Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayAbfG Art. 31 Abs. 2 S. 1; AbfVerbrG § 9
Entfernung von auf nicht versiegelter Freifläche als Haufwerke lagernden mineralischen Abfällen; Ordnungsgemäße Entsorgung von mineralischen Abfällen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung von auf nicht versiegelter Freifläche als Haufwerke lagernden mineralischen Abfällen; Ordnungsgemäße Entsorgung von mineralischen Abfällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 24.10.2016 - M 17 K 16.3962
- VG München, 24.10.2016 - M 17 S 16.3964
- VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
- VGH Bayern, 03.08.2017 - 20 C 16.2405
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts zu Art. 31 BayAbfG als zulässiger Rechtsgrundlage stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 5. November 2012 (7 B 25/12).Eine solche könne aber nur auf § 62 KrWG gestützt werden (u.V.a. BVerwG, B.v. 5.11.2012, 7 B 25/12, juris, Rn. 9).
Das Bundesverwaltungsgericht habe hierzu ausgeführt, dass einer Person, die nicht Besitzer der Abfälle gewesen sei, aufgrund vorausgegangenen Tuns aufgegeben werden könne, Besitz an Abfällen zu begründen (BVerwG, B.v.5.11.2012, 7 B 25/12, juris, Rn. 12).
Rn. 35 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2012 (Az. 7 B 25.12, BeckRS 2012, 59710) spreche nicht entscheidend gegen die Anwendbarkeit einer landesrechtlichen Norm wie Art. 31 BayAbfG im Fall einer rechtswidrigen Ablagerung von Abfällen.
Rn. 58 Das Verhältnis zwischen § 62 KrWG bzw. § 21 KrW-/AbfG und dem Landesabfallrecht ist grundsätzlich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dessen Beschluss vom 5. November 2012 (7 B 25/12 - juris) und den Beschluss vom 18. Oktober 1991 (7 C 2/91 - BVerwGE 89, 138 ff.) geklärt.
Danach ist ein Rückgriff auf Landesrecht möglich, wenn Anknüpfungspunkt des behördlichen Handelns nicht in erster Linie das Gebot der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen, sondern die Bekämpfung von konkret durch die rechtswidrige Ablagerung von Abfällen hervorgerufener Gefahren ist (BVerwG, B.v. 5.11.2012 - 7 B 25/12 - juris, Orientierungssatz 2, Rn. 11).
Rn. 65 b) Darin liegt entgegen dem Vorbringen des Antragstellers auch kein Verstoß gegen den in der Entscheidung vom 5. November 2012 (a.a.O., Rn. 10) angeführten Grundsatz, dass in § 3 AbfG der Kreis der zur Abfallentsorgung Verpflichteten abschließend festgelegt werde und durch landesrechtliche Regelungen nicht erweitert werden könne.
Auch soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem aufgrund der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz ergangenen Beschluss vom 5. November 2012 (a.a.O., Rn. 9) ausführt, dass eine Beseitigungsanordnung auf Landesrecht gestützt nicht ergehen könne, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der hier streitgegenständlichen Anordnung in Ziff. 1.1 des Bescheides: Denn diese verpflichtet den Antragsteller zunächst zur Entfernung der Abfälle und erst dann, in einem zweiten Schritt, zu deren Verwertung bzw. Beseitigung.
Dass dies aufgrund einer landesrechtlichen Norm zulässig ist und nicht gegen Bundesabfallrecht verstößt, ist durch das Bundesverwaltungsgericht anerkannt (…vgl. nur Beschluss vom 30.10.1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3;… bestätigt im Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 82/87 - BayVBl 1990, 186, juris, Rn. 11 am Ende; B.v. 5.11.2012 - 7 B 25/12 - juris, Rn. 11).
- BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91
Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Der Antragsteller werde mit der im streitgegenständlichen Bescheid enthaltenen Verpflichtung, die Abfälle zu entfernen, in die Position des Abfallbesitzers eingewiesen im Sinne der genannten Entscheidung und der vom 18. Oktober 1991 (Az. 7 C 2.91, juris, Rn. 15).Hierfür gälten dann wieder abfallrechtliche Maßstäbe (BVerwG, U.v. 18.10.1991 - 7 C 2.91 - juris, Leitsatz 2 und Rn. 17).
Rn. 58 Das Verhältnis zwischen § 62 KrWG bzw. § 21 KrW-/AbfG und dem Landesabfallrecht ist grundsätzlich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dessen Beschluss vom 5. November 2012 (7 B 25/12 - juris) und den Beschluss vom 18. Oktober 1991 (7 C 2/91 - BVerwGE 89, 138 ff.) geklärt.
Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Oktober 1991 (7 C 2/91 - BVerwGE 89, 138 ff., Leitsatz 2 und Rn. 17) entschieden, dass eine ordnungsrechtliche Verfügung nicht ihrerseits einen rechtswidrigen Zustand herbeiführen darf.
Auch in der vom Antragsteller in seiner Replik herangezogenen Entscheidung vom 18. Oktober 1991 (7 C 2/91 - BVerwGE 89, 138 ff., juris, Rn. 22) erfolgte keine tatsächliche Inbesitznahme durch den Verpflichteten.
- BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86
Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Dass dies aufgrund einer landesrechtlichen Norm zulässig ist und nicht gegen Bundesabfallrecht verstößt, ist durch das Bundesverwaltungsgericht anerkannt (vgl. nur Beschluss vom 30.10.1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3;… bestätigt im Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 82/87 - BayVBl 1990, 186, juris, Rn. 11 am Ende;… B.v. 5.11.2012 - 7 B 25/12 - juris, Rn. 11).Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Beschluss vom 30. Oktober 1987 (7 C 87/86 - juris) mit einer (erledigten) mit der Ziff. 1.1 des hier streitgegenständlichen Bescheides deckungsgleichen Anordnung, die auf eine mit Art. 31 Abs. 1 BayAbfG gleichlautende (vgl. B.v. 30.10.1987 a.a.O. Rn. 2) Vorschrift des hessischen Landesrechts gestützt war, befasst.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1987 (7 C 87/86): Denn der dortige Kläger war ebenso wie der Antragsteller im vorliegenden Verfahren nicht Grundstückseigentümer, so dass die Eigentümerstellung in diesem Fall nicht als (in der jeweiligen Entscheidung nicht ausgesprochene) Grundlage für eine tatsächliche Sachherrschaft im Sinne der Rechtsprechung zum Begriff des Abfallbesitzers herangezogen werden kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Selbst wenn man mit dem OVG Koblenz (U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris S. 5, 8) davon ausginge, dass das Landesabfallrecht nur die Anordnung der Entfernung als solche erlaube, führe dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids.Das Verwaltungsgericht verkenne, dass diese rechtliche Trennung zwischen der Entfernung der Abfälle und deren Entsorgung nicht nur durch das OVG Koblenz in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2012 (8 A 11081/11) vertreten werde, sondern auch vom Bundesverwaltungsgericht, das die Entscheidung in dem bereits zitierten Beschluss bestätigt habe.
Rn. 66 Die vom Antragsteller wiederholt angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2012 (8 A 11081/11 - DVBl 2012, 515 ff.) führt zu keinem anderen Ergebnis.
- BVerwG, 14.04.2014 - 7 B 26.13
Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallverbringung; Grüne Liste; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Bestätigend für die Zuständigkeit des Landratsamts Altötting sei außerdem auch noch der von der Beschwerde herangezogene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2014 (Az. 7 B 26.13, juris).Rn. 51 Schließlich ist die illegale Verbringung der nun im Haufwerk Nr. ... lagernden Abfälle jedenfalls überwiegend (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 14.4.2014 - 7 B 26/13 - BayVBl. 2014, 669, Rn. 8) vom Empfänger, der ... Umwelt GmbH, zu verantworten.
- VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.1309
Beseitigung illegal abgelagerter Schlammfangrückstände
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Nach der Rechtsprechung des VGH München sei eine Anordnung im Sinne des Art. 31 Abs. 2 Satz 2 BayAbfG dann nicht erfolgversprechend, "wenn die zu treffenden Maßnahmen dringlich sind und der Pflichtige nicht in der Lage ist oder nicht hinreichend eindeutig Bereitschaft erkennen lässt, der Dringlichkeit der Maßnahmen entsprechend tätig zu werden." (U.v. 13.2.2001, 20 B 00.1309, juris, Leitsatz).Diese Alternative verlangt nach der Rechtsprechung des Senats (U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.1309 - BayVBl 2002, 146 ff.), dass der von der Behörde angestrebte Erfolg binnen einer angemessenen Zeit nicht zu erreichen ist.
- BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Hier liege erkennbar keine Situation vor, die mit der vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 8. Mai 2003 (Az. 7 C 15.02) oder vom 19. Januar 1989 (Az. 7 C 82.78) beschriebenen vergleichbar wäre. - BVerwG, 11.10.1978 - 7 C 78.78
Verbindung von Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Hier liege erkennbar keine Situation vor, die mit der vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 8. Mai 2003 (Az. 7 C 15.02) oder vom 19. Januar 1989 (Az. 7 C 82.78) beschriebenen vergleichbar wäre. - BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Insoweit dürfte sich die Zuständigkeit vielmehr nach allgemeinen Gesichtspunkten richten, d.h. wenn zwei (Auffang-)Zuständigkeiten konkurrierten sei die zuständige Behörde durch Auslegung der jeweiligen fachgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen nach dem Gesichtspunkt zu bestimmen, zu welchem in die originäre Zuständigkeit der jeweiligen Behörden fallenden Regelungsgegenstand der stärkere Bezug bestehe (u.V.a. BVerwG, U.v. 4.7.1986 - 4 C 31/84 - juris, Rn. 25 f.). - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404
Dass dies aufgrund einer landesrechtlichen Norm zulässig ist und nicht gegen Bundesabfallrecht verstößt, ist durch das Bundesverwaltungsgericht anerkannt (…vgl. nur Beschluss vom 30.10.1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3; bestätigt im Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 82/87 - BayVBl 1990, 186, juris, Rn. 11 am Ende;… B.v. 5.11.2012 - 7 B 25/12 - juris, Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 A 85/09
Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung nach § 9 Abs. 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 20 B 61/07
Heranziehung des Geschäftsführers einer juristischen Person
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 13 B 665/10
Antrag auf Bestätigung der Zuteilung einer Auskunftsrufnummer für die …
- VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
- BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80
Inanspruchnahme eines Störers - Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen - …
- VGH Bayern, 27.01.2016 - 20 CS 15.2145
Verbot der Vermarktung von Eiern
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
- LG München II, 19.10.2015 - W 5 KLs 70 Js 40053/12
Urteil im Strafverfahren gegen Alexander C. u. 3 andere wegen gewerbs- und …
- VG München, 24.10.2016 - M 17 S 16.3964
Anordnung der Entfernung und Verwertung bzw. Beseitigung von auf Freifläche …
- VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1528
Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung …
Die entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen, die der Beseitigung von Verstößen gegen das Landesabfallrecht und damit primär der Gefahrenabwehr dienen, stehen als verfassungsrechtlich zulässige Befugnisnormen neben den bundesgesetzlichen Bestimmungen des KrWG, insbesondere dessen § 62 (…vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 58).Zudem bleibt der Kreis der Abfallentsorgungspflichtigen, welcher im KrWG (vgl. §§ 20 und 17 Abs. 1 KrWG) abschließend geregelt ist, unberührt (…vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012, a.a.O.; BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. Rn. 65), zumal es sich beim Kläger unstreitig um den Abfallbesitzer gemäß § 3 Abs. 9 KrWG handelt.
Die landesrechtlichen Anforderungen und die bundesrechtlichen Vorgaben des KrWG können darüber hinaus aufeinander aufbauen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. Rn. 65 f.;… OVG RhPf, U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Rn. 55 ff.).
- VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529
Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem …
Die entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen, die der Beseitigung von Verstößen gegen das Landesabfallrecht und damit primär der Gefahrenabwehr dienen, stehen als verfassungsrechtlich zulässige Befugnisnormen neben den bundesgesetzlichen Bestimmungen des KrWG, insbesondere dessen § 62 (…vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 10 f.; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 58).Zudem bleibt der Kreis der Abfallentsorgungspflichtigen, welcher im KrWG (vgl. §§ 20 und 17 Abs. 1 KrWG) abschließend geregelt ist, unberührt (…vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012, a.a.O.; BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. Rn. 65), zumal es sich beim Kläger im Verfahren W 10 K 19.1528 unstreitig um den Abfallbesitzer gemäß § 3 Abs. 9 KrWG handelt.
Die landesrechtlichen Anforderungen und die bundesrechtlichen Vorgaben des KrWG können darüber hinaus aufeinander aufbauen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. Rn. 65 f.;… OVG RhPf, U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Rn. 55 ff.).
- VG Frankfurt/Oder, 09.04.2018 - 5 L 1423/17
Abfallbeseitigungsrecht
Insoweit verweist die Antragstellerin auf das Urteil der Kammer vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 - und das Urteil des VGH Bayern vom 27. März 2017 - 20 CS 16.2404.55 Aber auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der maßgeblich im Namen der Insolvenzschuldnerin tätigen Personen, die für die rechtswidrige Annahme der Abfälle auch persönlich verantwortlich gemacht werden könnten (vgl. nur VG Frankfurt Oder, Urteil vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 und VGH Bayern, Beschluss vom 27 März 2017 - 20 CS 16.2404) steht der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung nicht entgegen.
- VG Würzburg, 20.11.2020 - W 10 K 20.288
Anordnung zur Entfernung und Entsorgung von Bauschutt und Bodenaushub
Die entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen, die der Beseitigung von Verstößen gegen das Landesabfallrecht und damit primär der Gefahrenabwehr dienen, stehen als verfassungsrechtlich zulässige Befugnisnormen neben den bundesgesetzlichen Bestimmungen des KrWG, insbesondere dessen § 62 (…vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 10 f.; BayVGH B.v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 58).Zudem bleibt der Kreis der Abfallentsorgungspflichtigen, welcher im KrWG (vgl. §§ 20 und 17 Abs. 1 KrWG) abschließend geregelt ist, unberührt (…vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012, a.a.O.; BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. Rn. 65), zumal es sich beim Kläger um den Abfallbesitzer gemäß § 3 Abs. 9 KrWG handelt.
