Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.08.2006 - 20 LD 7/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstellung des Disziplinarverfahrens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt wegen eines schweren Dienstvergehens; Voraussetzungen für die Einstellung eines Disziplinarverfahrens; Folgen einer Veräußerung von anvertrauten Kraftfahrzeugen (Kfz) ...
- Judicialis
NDiszG § 15; ; NDO § 4; ; NDO § 14; ; StPO § 153 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt wegen eines schweren Dienstvergehens; Voraussetzungen für die Einstellung eines Disziplinarverfahrens; Folgen einer Veräußerung von anvertrauten Kraftfahrzeugen (Kfz) ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.12.2005 - 10 A 3019/04
- OVG Niedersachsen, 29.08.2006 - 20 LD 7/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.03.2004 - 1 D 23.03
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Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2006 - 20 LD 7/06
Allerdings finden auf sogenannte Altfälle ausnahmsweise die Vorschriften des Niedersächsischen Disziplinargesetzes Anwendung, wenn und soweit diese den beschuldigten Beamten materiellrechtlich besser stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.3.2004 - 1 D 23.03 - IÖD 2004, 164 = DÖV 2004, 746;… Urt. v. 8.9.2004 - 1 D 18.03 -, ZBR 2005, 91).Dieses neue Recht ist, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der parallelen Neuregelung des Bundesdisziplinarrechts wiederholt entschieden hat (BVerwG, Urt. v. 17.3.2004 - 1 D 23.03 -, DÖV 2004, 746;… Urt. v. 23.2.2005 -1 D 13.04 -, ZBR 2005, 252), auf die bei Inkrafttreten der Neuregelung nicht rechtskräftig abgeschlossenen Fälle, also auch hier, anzuwenden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, besteht das Erfordernis einer zusätzlichen Pflichtenmahnung nur dann, wenn es aufgrund der Persönlichkeit des Beamten konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass für den dienstlichen Bereich eine Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG, Urt. v. 17.3.2004, aaO;… Urt. v. 23.2.2005, aaO, jew. unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung).
- BVerwG, 11.12.1984 - 1 D 113.83
Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Berufung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2006 - 20 LD 7/06
Eine Beschränkung der Anfechtung ist stets zulässig und als solche wirksam, wenn Gegenstand der Anfechtung ein solcher Teil der Entscheidung ist, der losgelöst und getrennt von dem nicht angefochtenen Teil des Urteils eine in sich selbständige Prüfung und Beurteilung zulässt" (BVerwG, Urt. v. 11.12.1984 - 1 D 113.83 -, BVerwGE 76, 237 = ZBR 1985, 178).Darüber hinaus erstreckt sich die innerprozessuale Bindung auch auf die Feststellung, dass ohne das Maßnahmeverbot des §§ 14 NDO, 15 NDiszG die Disziplinarmaßnahme einer Gehaltskürzung zu verhängen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1984, a.a.O.).
- BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04
Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2006 - 20 LD 7/06
Dieses neue Recht ist, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der parallelen Neuregelung des Bundesdisziplinarrechts wiederholt entschieden hat (…BVerwG, Urt. v. 17.3.2004 - 1 D 23.03 -, DÖV 2004, 746; Urt. v. 23.2.2005 -1 D 13.04 -, ZBR 2005, 252), auf die bei Inkrafttreten der Neuregelung nicht rechtskräftig abgeschlossenen Fälle, also auch hier, anzuwenden.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, besteht das Erfordernis einer zusätzlichen Pflichtenmahnung nur dann, wenn es aufgrund der Persönlichkeit des Beamten konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass für den dienstlichen Bereich eine Wiederholungsgefahr besteht (…BVerwG, Urt. v. 17.3.2004, aaO; Urt. v. 23.2.2005, aaO, jew. unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung).
- BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2006 - 20 LD 7/06
Die Bestimmung des § 4 NDO und nicht §§ 16 NDiszG ist im vorliegenden Fall anzuwenden, weil die zuletzt genannte Regelung hinsichtlich der in Abs. 4 getroffenen Unterbrechungsregelung anders und für den Beamten ungünstiger ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.2005 - 1 D 1.04 -, ZBR 2005, 315, zu der ähnlichen Situation auf dem Gebiet des Bundesdisziplinarrechts). - BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03
Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2006 - 20 LD 7/06
Allerdings finden auf sogenannte Altfälle ausnahmsweise die Vorschriften des Niedersächsischen Disziplinargesetzes Anwendung, wenn und soweit diese den beschuldigten Beamten materiellrechtlich besser stellen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.3.2004 - 1 D 23.03 - IÖD 2004, 164 = DÖV 2004, 746; Urt. v. 8.9.2004 - 1 D 18.03 -, ZBR 2005, 91).
- OVG Niedersachsen, 05.12.2012 - 19 LD 3/12
Einstellung der Zeitspanne zwischen Dienstvergehen und Einleitung des …
Unabhängig davon wäre eine Gehaltskürzung auch nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 NDiszG nicht zulässig, da die dafür erforderliche Wiederholungsgefahr (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.3.2004 - 1 D 23.03 -, DÖV 2004, 746, v. 23.2.2005 - 1 D 13.04 -, ZBR 2005, 252; erk. Gericht, Urt. v. 29.8.2006 - 20 LD 7/06 -, juris; allg. zu § 16 NDiszG auch Sen. Beschl. v. 24.6.2011 - 19 AD 7/10 - ) nicht besteht, wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt.
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