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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.05.2014 - 20 CS 14.791   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9672
VGH Bayern, 06.05.2014 - 20 CS 14.791 (https://dejure.org/2014,9672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2014 - 20 CS 14.791 (https://dejure.org/2014,9672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 20 CS 14.791 (https://dejure.org/2014,9672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 22 ZB 07.1835

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung für ohne Genehmigung erfolgte …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2014 - 20 CS 14.791
    Abzustellen ist dabei darauf, ob aus dem Gesamtinhalt des Bescheides und aus dem Gesamtzusammenhang, vor allem auch aus der von der Behörde gegebenen Begründung der Regelung sowie aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Falles hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2009 - Az. 22 ZB 07.1835).
  • VG Augsburg, 05.08.2014 - Au 1 K 13.913

    Anordnung der Untersuchung eines Rinderbestands auf Tuberkulose

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2014 - 20 CS 14.791
    Jedenfalls war dieser Hinweis nicht in der dem Antragsteller zugestellten Originalverfügung enthalten, sondern lediglich in einer vom Antragsgegner dem Verwaltungsgericht vorgelegten "Kopie" der Änderungsverfügung vom 14. Januar 2014 (vgl. Bl. 134/138 der VG-Akte Au 1 K 13.913), welche offensichtlich in dieser Fassung dem Antragsteller nicht bekannt gegeben wurde.
  • VG Augsburg, 05.08.2014 - Au 1 K 13.913

    Anordnung der Untersuchung eines Rinderbestands auf Tuberkulose

    Rn. 12 Über einen in dieser Sache vom Kläger gestellten Eilantrag hat die Kammer im Verfahren Au 1 S 14.383 mit Beschluss vom 24. März 2014 entschieden, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 20 CS 14.791 mit Beschluss vom 6. Mai 2014.

    Diese war bereits Gegenstand gerichtlicher Eilverfahren (Au 1 S 14.383 sowie 20 CS 14.791).

    Rn. 22 Auf die vom Kläger erhobene Beschwerde hin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dann mit Beschluss vom 6. Mai 2014 (20 CS 14.791) den Beschluss der Kammer abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Rn. 71 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in seinem Beschluss vom 6. Mai 2014 (20 CS 14.791) aus: "Davon ausgehend können die Regelungen im Bescheid vom 23. Mai 2013 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 14. Januar 2014 nur so verstanden werden, dass der Antragsteller verpflichtet werden sollte, die amtliche Untersuchung seiner über 24 Monate alten weiblichen Rinder seines Bestandes mit Ausnahme der Masttiere bis 7. März 2014 mittels Intrakutan-Test durch eine vom Landratsamt bestimmte Tierarztpraxis auf Tuberkulose zu dulden, mehr aber nicht, insbesondere nicht, selbst mit der Tierarztpraxis in Verbindung zu treten und Untersuchungstermine zu vereinbaren." Hiervon ausgehend würde dem Kläger nur eine Duldungspflicht obliegen, nicht aber irgendwie geartete Mitwirkungspflichten.

  • VG Augsburg, 26.10.2015 - Au 3 K 15.341

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Kinder- und …

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 5.11.2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 - juris Rn. 21;… U.v. 3.3.2005 - 2 C 13/04 - NVwZ-RR 2005, 591 - juris Rn. 20;… BayVGH, B.v. 1.7.2014 - 20 ZB 14.590 - juris Rn. 7; B.v. 6.5.2014 - 20 CS 14.791 - juris Rn. 3;… B.v. 13.8.2009 - 22 ZB 07.1835 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 20 ZB 14.2191

    Berufungszulassung (abgelehnt); Untersuchung auf Rindertuberkulose; Auslegung …

    Dies entspricht der Auffassung des Senates in seinem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B.v. 6.5.2014 - 20 CS 14.791 - BeckRS 2014, 51034), auf den zur weiteren Begründung verwiesen wird und der den Beteiligten bekannt ist.
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