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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.05.2008 - 20 CS 08.861   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75173
VGH Bayern, 19.05.2008 - 20 CS 08.861 (https://dejure.org/2008,75173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2008 - 20 CS 08.861 (https://dejure.org/2008,75173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 20 CS 08.861 (https://dejure.org/2008,75173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beitrag zur Entwässerungseinrichtung; einstweiliger Rechtsschutz; unzureichende Bestimmtheit des Bescheides; keine Erschließung als wirtschaftliche Einheit oder Hinterliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 20 ZB 08.161

    Herstellungsbeiträge für öffentliche Wasserversorgungs- und öffentliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2008 - 20 CS 08.861
    Denn es ist auch nicht zulässig, genehmigte, aber in Wahrheit (noch) nicht bestehende Geschossflächen im Außenbereich der Beitragspflicht zu unterwerfen, wie die Maßstabregelung in § 5 Abs. 7 Satz 1 BGS-WAS offenbar zu verstehen ist (BayVGH vom 13.08.1998 GK 1999, Nr. 67; zuletzt Beschluss vom 26.2.2008 Az. 20 ZB 08.161).
  • VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

    Ein solches würde etwa bei einer grenzüberschreitenden zugelassenen einheitlichen gewerblichen Nutzung, bei einer grenzüberschreitenden nicht unbedeutenden Bebauung, einem wirtschaftlichen Zusammenhang oder einer nur im Zusammenhang beider Grundstücke möglichen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2008 - 20 CS 08.861 - juris, Rn. 15;… Thimet in: Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, 43. Aufl. April 2009, Teil III Frage 2, S. 4f m.w.N.) vorliegen.
  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046

    Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

    Insbesondere sei es für den Adressaten erkennbar, für welche konkrete Teilfläche er zur Vorteilsabgeltung herangezogen werde (BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

    Rn. 127 Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich das Bestimmtheitserfordernis aber nicht nur auf das konkrete Leistungsgebot, sondern auch darauf, welcher Sachverhalt geregelt wird, worauf also sich das Leistungsgebot bezieht (Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Anm. 1 zu Art. 37 BayVwVfG).

    Rn. 131 Ein solcher Verstoß stellt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch nicht als offenkundiger und besonders schwerwiegender Fehler dar, der die Nichtigkeit des Bescheides zur Folge hätte (vgl. Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des …

    Rn. 90 Mit gerichtlichem Schreiben vom 21. April 2010 wurde darauf hingewiesen, dass § 12 Abs. 5 BGS/EWS nach seinem Wortlaut die einheitliche Veranlagung verschiedener Gründstücke auch bei nicht bestehender Eigentümeridentität ermögliche (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861, juris RdNr. 15; Beschluss vom 22.8.2006 - 23 C 06.2143, juris RdNr. 5).

    Rn. 160 Nichts anderes gilt für die Regelung des § 12 Abs. 5 BGS/EWS, die es unzulässigerweise ermöglicht, mehrere nebeneinander oder getrennt liegende Grundstücke, die einem gemeinsamen Zweck dienen, als Einheit zu behandeln, auch wenn keine Eigentümeridentität vorliegt (vgl. zum Beitragsrecht: BayVGH, Beschluss vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861, juris RdNr. 15; Beschluss vom 22.8.2006 - 23 C 06.2143, juris RdNr. 5).

  • VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205

    Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; …

    Rn. 85 Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich das Bestimmtheitserfordernis allerdings nicht nur auf das konkrete Leistungsgebot, sondern auch darauf, welcher Sachverhalt geregelt wird, worauf also sich das Leistungsgebot bezieht (Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Anm. 1 zu Art. 37 BayVwVfG).

    Rn. 115 Die Berufung wird wegen Abweichung von den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6.2.2008 - 20 ZB 07.3082, 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 B 11.772 zugelassen (§§ 124 a Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 10.01457

    Entwässerungsherstellungsbeitrag; Übergangsregelung des Art. 19 Abs. 4 KAG; …

    Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs begründet eine die Grenze zwischen zwei Buchgrundstücken desselben Eigentümers (vgl. BayVGH, B. v. 19.5.2008, 20 CS 08.861) nicht unbedeutend überschreitende Bebauung nachhaltig und auf Dauer deren einheitliche Nutzung, so dass von einer wirtschaftlichen Einheit auszugehen ist (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2006, 23 C 06.2143; U. v. 12.5.2005, 23 B 04.1761; U. v. 4.10.2001, 23 B 00.3686, BayVBl 2002, 148).
  • VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 885/15

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

    Hierfür muss die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides umschrieben werden oder dem Bescheid ein Lageplan mit Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 20 CS 08.861 -, juris, Rn. 12; Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; OVG Weimar…, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris, Rn. 31 ff.;… Beschluss vom 30. August 2010 - 4 EO 659/08 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, 399).
  • VG Bayreuth, 16.10.2014 - B 4 S 14.513

    Wirtschaftliche Einheit von mehreren Grundstücksteilen; kein selbständiger …

    Aufgrund des dem Bescheid beigefügten Lageplans mit Einzeichnung (rote Markierung) der herangezogenen Grundstücksflächen und der in der Begründung des Bescheids getroffenen Feststellung, dass die Teilflächen eine wirtschaftliche Einheit bilden, wird dem Bestimmtheitserfordernis genügt, denn dadurch ist es für den Adressaten des Beitragsbescheides erkennbar, für welche Grundstücksteilflächen er zur Vorteilsabgeltung herangezogen wird (BayVGH, Beschluss vom 19.05.2008 - 20 CS 08.861 Rn. 12).
  • VG München, 30.06.2014 - M 8 K 14.145

    Baugenehmigungsgebühren; Befreiungsgebühren; Baukostenindex

    Dies entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot bei Abgabenbescheiden (BayVGH, B.v. 19.5.2008 - 20 CS 08.861 - juris).
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