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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 20 D 13/98.AK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22296
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 20 D 13/98.AK (https://dejure.org/2004,22296)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.09.2004 - 20 D 13/98.AK (https://dejure.org/2004,22296)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. September 2004 - 20 D 13/98.AK (https://dejure.org/2004,22296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und kernbrennstoffhaltigen Abfällen sowie sonstigen radioaktiven Stoffen in Castor-Transport- und Lagerbehältern im Transportbehälterlager Ahaus; Gefahrgutrechtliche Baumusterprüfung von Castor-Behältern; Gefährdung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 20 D 13/98
    Gegen diese - in der Folgezeit verschiedentlich weiter geänderte - Genehmigung wandten sich die Kläger im Verfahren 21 D 2/89.AK, das durch klageabweisendes Urteil vom 30. Oktober 1996 - rechtskräftig nach dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 - (Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2) - beendet wurde.

    Die Erwägungen, aus denen im Verfahren 21 D 2/89.AK von der Zuziehung weiterer Unterlagen abgesehen worden sei, könnten schon angesichts der später ergangenen verfassungsgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Zweck der Aktenbeiziehung und zu den Anforderungen an Sachverständigengutachten keine Geltung mehr beanspruchen.

    Rn. 41 Ergänzend wird auf die Schriftsätze des vorliegenden Verfahrens sowie die in Bezug genommenen Schriftsätze der Verfahren 20 B 1426/00.AK und 21 D 2/89.AK nebst den jeweils dazu eingereichten Unterlagen, auf die Akten der genannten Verfahren nebst Beiakten, auf den angefochtenen Bescheid und die darauf bezogenen Änderungsbescheide sowie auf die angeforderten und vorgelegten Akten des BfS verwiesen.

    Der Senat schließt sich - wie schon in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 - 20 B 1426/00.AK - (im Weiteren: Beschluss 2001) - der im Urteil vom 30. Oktober 1996 im Verfahren über die Aufbewahrungsgenehmigung vom 10. April 1987 - 21 D 2/89.AK - (im Weiteren: Urteil 1996) zugrunde gelegten Betrachtung des 21. Senats des Oberverwaltungsgerichts an, dass ein Genehmigungsbescheid und auf ihn bezogene Änderungsbescheide eine Einheit bilden, weil sie in ihrer Gesamtheit umreißen, was erlaubt ist und gegebenenfalls von der Umgebung hingenommen werden muss.

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 20 D 13/98
    Gegen diese - in der Folgezeit verschiedentlich weiter geänderte - Genehmigung wandten sich die Kläger im Verfahren 21 D 2/89.AK, das durch klageabweisendes Urteil vom 30. Oktober 1996 - rechtskräftig nach dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 - (Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2) - beendet wurde.

    Dies ist im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 - über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil 1996 im Einzelnen dargestellt; hierauf wird Bezug genommen.

    Letztlich sei zu diesem Fragenkreis der Beiziehung weiterer Unterlagen zum Verfahren auf einer Basis, die in beweisrechtlichen Kategorien nur als reine Ausforschung zu qualifizieren wäre, auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 -, verwiesen, der sich auch und gerade mit Verfahrensrügen wegen des Unterlassens der Beiziehung weiteren Materials befasst.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2001 - 20 B 1426/00

    Castor-Behälter dürfen weiterhin ins Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 20 D 13/98
    Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung begehrte der Kläger zu 1. erfolglos vorläufigen Rechtsschutz (Beschluss des Senats vom 8. Februar 2001 - 20 B 1426/00 -).

    Rn. 41 Ergänzend wird auf die Schriftsätze des vorliegenden Verfahrens sowie die in Bezug genommenen Schriftsätze der Verfahren 20 B 1426/00.AK und 21 D 2/89.AK nebst den jeweils dazu eingereichten Unterlagen, auf die Akten der genannten Verfahren nebst Beiakten, auf den angefochtenen Bescheid und die darauf bezogenen Änderungsbescheide sowie auf die angeforderten und vorgelegten Akten des BfS verwiesen.