Die landesrechtlichen Anforderungen und die bundesrechtlichen Vorgaben des KrWG können darüber hinaus aufeinander aufbauen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. Rn. 65 f.;… OVG RhPf, U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Rn. 55 ff.).
- VG Bayreuth, 24.11.2022 - B 9 K 21.1090
Kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit, …
Dass dies aufgrund einer landesrechtlichen Norm zulässig ist und nicht gegen Bundesabfallrecht verstößt, ist durch das Bundesverwaltungsgericht anerkannt (BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 66 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 30.10.1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3 u.a.).Die anschließend und aufbauend auf die Verpflichtung zur Entfernung angeordnete Verwertung bzw. Beseitigung hätte auf § 62 KrWG gestützt werden können (BayVGH, B.v. 27.3.2017 a.a.O. Rn. 65).
- VG Augsburg, 08.02.2021 - Au 9 K 20.1387
Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Entfernung und ordnungsgemäßen …
Die entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen, die der Beseitigung von Verstößen gegen das Landesabfallrecht und damit primär der Gefahrenabwehr dienen, stehen als verfassungsrechtlich zulässige Befugnisnormen neben den bundesgesetzlichen Bestimmungen des KrWG, insbesondere dessen § 62 (…vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 58).Denn die landesrechtlichen Anforderungen und die bundesrechtlichen Vorgaben des KrWG bauen aufeinander auf (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2017, a.a.O. - juris Rn. 65;… OVGRP, U.v. 26.1.2012 - 8 A 11081/11 - juris Rn. 55 ff.).
- VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 17.2431
Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche …
Rn. 23 b) Bei der Verbringung von Altkleidern und -schuhen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt Folgendes: Die Verbringung und unter Umständen auch die Verwertung von Abfällen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (…ABl L 190, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (…ABl L 140, S. 114) abschließend und mit Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht geregelt (vgl. BayVGH, Beschluss v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 44 ff. m.V.a. Art. 1 Abs. 1, 2, Art. 2 Nr. 34 VO (EG) Nr. 1013/2006; Petersen, Abfallrecht 2015, 202/212 f;… Epiney in Oexle/Epiney/Breuer, EG-Abfallverbringungsverordnung, Einführung Rn. 51, 64). - VG Bayreuth, 11.11.2021 - B 9 S 21.1089
Anordnung der Entfernung von Altheu, Sofortvollzug
Dass dies aufgrund einer landesrechtlichen Norm zulässig ist und nicht gegen Bundesabfallrecht verstößt, ist durch das Bundesverwaltungsgericht anerkannt (BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 66 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 30.10.1987 - 7 C 87.86 - juris Rn. 3 u.a.).Die anschließend und aufbauend auf die Verpflichtung zur Entfernung angeordnete Verwertung bzw. Beseitigung kann auf § 62 KrWG gestützt werden (BayVGH, B.v. 27.3.2017 a.a.O. Rn. 65).
- VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 16.2223
Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche …
b) Bei der Verbringung von Altkleidern und -schuhen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt Folgendes: Die Verbringung und unter Umständen auch die Verwertung von Abfällen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (…ABl L 190, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (…ABl L 140, S. 114) abschließend und mit Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht geregelt (vgl. BayVGH, Beschluss v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 44 ff. m.V.a. Art. 1 Abs. 1, 2, Art. 2 Nr. 34 VO (EG) Nr. 1013/2006; Petersen, Abfallrecht 2015, 202/212 f;… Epiney in Oexle/Epiney/Breuer, EG-Abfallverbringungsverordnung, Einführung Rn. 51, 64). - VG München, 10.01.2022 - M 17 K 20.6361
Abfalleigenschaft abgestellter Kfz
Dabei ist ein Vergleich mit dem Zeitaufwand für den Erlass und die Durchsetzung einer Anordnung anzustellen (BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 20 CS 16.2404 - juris Rn. 25;… U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.1309 - juris Rn. 17 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2024 - 2 L 65/22
Anlassbezogene Kontrolle der Verbringung grün gelisteter Abfälle
- VG Augsburg, 25.09.2023 - Au 9 K 22.1572
Anfechtungsklage, teilweise übereinstimmende Erledigterklärung, Abfallbegriff, …
- VG Augsburg, 24.04.2023 - Au 9 K 22.1614
Verpflichtung zur Beseitigung von Abfällen, Vorlage von Entsorgungsnachweisen, …
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