Rechtsprechung
| LG Köln, 30.10.1996 - 20 O 142/96 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.10.1996 - 20 O 142/96
- OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 20.06.1997 - 19 U 219/96
Haftung des Vorstandes auf Vertragserfüllung bei Konkurs des Vereins
Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.10.1996 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 142/96 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 30.10.1996 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 142/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 37.829,63 DM nebst 4 % Zinsen aus 34.450,00 DM seit dem 26.01.1996 und aus weiteren 3.379,63 DM seit dem 26.04.1996, an den Kläger zu 2) 7.010,45 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.04.1996, an den Kläger zu 3) 8.415,13 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.08.1996 und an den Kläger zu 4) 3.727,10 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.10.1996 zu zahlen.
- AG Bergisch Gladbach, 10.03.2000 - 61 C 365/98
Voraussetzungen für die Durchführung eines Konkursverfahrens; Rechtsfolgen des …
In einem Vorverfahren vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen 20 O 142/96) und OLG Köln (Aktenzeichen 19 U 219/96) nahmen mehrere ehemalige Spieler des Vereins den Beklagten für titulierte Forderungen gegenüber dem Verein persönlich in Anspruch.
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