    Der Senat schließt sich - wie schon in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 - 20 B 1426/00.AK - (im Weiteren: Beschluss 2001) - der im Urteil vom 30. Oktober 1996 im Verfahren über die Aufbewahrungsgenehmigung vom 10. April 1987 - 21 D 2/89.AK - (im Weiteren: Urteil 1996) zugrunde gelegten Betrachtung des 21. Senats des Oberverwaltungsgerichts an, dass ein Genehmigungsbescheid und auf ihn bezogene Änderungsbescheide eine Einheit bilden, weil sie in ihrer Gesamtheit umreißen, was erlaubt ist und gegebenenfalls von der Umgebung hingenommen werden muss.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 2/04

    Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel

    Soweit der Kläger unter Verweis auf das Rechtsgutachten von Degenhart a.a.O. behördlichen Funktionsvorbehalt und die dargelegte Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle für Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 AtG wegen hier angeblich weniger komplexer sicherheitstechnischer Beurteilungen in Zweifel zieht, ist auch dem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24.08.2006 a.a.O. (BA S. 8/9) unter Bezugnahme auf seine vorangegangene Rechtsprechung entgegengetreten (vgl. zu Funktionsvorbehalt und den Grenzen gerichtlicher Kontrolle bei der Prüfung der erforderlichen Schadensvorsorge im Rahmen von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG auch OVG Münster, Urt. v. 02.09.2004 20 D 13/98.AK, zit. nach juris, Rdnr. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

    Vgl. Senatsurteil vom 2. September 2004 - 20 D 13/98.AK -, Urteilsabdruck S. 19 unter Bezug auf OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 21 D 2/89.AK -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2024 - 21 D 98/17

    Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Klagen gegen das …

    Eine Klage gegen diese Genehmigung in Gestalt der 1. Änderungsgenehmigung vom 17. Mai 2000 und der 2. Änderungsgenehmigung vom 24. April 2001 hatte ebenfalls keinen Erfolg (vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. September 2004 - 20 D 13/98.AK -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2001 - 20 B 1426/00

    Castor-Behälter dürfen weiterhin ins Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Rn. 6 Der Antragsteller erhob gegen die am 31. Dezember 1997 öffentlich bekannt gemachte Genehmigung vom 7. November 1997 am 29. Januar 1998 Klage (20 D 13/98.AK).

    Mit einer am 27. Juni 2000 erhobenen weiteren Klage (20 D 91/00.AK) - das Verfahren wurde mit der Sache 20 D 13/98.AK verbunden - wandte er sich auch gegen die 1. Änderungsgenehmigung und die nachträgliche Auflage.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - 20 D 134/00
    Rn. 47 Vgl. Senatsurteil vom 2. September 2004 20 D 13/98.AK , Urteilsabdruck S. 19 unter Bezug auf OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1996 21 D 2/89.AK .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 164/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

    Rn. 53 Vgl. Senatsurteil vom 2. September 2004 - 20 D 13/98.AK -, Urteilsabdruck S. 19 unter Bezug auf OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 21 D 2/89.AK -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 135/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

    Rn. 53 Vgl. Senatsurteil vom 2. September 2004 - 20 D 13/98.AK -, Urteilsabdruck S. 19 unter Bezug auf OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 21 D 2/89.AK -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 167/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

    Rn. 53 Vgl. Senatsurteil vom 2. September 2004 - 20 D 13/98.AK -, Urteilsabdruck S. 19 unter Bezug auf OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 21 D 2/89.AK -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 4 KS 6/04

    Krümmel und Brunsbüttel: Klagen abgewiesen

    Soweit die Kläger unter Verweis auf das Rechtsgutachten von Degenhart a.a.O. behördlichen Funktionsvorbehalt und die dargelegte Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle für Aufbewahrungsgenehmigungen nach § 6 AtG - wegen hier angeblichweniger komplexer sicherheitstechnischer Beurteilungen - in Zweifel ziehen, ist auch dem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24.08.2006 a.a.O. (BA S. 8/9)unter Bezugnahme auf seine vorangegangene Rechtsprechung entgegengetreten (vgl. zu Funktionsvorbehalt und den Grenzen gerichtlicher Kontrolle bei der Prüfung der erforderlichen Schadensvorsorge im Rahmen von § 6, Abs. 2 Nr. 2 AtG auch OVG Münster, Urt. v.02.09.2004-20 D 13/98.AK , zit. nach juris, Rdnr. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 155/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

    Rn. 53 Vgl. Senatsurteil vom 2. September 2004 - 20 D 13/98.AK -, Urteilsabdruck S. 19 unter Bezug auf OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 21 D 2/89.AK -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 32/18

    Anspruch einer Kommune gegen den Betreiber eines Transportbehälterlagers für …

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