Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.06.2010 - 20 CS 10.1167 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung;Einstweiliges Rechtsschutzverfahren;Kursorische Prüfung der Gültigkeit einer Abgabesatzung;Entwässerungsbedarf von Lagerhallen; - ständiger oder überwiegender Aufenthalt von Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699
Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2010 - 20 CS 10.1167
Sich aus der Änderung des Verteilungsschlüssels durch das neue Satzungsrecht im Vergleich zum früheren zwangsläufig ergebende Belastungen sind von betroffenen Anschlussnehmern hinzunehmen; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist nicht zu erkennen, weil die Beitragspflichtigen von den satzungsrechtlichen Regelungen im gleichen Maße erfasst werden (vgl. BayVGH vom 23.6.2004 Az. 23 ZB 04.699). - VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 CS 07.2380
Auszug aus VGH Bayern, 14.06.2010 - 20 CS 10.1167
Insoweit ist im Eilverfahren von der Gültigkeit der Beitragssatzung(en) auszugehen, weil nicht ausnahmsweise Gründe, welche die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage getreten sind (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380 m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816
Antrag auf Zulassung der Berufung; Herstellungsbeitrag für öffentliche …
Rn. 5 Zum einen hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 14.6.2010 Az. 20 CS 10.1167; vom 18.8.2005 Az. 23 ZB 05.1054; vom 11.11.2002 Az. 23 ZB 02.1417; vom 11.9.2001 GK 2002 Nr. 25) klar und nachvollziehbar ausgeführt, selbst wenn es sich bei der zu einem Herstellungsbeitrag veranlagten Halle um einen selbständigen Gebäudeteil handle, löse dieser nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgungsanlage aus.Abgesehen davon wurden konkrete Tatsachen (vgl. BayVGH vom 14.6.2010 a.a.O.) damit nicht vorgetragen, in denen sich diese Behauptungen widerspiegelten.
- VG München, 29.11.2012 - M 10 K 11.5972
Verbesserungsbeitrag; Begründungserfordernis; Beschrieb und Inhalt einer …
Rn. 76 In seinem Beschluss vom 14. Juni 2010 (20 CS 10.1167 - juris Rn. 3) hat der Senat ausgeführt, dass zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für öffentliche Entwässerungseinrichtungen es dem Einrichtungsträger nicht verwehrt sei, bei einem späteren Neuerlass einer Herstellungsbeitragssatzung, bei der zur Bestimmung der künftigen Beitragssätze für Neuanschließer zum bisherigen Investitionsaufwand der beitragsfähige Verbesserungsaufwand in die Berechnung aufzunehmen sei, die Beitragssätze nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats neu zu kalkulieren und im Zusammenhang mit der Durchführung umfangreicher Verbesserungsmaßnahmen zu einer vom bisherigen Satzungsrecht abweichenden Verteilung des Gesamtaufwandes auf die Grundstücks- und Geschossflächen zu gelangen. - VGH Bayern, 23.02.2024 - 20 B 20.2769
Bescheid zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Herstellungsbeiträgen für die …
Für diese Fläche ist zwar nach der maßgeblichen Baugenehmigung eine Nutzung als "Lagerfläche" genehmigt, was grundsätzlich einen Anschlussbedarf auslösen kann, sofern der jeweilige Lagerbetrieb einen ständigen oder zumindest überwiegenden Aufenthalt von Personen erfordert (…vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 20 ZB 11.2816 - juris Rn. 5; B.v. 14.6.2010 - 20 CS 10.1167 - juris Rn. 5;… B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 f.).
- VGH Bayern, 06.12.2024 - 20 B 21.1761
Persönlichen Beitragsschuldners bei identitätswahrender Umwandlung einer …
Soweit sie im Übrigen vorträgt, bei der Lagerhalle handele es sich um einen funktional selbständigen Gebäudeteil ohne Anschlussbedarf, so lässt sie außer Acht, dass gewerbliche Lagerhallen nach ständiger Senatsrechtsprechung jedenfalls grundsätzlich einen Anschlussbedarf an die Wasserversorgung auslösen, sofern der jeweilige Lagerbetrieb einen ständigen oder zumindest überwiegenden Aufenthalt von Personen erfordert (…vgl. BayVGH, U.v. 23.2.2024 - 20 B 20.2769 - juris Rn. 58;… B.v. 10.1.2012 - 20 ZB 11.2816 - juris Rn. 5; B.v. 14.6.2010 - 20 CS 10.1167 - juris Rn. 5;… B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 f.). - VG Würzburg, 24.04.2015 - W 2 S 15.231
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs
Für diese sind nach der Arbeitsstättenverordnung u.a. Waschräume oder mindestens Waschgelegenheiten sowie Toilettenräume erforderlich, was den Bedarf nach einem Anschluss der Lagerhalle an die öffentliche Wasserversorgung auslöst (VG Augsburg, B.v. 23.4.2010 - Au 1 S 10.490 - juris; diese Entscheidung bestätigend BayVGH, B.v. 14.6.2010 - 20 CS 10.1167 - juris). - VGH Bayern, 31.07.2025 - 20 ZB 23.1168
Verbesserungsbeitrag (Entwässerung), Globalkalkulation, unterschiedlicher …
Sich aus der Änderung des Verteilungsschlüssels durch das neue Satzungsrecht ergebende Belastungen sind von betroffenen Anschlussnehmern hinzunehmen; eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist jedenfalls nicht zu erkennen, weil die Beitragspflichtigen von den satzungsrechtlichen Regelungen im gleichen Maße erfasst werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2010 - 20 CS 10.1167 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.03.2012 - 20 CS 12.373
Aussetzungsverfahren; begründete Beschwerde; Verteilung des beitragsfähigen …
Rn. 7 Weiter hat der Senat in seinem Beschluss vom 14. Juni 2010 Az. 20 CS 10.1167 bekräftigt, dass nach seiner Rechtsprechung zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für öffentliche Entwässerungseinrichtungen es der Antragsgegnerin nicht verwehrt ist, bei einem späteren Neuerlass einer Herstellungsbeitragssatzung, bei der zur Bestimmung der künftigen Beitragssätze für Neuanschließer zum bisherigen Investitionsaufwand der beitragsfähige Verbesserungsaufwand in die Berechnung aufzunehmen ist, die Beitragssätze nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats neu zu kalkulieren und im Zusammenhang mit der Durchführung umfangreicher Verbesserungsmaßnahmen zu einer vom bisherigen Satzungsrecht abweichenden Verteilung des Gesamtaufwandes auf die Grundstücks- und Geschossflächen zu gelangen. - VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 CS 10.1789
Beitrags- und Gebührensatzung - BGS/WAS - der Juragruppe Zweckverband …
Den weiteren Fragen zur (formellen) Wirksamkeit von Abgabe-, Stamm- und Zweckverbandssatzung nachzugehen, etwa im Wege einer Überprüfung der den Satzungsänderungen zugrunde gelegten und weiterer Beschlüsse, wie der Antragsteller andeutet, würde den Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens sprengen, in dem nur eine kursorische Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfindet (st. Rspr., vgl. BayVGH vom 14.6.2010 Az. 20 CS 10.1167; vom 16.11.2009 Az. 20 CS 09.2382; vom 5.11.2007 Az. 23 CS 07.2380 m.w.N.).
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