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| VGH Bayern, 29.06.2009 - 20 CS 09.1315 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage;Ausgebaute Dachgeschosse;Angabe der herangezogenen Geschossflächen im Abgabebescheid genügt inhaltlicher Bestimmtheit;Überprüfung der Berechnungen der Geschossflächen durch Akteneinsicht im Rechtsbehelfsverfahren.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 17.12.2001 - 23 CS 01.2361
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2009 - 20 CS 09.1315
Diese Akteneinsicht kann der Antragsteller im Widerspruchsverfahren (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 KAG, Art. 29 BayVwVfG) noch nachholen und gegebenenfalls substantiiert Einwendungen erheben (vgl. BayVGH vom 14.8.2008 Az. 20 ZB 08.1585), denen in einem Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen wäre (vgl. BayVGH vom 17.12.2001 Az. 23 CS 01.2361). - VGH Bayern, 14.08.2008 - 20 ZB 08.1585
Vorauszahlung auf Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag für die öffentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2009 - 20 CS 09.1315
Diese Akteneinsicht kann der Antragsteller im Widerspruchsverfahren (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 KAG, Art. 29 BayVwVfG) noch nachholen und gegebenenfalls substantiiert Einwendungen erheben (vgl. BayVGH vom 14.8.2008 Az. 20 ZB 08.1585), denen in einem Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen wäre (vgl. BayVGH vom 17.12.2001 Az. 23 CS 01.2361).
- VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 10.01457
Entwässerungsherstellungsbeitrag; Übergangsregelung des Art. 19 Abs. 4 KAG; …
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestehen gegen einen zusammengefassten Bescheid grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken, sofern er für den Empfänger erkennen lässt, für welches einzelne Grundstück welche Abgabe in welcher Höhe festgesetzt wird (vgl. BayVGH, U. v. 23.7.1998, 23 B 95.3002; U. v. 24.2.2005, 23 B 04.1482; B. v. 15.1.2007, 23 CS 06.3315; B. v. 29.6.2010, 20 CS 09.1315). - VG München, 12.08.2010 - M 10 K 09.5720
Verjährung; nichtiges Satzungsrecht; Verwirkung
Die Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 2009 (Az. 20 CS 09.1315) zurückgewiesen.
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