Rechtsprechung
| AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.02.2007 - 20 C 436/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zwangsverwalter, Ersteher, Schuldverhältnis, Vergütung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 154 ZVG, § 161 ZVG
Zwangsverwalter, Ersteher, Schuldverhältnis, Vergütung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortsetzung der Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren über das versteigerte Objekt; Anwendung der Regeln des Geschäftsbesorgungsvertrages im Verhältnis des Erstehers zu dem Zwangsverwalter bei Fortsetzung der Zwangsverwaltung; ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92
Grundstückseigentümer; Berechtigter; Zwangsverwaltungsverfahren; Aufhebung der …
Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.02.2007 - 20 C 436/06
Vielmehr ergibt sich dieser Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis, welches bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Zwangsverwaltung zwischen dem Zwangsverwalter und dem Ersteher zustande kommt und nach den auf das Auftragsrecht verweisenden Grundsätzen des Geschäftsbesorgungsvertrages zu beurteilen ist (OLG Köln, Urteil vom 20.8.1993, 19 U 226/92, VersR 1994, 113; OLG Frankfurt, Urteil vom 9.10.2002, 13 U 187/00; beide zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 13 U 187/00
Zwangsverwaltung: Haftung des Zwangsverwalters gegenüber dem Ersteher bei …
Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.02.2007 - 20 C 436/06
Vielmehr ergibt sich dieser Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis, welches bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Zwangsverwaltung zwischen dem Zwangsverwalter und dem Ersteher zustande kommt und nach den auf das Auftragsrecht verweisenden Grundsätzen des Geschäftsbesorgungsvertrages zu beurteilen ist (OLG Köln, Urteil vom 20.8.1993, 19 U 226/92, VersR 1994, 113; OLG Frankfurt, Urteil vom 9.10.2002, 13 U 187/00; beide zitiert nach Juris). - LG Berlin, 06.12.1989 - 81 T 800/89
Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.02.2007 - 20 C 436/06
Die Verwaltervergütung kann daher nicht - auch nicht anteilig - zu Lasten des Erstehers abgerechnet werden (LG Berlin, Beschluss vom 6.12.1989, 81 T 800/89, Rechtspfleger 1990, 267;… Stöber, ZVG, § 161, Rdnr. 6.4).
- OLG Hamm, 16.06.2025 - 5 U 76/23
Zahlungsanspruch einer Rechtsanwaltssozietät aus abgetretenem Recht eines ihrer …
Rn. 47 In der Rechtsprechung (LG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 1989 - 81 T 800/89; AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 28. Februar 2007 - 20 C 436/06 ; AG Heilbronn, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 L 12/17) ist die - soweit ersichtlich obergerichtlich nicht entschiedene - Rechtsfrage bisher einhellig dahingehend beantwortet worden, dass für den Zeitraum zwischen Zuschlag und Aufhebung Vergütungsansprüche des Zwangsverwalters gegenüber dem Ersteher nicht bestehen und, falls die Masse erschöpft ist, den betreibenden Gläubiger treffen können.Der Ersteher dürfe deshalb über den Inhalt des Zuschlagsbeschlusses hinaus nicht belastet werden und sei zu behandeln wie bei einer Versteigerung ohne gleichzeitige Zwangsverwaltung (LG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 1989 - 81 T 800/89; AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 28. Februar 2007 - 20 C 436/06).
Das zwischen dem Ersteher und dem Zwangsverwalter mit dem Zuschlag zustande kommende gesetzliche Schuldverhältnis sei kein entgeltliches (AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 28. Februar 2007 - 20 C 436/06; AG Heilbronn, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 2 L 12/17).
- LG Flensburg, 13.12.2007 - 3 O 285/07 In einem solchen Fall kommt zwischen dem Ersteher und dem Zwangsverwalter ein gesetzliches Schuldverhältnis zustande, das nach den Grundsätzen des Geschäftsbesorgungsvertrages zu beurteilen ist (vgl. AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 28.02.2007, BeckRS 2007, 06310).
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