeweils einen unterschiedlichen unmittelbaren Vorgesetzten gehabt hätten, ist der Frage nicht weiter nachzugehen, mit welcher Berechtigung der Beklagte am 16. Mai 2013 gegenüber dem Gericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - 17 L 797/13 - behauptet hat, die Aufgabenbereiche UUB und ÖRE seien unterschiedlichen Sachbearbeitern in unterschiedlichen Organisationseinheiten (Koordinationsbereichen) zugewiesen, was möglicherweise das OVG NRW veranlasste, in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - auszuführen, eine Trennung sei nach dem erstinstanzlichen Vorbringen vorgenommen.

    Rn. 155 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, Beschlussabdruck Seite 8,.

    Die Beschlüsse des OVG NRW vom 11. Dezember 2013 - 20 B 355/13 - und 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - sind aufgrund der darin vorgenommenen bloß summarischen Prüfung der Zuständigkeit des Beklagten diesbezüglich schon keine Entscheidungen im Sinne der Norm,.

  • VG Düsseldorf, 08.04.2014 - 17 K 4098/13

    Formelle Rechtswidrigkeit einer Ordnungsverfügung hinsichtlich der Untersagung …

    Rn. 39 Im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Gerichts vom 23. Mai 2013 - 17 L 797/13 - hat der Beklagte gegenüber dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) - 20 B 669/13 - vorgetragen, die Aufgabenbereiche UUB und ÖRE unterschiedlichen Sachbearbeitern zugewiesen zu haben.

    Rn. 45 Mit Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - hat das OVG NRW die Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Klägerin zurückgewiesen und dabei hinsichtlich der Zuständigkeit des Beklagten ausgeführt, eine Trennung sei nach dem erstinstanzlichen Vorbringen vorgenommen.

    Rn. 85 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, Beschlussabdruck Seite 4.

    Rn. 113 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, S. 3.

    Rn. 127 Da insoweit weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass dadurch Frau T. und Herr X. jeweils einen unterschiedlichen unmittelbaren Vorgesetzten gehabt hätten, ist der Frage nicht weiter nachzugehen, mit welcher Berechtigung der Beklagte am 16. Mai 2013 gegenüber dem Gericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - 17 L 797/13 - behauptet hat, die Aufgabenbereiche UUB und ÖRE seien unterschiedlichen Sachbearbeitern in unterschiedlichen Organisationseinheiten (Koordinationsbereichen) zugewiesen, was möglicherweise das OVG NRW veranlasste, in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - auszuführen, eine Trennung sei nach dem erstinstanzlichen Vorbringen vorgenommen.

    Rn. 164 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, Beschlussabdruck Seite 8,.

    Die Beschlüsse des OVG NRW vom 11. Dezember 2013 - 20 B 355/13 - und 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - sind aufgrund der darin vorgenommenen bloß summarischen Prüfung der Zuständigkeit des Beklagten diesbezüglich schon keine Entscheidungen im Sinne der Norm,.

  • VG Düsseldorf, 08.04.2014 - 17 K 8550/12

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien mittels Containern wegen …

    Rn. 40 Im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Gerichts vom 23. Mai 2013 - 17 L 797/13 - hat der Beklagte gegenüber dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) - 20 B 669/13 - vorgetragen, die Aufgabenbereiche UUB und ÖRE unterschiedlichen Sachbearbeitern zugewiesen zu haben.

    Rn. 46 Mit Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - hat das OVG NRW die Beschwerde des weiteren Sammlers gegen den Beschluss des Gerichts vom 23. Mai 2013 - 17 L 797/13 - zurückgewiesen und dabei hinsichtlich der Zuständigkeit des Beklagten ausgeführt, eine Trennung sei nach dem erstinstanzlichen Vorbringen vorgenommen.

    Rn. 84 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, Beschlussabdruck Seite 4.

    Rn. 111 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, S. 3.

    Rn. 125 Da insoweit weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass dadurch Frau I. und Herr C. jeweils einen unterschiedlichen unmittelbaren Vorgesetzten gehabt hätten, ist der Frage nicht weiter nachzugehen, mit welcher Berechtigung der Beklagte am 16. Mai 2013 gegenüber dem Gericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - 17 L 797/13 - behauptet hat, die Aufgabenbereiche UUB und ÖRE seien unterschiedlichen Sachbearbeitern in unterschiedlichen Organisationseinheiten (Koordinationsbereichen) zugewiesen, was möglicherweise das OVG NRW veranlasste, in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - auszuführen, eine Trennung sei nach dem erstinstanzlichen Vorbringen vorgenommen.

    Rn. 156 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 -, Beschlussabdruck Seite 8,.

    Die Beschlüsse des OVG NRW vom 11. Dezember 2013 - 20 B 355/13 - und 20. Januar 2014 - 20 B 669/13 - sind aufgrund der darin vorgenommenen bloß summarischen Prüfung der Zuständigkeit des Beklagten diesbezüglich schon keine Entscheidungen im Sinne der Norm,.

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