Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.11.2003 - 20 CS 03.1828 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG Kassel, 09.07.2021 - 4 L 940/21
Abfalleigenschaft von Altreifen und PKW
Nach diesen Grundsätzen handelt es sich bei Altreifen jedenfalls dann um Abfall, wenn diese nicht mehr für den Gebrauch im deutschen Straßenverkehr zugelassen sind (vgl. zu Altreifen als Abfall im objektiven Sinn aus der neueren Rechtsprechung auch Bay. VGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 20 CS 03.1828 -, juris Rn. 34; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 5. Dezember 2003 - 8 K 1042/03 -, juris Rn. 7; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 3 L 1395/18 -, juris Rn. 35; die Abfalleigenschaft voraussetzend Hess. VGH, Beschluss vom 18. September 2020 - 9 B 1175/20 -, juris). - VG München, 15.05.2019 - M 28 K 18.840
Streit über die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung
Vorliegend handelt es sich aber nicht um die Ablagerung von Abfällen außerhalb einer Abfalllagerstätte, so dass jedenfalls auch § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG einschlägige Rechtsgrundlage ist (vgl. BayVGH, B.v. 12. April 1999 - 20 B 98.3564 - juris; BayVGH B. v. 11. November 2003 - 20 CS 03.1828 - juris). - VGH Bayern, 10.01.2008 - 20 C 07.3203
Beschwerdeverfahren; Prozesskostenhilfe für Klageverfahren gegen …
Die Klägerin, jedenfalls die ursprünglichen Eigentümer dieser Gegenstände, hatten einen Entledigungswillen, was für die Einordnung als Abfall entscheidend ist (BayVGH vom 11.11.2003 Az. 20 CS 03.1828; vgl. auch § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AbfVerbrG).Die unentgeltliche (von der Klägerin auch eingeräumte) Abgabe von Gegenständen an die Klägerin spricht für einen Entledigungswillen der Besitzer dieser Gegenstände, was für die Einordnung als Abfall entscheidend ist (vgl. BayVGH vom 11.11.2003 a.a.O.; § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AbfVerbrG).
- VG Würzburg, 03.02.2010 - W 4 S 09.1275
Papierfabrik
Ob im vorliegenden Fall § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG oder Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayAbfG die zutreffende Anspruchsgrundlage ist, kann letztendlich offen bleiben, da sowohl die bundesrechtliche wie auch die landesrechtliche Eingriffsermächtigung der handelnden Behörde ein Ermessen einräumt, in dessen Ausübung der streitgegenständliche Bescheid ergangen ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2003, 20 CS 03.1828, ). - VG Augsburg, 08.06.2010 - Au 6 K 09.1831
Abfallrecht; Ablagerung von Altfahrzeugen auf einem Privatgrundstück; …
Ob die Beseitigungsanordnung auf § 21 KrW-/AbfG hätte gestützt werden müssen, kann offen bleiben, da sowohl die bundesrechtliche als auch die landesrechtliche Eingriffsermächtigung der Behörde einen Ermessenspielraum einräumt (BayVGH vom 11.11.2003, Az. 20 CS 03.1828). - VG Würzburg, 16.01.2007 - W 4 K 06.547
Unzulässige Verwertung teerhaltigen Straßenaufbruchs durch (Wieder)Einbau in …
Ob im vorliegenden Falle § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG oder Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayAbfG die zutreffende Rechtsgrundlage ist, kann offen bleiben, da sowohl die bundesrechtliche wie auch die landesrechtliche Eingriffsermächtigung der handelnden Behörde ein Ermessen einräumt, in dessen Ausübung der streitgegenständliche Bescheid ergangen ist (vgl. BayVGH v. 11.11.2003, Az. 20 CS 03.1828). - VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 6 S 09.1832
Prozesskostenhilfe; Abfallrecht; Ablagerung von Altfahrzeugen auf einem …
Ob die Beseitigungsanordnung auf § 21 KrW-/AbfG hätte gestützt werden müssen, kann offen bleiben, da sowohl die bundesrechtliche als auch die landesrechtliche Eingriffsermächtigung der Behörde einen Ermessenspielraum einräumt (BayVGH vom 11.111.2003, Az. 20 CS 03.1828).
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