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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.11.1988 - 20 CS 88.2324   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2182
VGH Bayern, 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 (https://dejure.org/1988,2182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 (https://dejure.org/1988,2182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 1988 - 20 CS 88.2324 (https://dejure.org/1988,2182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2075 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 681
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.07.1989 - 12 ( ) A 234/86

    Heranziehung zur Übernahme der Gesamtkosten einer umfangreichen …

    Zudem muß auch an diesem Punkt in Rechnung gestellt werden, daß es sich um einen Eilfall handelte, bei dem der Beklagte rasch tätig werden mußte, um die Schadensfolgen nicht noch weiter fortschreiten zu lassen, eingehende Eruierung des Handlungswillens der Verantwortlichen also nicht mehr angezeigt sein konnte (vgl. auch VGH München, NVwZ 1989, 681, 684 unter Hinweis auf dens., NVwZ 1986, 942).

    Rn. 35 Bei der Bestimmung des Kostenadressaten ist deshalb der Gesichtspunkt seiner wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit durchaus legitim (…vgl. OVG Münster, DVBl. 1973, S. 924, 928; Bay VGH München, NVwZ 1989, S. 681, 683;… Fleischer, Auswahl unter mehreren Polizeipflichtigen, a.a.O., S. 110;… Schumann, Grundriß des Polizei- und Ordnungsrechts ... nach dem Berliner Recht unter Berücksichtigung des MEPolG, 1978, S. 49 f.;… Knauf, Gesamtschuld und Polizeikostenrecht, a.a.O., S. 242 f., 245;… siehe auch OVG Koblenz, NJW 1986, S. 1369 f.;… VGH Kassel, NVwZ 1988, S. 655, zur entsprechend rechtmäßigen kostenbetreffenden Heranziehung des Kfz-Halters vor dem Kfz.

    Grundsätzlich kann vielmehr auf jeden der Kandidaten eigenständig, ja sogar kumulativ zugegriffen werden (vgl. OVG Münster, DVBl. 1971, S. 828, 830;… Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht, Bd. III, 4. Aufl. 1978, § 127 Id 2, Rdn. 25; und zuletzt Bay VGH München, NVwZ 1989, S. 681, 683 m.w.Nachw.).

    Auch die Umstände dieser Beauftragung müssen zudem "unter Berücksichtigung der Eilbedürftigkeit des behördlichen Vorgehens" gesehen werden (VGH München, NVwZ 1989, S. 681, 684).

  • VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 17 K 2868/11

    Klärschlammentsorgung

    Rn. 151 vgl. Scheier, ZfW 1984, 333, 334; Paetow, NVwZ 1990, 510, 511; Schink, DVBl. 1985, 1149, 1151; kritisch dazu, ob ein Verwachsen überhaupt die Anwendung von Abfallrecht ausschließt Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 1988 - 20 CS 88.2324 -, juris, Rn. 22;.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1989 - 12 A 234/86

    Kostenerstattung nach Ölunfall

    Zudem muß auch an diesem Punkt in Rechnung gestellt werden, daß es sich um einen Eilfall handelte, bei dem der Beklagte rasch tätig werden mußte, um die Schadensfolgen nicht noch weiter fortschreiten zu lassen, eingehende   Eruierung des Handlungswillens der Verantwortlichen also nicht mehr angezeigt sein konnte (vgl. auch VGH München, NVwZ 1989, 681 (684) unter Hinweis auf denselben, NVwZ 1986, 942).

    Bei der Bestimmung des Kostenadressaten ist deshalb der Gesichtspunkt seiner wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit durchaus legitim (vgl. OVG Münster, DVBl 1973, 924 (928); VGH München, B. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, NVwZ 1989, 681 (683); Fleischer, S. 110;… Schumann, Grundriß des Polizei- und OrdnungsR... nach dem Berliner Recht unter Berücksichtigung des MEPolG, 1978, S. 49 f.; Knauf, S. 242 f., 245; s. auch OVG Koblenz, NJW 1986, 1369 f.; VGH Kassel, U. v. 17.02.1987 - 11 UE 1193/84 -, NVwZ 1988, 655, zur entspr.

    Grundsätzlich kann vielmehr auf jeden der Kandidaten eigenständig, ja sogar kumulativ zugegriffen werden (vgl. OVG Münster, DVBl 1971, 828 (830);… Wolff-Bachof, VerwR III, 4. Aufl. (1978), § 127 Id 2, Rdnr. 25; und zuletzt VGH München, B. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, NVwZ 1989, 681 (683) m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Wurden etwa Stoffe nicht nur lose in einen Steinbruch verfüllt, sondern die Oberfläche nach Abschluss der Verfüllung dem Geländeprofil angepasst, planiert und durch Aussaat bepflanzt, wobei auch der Wille des Grundstückseigentümers auf die Herstellung einer dauerhaften festen Verbindung mit dem Grundstück gerichtet ist, so haben die Stoffe mit dem Abschluss der Verfüllungsmaßnahme ihre Abfalleigenschaft verloren mit der Folge, dass nicht mehr Abfallrecht, sondern Bodenschutzrecht anzuwenden ist (…vgl. OVG RP, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 -, juris RdNr. 50 f.; a.A. BayVGH, Beschl. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, juris RdNr. 22).
  • VG Düsseldorf, 08.09.2023 - 4 L 1597/23

