Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 16.90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunalunternehmen als Beitragsgläubiger; Neuherstellung einer Entwässerungsanlage; Ausschlussfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.1740
- VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 16.90
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 12.03.2015 - 20 B 14.1441
Zwanzigjährige Frist für Beitragsfestsetzung nach Entstehen einer Vorteilslage
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 16.90
Rn. 9 Die Berufung werde nach §§ 124a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, weil die Frage der Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift Art. 19 Abs. 2 KAG grundsätzliche Bedeutung habe und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 13. März 2015 (Az. 20 B 14.1441, Rdnr. 28, juris) und im Beschluss vom 11. Mai 2015 (…Az. 20 ZB 15.218, Rdnr. 5, juris) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert habe.Insoweit werde auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2015 (Aktenzeichen: 20 B 14.1441) verwiesen.
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 16.90
Der bayerische Landesgesetzgeber habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (1 BvR 2457/08, BGBl I 2013, 820 ff. = BayVBl 2013, 465 ff. = NVwZ 2013, 1004 ff.) umgesetzt und in Art. 19 Abs. 2 KAG eine entsprechende Regelung geschaffen, die am Tage der Entscheidung in der vorliegenden Streitsache in Kraft getreten ist. - VGH Bayern, 19.05.2010 - 20 N 09.3077
Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung der Stadt …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 16.90
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 19.5.2010 - 20 N 09.3077 - BayVBl. 2011, 116 = juris Rn. 43 m.w.N.) wird der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung für eine öffentliche Einrichtung dann nicht verletzt, wenn Beiträge für eine Neueinrichtung verlangt werden sollen, denn für sie war eine früher erbrachte Leistung nicht bestimmt. - VGH Bayern, 27.11.2003 - 23 B 03.1250
Erhebung einer Vorauszahlung für die Neuherstellung einer Wasserversorgungsanlage …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 16.90
Dies hindert nicht das Entstehen neuer Beitragspflichten, sondern wirkt sich allenfalls aufwandmindernd aus (vgl. BayVGH U.v. 27.11.2003 - 23 B 03.1250 - BeckRS 2003, 31487, beck-online). - VGH Bayern, 11.05.2015 - 20 ZB 15.218
Beitrag zur Entwässerungseinrichtung; Entstehen der Vorteilslage; 20-jährige …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 16.90
Rn. 9 Die Berufung werde nach §§ 124a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, weil die Frage der Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift Art. 19 Abs. 2 KAG grundsätzliche Bedeutung habe und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 13. März 2015 (…Az. 20 B 14.1441, Rdnr. 28, juris) und im Beschluss vom 11. Mai 2015 (Az. 20 ZB 15.218, Rdnr. 5, juris) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert habe.
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17
Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der …
Rn. 34 aa) Als "erstmalige" Herstellung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA ist nicht nur die Schaffung einer zuvor noch nicht existenten Abwassereinrichtung im Rechtssinne anzusehen (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris, Rn 20), sondern auch die grundlegende Umgestaltung einer bereits vorhandenen Einrichtung, durch die nach der Verkehrsauffassung eine neue und andere Einrichtung geschaffen wird (vgl. OVG Thüringen…, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/09 -, juris, Rn. 98, …und Beschluss vom 27. Februar 2018 - 4 EO 839/17 -, juris, Rn. 27; VGH Bayern, Urteil vom 16. Februar 2017 - 20 BV 16.90 -, juris, Rn. 22; jeweils zum dortigen Landesrecht).An der Neuherstellung ändert sich auch nichts dadurch, dass in der neuen Einrichtung Teile der alten Einrichtung weiter verwendet werden, für die bereits Beiträge geleistet worden sind; dies wirkt sich allenfalls aufwandsmindernd aus (vgl. VGH Bayern, Urteil vom 16. Februar 2017 - 20 BV 16.90 -, juris, Rn. 22).
- VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 B 16.1695
Zur Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag
Damit war sie zur Erhebung des Herstellungsbeitrags für die Entwässerungsanlage befugt (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - juris). - VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.38
Neuherstellung einer Anlage, Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung
Frühere Beitragsleistungen der Altanschließer sind durch die Gewährung eines Abschlags auf die neue Beitragsschuld zu berücksichtigen, der sich an dem Verhältnis des Restbuchwertes zum Gesamtbuchwert zu orientieren hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.1996 - 23 CS 96.70 - BeckRS 1996, 17874; BayVGH, U.v. 5.3.2001 - 23 ZB 00.3372- BeckRS 2001, 25256; U.v. 27.11.2003 - 23 B 03.1250 - BeckRS 2003, 31487; U.v. 15.5.2007 - 23 B 06.2127 - BeckRS 2007, 29792; U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - juris Rn. 22;… vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: September 2023, § 8 Rn. 749 m.w.N.).Die Beklagte hatte somit grundsätzlich die Möglichkeit, von der Klägerin den vollen Beitrag für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage zu erheben (BayVGH, U.v. 15.12.1989 - 23 B 88.01025 - BeckRS 1989, 110303; U.v. 13.2.1997 - 23 B 93.471 - BeckRS 1997, 24852; B.v. 5.3.2001 - 23 ZB 00.3372 - BeckRS 2001, 25256; U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - BeckRS 2017, 105239).
