Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung - Entwässerungsbedarf einer zu einer Reitanlage gehörenden Reithalle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 03.09.2009 - RN 3 S 09.971
- VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 97.3505
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslöst oder nicht, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (vgl. BayVGH vom 12.11.1997 GK 1998 Nr. 158; vom 23.6.1998 GK 1999 Nr. 78; vom 22.10.1998 BayVBl. 1999, 272; vom 11.5.1999 Az. 23 ZB 99.92; vom 12.7.2001 GK 2002 Nr. 47). - VGH Bayern, 29.11.2007 - 23 BV 07.1906
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Aus der bestimmungsgemäßen Nutzung der vom Antragsteller errichteten Reithallen, die sich nach den erteilten Baugenehmigungen, der Art der Bauausführung und der Gebäudeeinrichtung beurteilt (BayVGH vom 29.11.2007 Az. 23 BV 07.1906), folgt ein Entwässerungsbedarf. - VGH Bayern, 05.06.2002 - 23 B 02.344
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Dieser Bedarf kann nicht allein davon abhängen, ob bei dem sich in einem Gebäude aufhaltenden Personen die Arbeitsstättenverordnung konkret anzuwenden ist, weil es für die Abgabepflichtigen eines Gebäudes nicht auf die augenblickliche konkrete Nutzung ankommt, sondern auf die nach objektiven Gesichtspunkten sich ergebende (vgl. BayVGH vom 11.9.2001 GK 2002 Nr. 25; vom 5.6.2002 Az. 23 B 02.344).
- VGH Bayern, 10.03.1999 - 23 B 97.1221
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Hieran ändert nichts, dass die sanitären Einrichtungen wie ein WC auf dem Grundstück des Antragstellers in einem anderen Gebäude oder Gebäudeteil tatsächlich vorgehalten werden (vgl. Bay VGH vom 10.3.1999 Az. 23 B 97.1221;… vom 10.5.1999 a.a.O., m.w.N.; vom 12.7.2001 Az. 23 CS 01.1350). - VGH Bayern, 10.05.1999 - 23 ZB 99.92
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslöst oder nicht, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (vgl. BayVGH vom 12.11.1997 GK 1998 Nr. 158; vom 23.6.1998 GK 1999 Nr. 78; vom 22.10.1998 BayVBl. 1999, 272; vom 11.5.1999 Az. 23 ZB 99.92; vom 12.7.2001 GK 2002 Nr. 47). - VGH Bayern, 12.07.2001 - 23 CS 01.1350
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382
Hieran ändert nichts, dass die sanitären Einrichtungen wie ein WC auf dem Grundstück des Antragstellers in einem anderen Gebäude oder Gebäudeteil tatsächlich vorgehalten werden (vgl. Bay VGH vom 10.3.1999 Az. 23 B 97.1221;… vom 10.5.1999 a.a.O., m.w.N.; vom 12.7.2001 Az. 23 CS 01.1350).
- VG München, 14.07.2016 - M 10 K 16.81
Festsetzung eines Herstellungsbeitrages für Wasserversorgungsanlage - Neubau …
Zum Bedarf des Anschlusses der Reithalle an die öffentliche Wasserversorgung zitiere der Beklagte ein Urteil, das durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. November 2009, Az.: 20 CS 09.2382, überholt sei.Vor diesem Hintergrund lässt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (…U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 30) ein Entwässerungsbedarf nicht über eine Anwendung der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV) begründen - welche unter anderem für Gebäude, in denen ständig Personen arbeiten, Waschräume oder zumindest Waschgelegenheiten sowie Toiletten fordert -, weil deren Geltungsbereich gemäß § 1 ArbstättV auf Arbeitsstätten im Rahmen eines Gewerbebetriebes beschränkt ist (hier auch BayVGH, B. v. 6.11.2009 - 20 CS 09.2382 - juris Rn. 18).
Aus der bestimmungsgemäßen Nutzung der von der Klägerin errichteten Reit- und Bewegungshalle, die sich nach der erteilten Baugenehmigung, der Art der Bauausführung und der Gebäudeeinrichtung beurteilt, folgt kein Entwässerungsbedarf (…vgl. BayVGH, U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 31; B. v. 6.11.2009 - 20 CS 09.2382 - juris Rn. 19).
Daher ist eine professionelle Reitanlage oder Reitsportanlage, die einen Entwässerungsbedarf auslösen würde, im vorliegenden Fall - zumindest nach derzeitigem Stand - nicht gegeben (vgl. BayVGH, B. v. 6.11.2009 - 20 CS 09.2382 - juris Rn. 20 ff;… B. v. 19.8.2011 - 20 ZB 11.1130 - juris Rn. 4 ff.).
- VG Regensburg, 13.02.2012 - RO 8 K 11.1291
Zwischen einer Pferdebewegungsfläche und dem von dieser durch eine 1,50 m hohe …
Im Gegensatz zu dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall (Az. 20 CS 09.2382) enthalte die Pferdebewegungshalle nicht 60 Boxen, sondern lediglich elf.Auf die von der Klägerseite diskutierte Frage, ob es sich vorliegend um eine Reitanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Beschluss v. 16.11.2009, Az. 20 CS 09.2382 - Juris) handelt, kommt es demnach nicht mehr an.
- VG Regensburg, 13.02.2012 - RO 8 K 11.1292
Zwischen einer Pferdebewegungsfläche und dem von dieser durch eine 1,50 m hohe …
Im Gegensatz zu dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall (Az. 20 CS 09.2382) enthalte die Pferdebewegungshalle nicht 60 Boxen, sondern lediglich elf.Auf die von der Klägerseite diskutierte Frage, ob es sich vorliegend um eine Reitanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Beschluss v. 16.11.2009, Az. 20 CS 09.2382 - Juris) handelt, kommt es demnach nicht mehr an.
- VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 CS 10.1789
Beitrags- und Gebührensatzung - BGS/WAS - der Juragruppe Zweckverband …
Den weiteren Fragen zur (formellen) Wirksamkeit von Abgabe-, Stamm- und Zweckverbandssatzung nachzugehen, etwa im Wege einer Überprüfung der den Satzungsänderungen zugrunde gelegten und weiterer Beschlüsse, wie der Antragsteller andeutet, würde den Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens sprengen, in dem nur eine kursorische Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfindet (st. Rspr., vgl. BayVGH vom 14.6.2010 Az. 20 CS 10.1167; vom 16.11.2009 Az. 20 CS 09.2382; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380 m.w.N.). - VG Augsburg, 23.04.2010 - Au 1 S 10.490
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Frage, ob ein Gebäude nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslöst oder nicht, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (dazu und zum Folgenden zuletzt etwa BayVGH vom 6.1.2009 Az. 20 CS 09.2382 - RdNr. 19).
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