    Einsturzgefährdetes Nachbargebäude

    Rn. 91 Vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 21. November 1988 - 20 CS 88.2324 -, juris Rn. 36; Hess.VGH, Beschluss vom 21. März 1988 - 4 TH 3794/87 -, juris Rn. 36.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …

    Wurden etwa Stoffe nicht nur lose in einen Steinbruch verfüllt, sondern die Oberfläche nach Abschluss der Verfüllung dem Geländeprofil angepasst, planiert und durch Aussaat bepflanzt, wobei auch der Wille des Grundstückseigentümers auf die Herstellung einer dauerhaften festen Verbindung mit dem Grundstück gerichtet ist, so haben die Stoffe mit dem Abschluss der Verfüllungsmaßnahme ihre Abfalleigenschaft verloren mit der Folge, dass nicht mehr Abfallrecht, sondern Bodenschutzrecht anzuwenden ist (…vgl. OVG RP, Urt. v. 26.01.2012 - 8 A 11081/11 - a.a.O. RdNr. 50 f.; a.A. BayVGH, Beschl. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, juris RdNr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96

    Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier: …

    Zu verweisen sei auf die Entscheidung des VGH München vom 22. November 1988 (NVwZ 1989, 681), derzufolge das Abfallgesetz auch dann anwendbar bleibe, wenn sich die eigentlich als Abfall zu entsorgenden Stoffe untrennbar mit dem Erdboden verbänden und damit nach dem bürgerlichen Recht zu einem wesentlichen Bestandteil eines Grandstücks würden.

    Etwas anderes kann die Beklagte jedenfalls für die vorliegende Sachverhaltskonstellation auch nicht aus dem Beschluss des VGH München vom 21. November 1988 (NVwZ 1989, 681) herleiten.

  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 20 CS 15.1502

    Abfallrechtliche Anordnung; unbegründete Beschwerde im Eilverfahren; Beseitigung …

    Das Landratsamt hätte folglich beide Störer gemeinsam als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen können oder jeden von ihnen allein, was bei einer Mehrheit von Störern im Ermessen der Behörde steht (vgl. bereits BayVGH, B.v. 21.11.1988, 20 CS 88.2324, Rn. 36 m.w.N.).

    Denn wo ein behördlicher Entscheidungsspielraum besteht, darf das Gericht nicht seine Entscheidung an die Stelle der Behördenentscheidung setzen, sondern letztere nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. § 114 VwGO, s.a. BayVGH, B.v. 21.11.1988, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

    Gerade bei einem Vorgehen gegen unerlaubte Abfallentsorgung wird es sich häufig als unmöglich erweisen, alle später auftauchenden Fragen vorwegnehmend bereits in einem Bescheid abschließend zu regeln; vielmehr muss in Kauf genommen werden, dass sich während des Vollzugs neue Erkenntnisse einstellen, auf die den Vollzug begleitend mit Entscheidungen auch rechtlicher Art reagiert werden muss (VGH München, B. v. 21.11.1988 - 20 CS 88.2324 -, NVwZ 1989, 681 ff.).
  • VGH Bayern, 02.04.1993 - 22 CS 93.491

    Absiebrückstände; Shredder-Recycling; Deponie; Kiesgrube; Grundwassergefährdung

    Durch den Einbau in der Kiesgrube haben die Absiebrückstände ihre Abfalleigenschaft nicht verloren (VGH München, NVwZ 1989, 681 = BayVBl 1989, 467 zu Art. 19 BayAbfG a. F.); eine Verwachsung mit dem Grundstück wäre schon deshalb ohne Einfluß auf die Entsorgungspflicht der Ast., weil hier Abfallstoffe in großer Menge, vermischt mit ebenfalls zur Verfüllung angeliefertem Erdreich, abgelagert wurden.

    Da die Handlungsstörer bekannt sind und ihre Leistungsunfähigkeit nicht offensichtlich ist, begegnet es keinen Bedenken, daß der Ag. sie zur Durchführung der Sanierung vorrangig herangezogen hat (s. auch VGH München, NVwZ 1989, 681 = BayVBl 1989, 467).

  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
  • OVG Thüringen, 29.03.1994 - 2 EO 18/93

    Abfallbeseitigungsrecht; Zu den Anforderungen des Abfallrechts an die Entsorgung …

  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen - …

  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 22 CS 90.400

    Sportschießanlage - Polizeipflichtigkeit des Verpächters

  • VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2310/21

    Abfallbesitzer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2013 - 10 S 2940/11
  • VG Düsseldorf, 30.03.2004 - 17 K 1199/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung wegen zu hoch verfüllten Bodenmassen und …

  • VG Arnsberg, 21.04.2008 - 14 K 1814/07

    Abfallbeseitigung oder Waldwegebau?

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1691/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2004 - 3 M 124/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Eigenschaft als Abfallbesitzer; Gewährung …

  • VG Schleswig, 14.06.2004 - 14 A 116/03
  • VG Gera, 08.09.2001 - 2 E 200/01

    Beseitigung von in den Boden eingebrachten und planierten Abfällen; Inkrafttreten …

  • VG Ansbach, 16.12.2010 - AN 15 K 10.02061

    Unzulässigkeit der Klage, da in dieser Sache bereits ein wirksames …

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