Rechtsprechung
| LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauleistungsversicherung: Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (ABN) 1995 mit Zusatzvereinbarungen abgeschlossenen Bauleistungsversicherung mit einer ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauleistungsversicherung: Wer muss Unvorhersehbarkeit des Schadenseintritts darlegen und beweisen? (IBR 2010, 179)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 17.11.2005 - 5 U 289/05
Anforderungen an die Belehrung der Rechtsfolgen des Fristablaufs in dem …
Auszug aus LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06
Rn. 51 Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet. - OLG Koblenz, 23.07.2004 - 10 U 518/03
Beginn der Ausschlußfrist nach § 12 Abs. 3 VVG
Auszug aus LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06
Rn. 51 Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet. - OLG Oldenburg, 19.05.2006 - 3 W 15/06
Zusendung einer Kopie der Deckungsablehnung ohne Hervorhebung der Klagefrist …
Auszug aus LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06
Rn. 51 Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet. - OLG Köln, 21.02.1991 - 5 U 95/90
Gerichtliche Geltendmachung; Maßnahmen ; Rechtshängigkeit; Zustellung; …
Auszug aus LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06
Wird ein Anspruch durch Mahnbescheid geltend gemacht, so hat deshalb bereits die Zustellung des Mahnbescheids rechtswahrende Wirkung, unabhängig davon, ob und wann es zu einem streitigen Verfahren kommt (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 218). - OLG Köln, 26.02.2007 - 5 U 212/06
Nach Bestätigung der Ablehnungsentscheidung durch den Versicherer muss der VN …
Auszug aus LG Köln, 25.03.2009 - 20 O 178/06
Rn. 51 Dahinstehen kann insoweit, ob die nicht drucktechnisch hervorgehobene Belehrung, die erstmals unter dem 18.08.2004 (Bl. 29 des Anlagenbandes) überhaupt ausgesprochen wurde, geeignet ist, die Folgen der vorgenannten Gesetzesbestimmung auszulösen (vgl. zum Streitstand OLG Oldenburg, VersR 2007, 233; OLG Köln, B. vom 26.02.2007, Az.: 5 U 212/06; OLG Koblenz, RuS 2005, 257; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 25), wobei das Gericht eher dazu neigt, wegen der schwerwiegenden Folgen einer Fristversäumnis zumindest dann eine drucktechnische Hervorhebung als erforderlich anzusehen, wenn - wie hier - die Belehrung im fortlaufenden Text enthalten ist und sich dahinter noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen" befindet.
- OLG Celle, 13.10.2016 - 8 U 21/16
Vorsicht bei den versicherten Interessen in der Bauleistungsversicherung!
Nach dem klaren Wortlaut der Klausel hat daher der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen zu beweisen (LG Köln, Urteil vom 25. März 2009 - 20 O 178/06, ;… für eine vergleichbare Klausel der Maschinenversicherung: Voit/ Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 2 AMB 91/97 Rz. 10; OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2009 - 9 U 118/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2003 - 12 U 211/02, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 03. Juni 1981 - IVa ZR 121/80).
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