Handelt es sich - wie vorliegend - um eine Neuherstellung einer Wasserversorgungseinrichtung kommt es für das Entstehen der Vorteilslage und damit für die Berechnung des Laufes der Zwanzigjahresfrist nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchstabe bb Spiegelstrich 1 KAG auf die Fertigstellung und die Benutzbarkeit der Neuanlage an (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - juris Rn. 23).
- VG Ansbach, 07.05.2019 - AN 1 K 17.02005
Beitragserhebung für Neuerstellung einer Entwässerungsanlage
Zwischenzeitlich habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 16. Februar 2017 (Az.: 20 BV 16.90) die Berufung gegen das Urteil des Bay. Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Dezember 2015 (Az.: AN 1 K 14.01740) zurückgewiesen.a) Hinsichtlich der BGS/EWS führte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 16. Februar 2017 (Az.: 20 BV 16.90, juris) aus:.
- VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.02460
Kostenerstattung für die Erneuerung des Grundstücksanschlusses
Damit geht die Vorschrift stillschweigend davon aus, dass bei Kommunalunternehmen mit der Aufgabe auch die Befugnis übergeht (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90, juris). - VG Ansbach, 14.12.2020 - AN 1 K 18.01475
Erneuerung Grundstücksanschluss, keine vollständige Zuordnung der …
Damit geht die Vorschrift stillschweigend davon aus, dass bei Kommunalunternehmen mit der Aufgabe auch die Befugnis übergeht (BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - juris). - VG Augsburg, 28.06.2017 - Au 6 K 16.1240
Heranziehung zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen
Soweit Altanlagenteile in die Neuanlage einbezogen werden, ist zweckmäßigerweise deren Restbuchwert bei der Kalkulation der Beitragssätze für die neu erstellte Anlage zu berücksichtigen; frühere Beitragsleistungen der Altanschließer sind durch die Gewährung eines Abschlags auf die neue Beitragsschuld zu berücksichtigen, der sich an dem Verhältnis des Restbuchwertes zum Gesamtbuchwert zu orientieren hat (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 27.09.2018 - 20 N 16.546
Umgestaltung der öffentlichen Einrichtung durch neue Entwässerungssatzung
Für eine solche Konstellation (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - BayVBl 2018, 131 m.w.N.) ist hier aber nichts ersichtlich, zumal der Antragsgegner vorträgt, dass die Abwasseranlage des Antragsgegners zum 31. Dezember 2006 einen Buchwert in Höhe von 5.198.548,89 Euro gehabt hätte und der Investitionsaufwand insgesamt ca. 3.879.859 Euro betragen habe. - VGH Bayern, 04.03.2024 - 20 B 21.645
Zuständigkeit für den Erlass von Beitragsbescheiden für eine …
Anders als bei selbständigen Kommunalunternehmen i.S.d. Art. 86 Nr. 2, 89 ff. GO, bei denen in der Regelung der Befugnis zur Vollstreckung von Verwaltungsakten nach Art. 91 Abs. 4 GO die Befugnis zum Erlass solcher Verwaltungsakte gesetzlich vorausgesetzt ist (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - juris Rn. 20), folgt daher bei Eigenbetrieben - allgemeinen öffentlich-rechtlichen Grundsätzen entsprechend - aus einer Aufgabenzuweisung nicht ohne weiteres auch eine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten. - VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 B 16.189
Herstellungsbeitrag (Wasserversorgung)
Anders als bei selbständigen Kommunalunternehmen i.S.d. Art. 86 Nr. 2, 89 ff. GO, bei denen in der Regelung der Befugnis zur Vollstreckung von Verwaltungsakten in Art. 91 Abs. 4 GO die Befugnis zum Erlass solcher Verwaltungsakte gesetzlich vorausgesetzt ist (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2017 - 20 BV 16.90 - juris Rn. 20), folgt daher bei Eigenbetrieben - allgemeinen öffentlich-rechtlichen Grundsätzen entsprechend - aus einer Aufgabenzuweisung keine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten.
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