Rechtsprechung
| LG Dortmund, 31.10.2018 - 20 O 22/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: 20 % auf Alles ohne Wenn und Aber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch der Werbung mit Anzeigen von Sonderaktionen mit der Angabe "20 % AUF ALLES OHNE WENN UND ABER!" wegen Irreführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" wenn es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeaussage "20 % auf Alles ohne Wenn und Aber" irreführend, wenn doch Ausnahmen vorliegen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
20% auf Alles ohne Wenn und Aber - ABER nicht bei Ausnahmen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16
Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich …
Auszug aus LG Dortmund, 31.10.2018 - 20 O 22/18
Vielmehr müsste die Korrektur der Aussage in einem solchen Fall durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis vorgenommen werden, der am Blickfang selbst teil hat (vgl. BGH, GRUR 2018, 320 "Festzins Plus").
- OLG Nürnberg, 23.07.2024 - 3 U 392/24
Blickfangwerbung für eine Rabattaktion eines Süßwarensortiments
Rn. 15 Nicht durch einen Sternchen- oder Fußnotenhinweis korrekturfähig ist etwa die blickfangmäßige Aussage "20 % auf Alles ohne Wenn und Aber" (LG Dortmund, Urteil vom 31. Oktober 2018 - 20 O 22/18, juris-Rn. 15) oder die Werbung eines Autohändlers, die den Eindruck vermittelt, dass ein angebotenes "Neufahrzeug" zu dem angegebenen Preis von jedermann gekauft werden kann, obwohl der Preis nur dann gilt, wenn für den Wagen eine Tageszulassung vorgenommen wird und zum anderen nur für die Verbraucher, die ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung geben (OLG Köln…, Urteil vom 5. April 2019 - I-6 U 179/18, juris-Rn. 21 ff.). - OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 747/22
Blickfangwerbung eines Küchenhändlers mit Rabatten für den Erwerb einer …
Rn. 13 Nicht durch einen Sternchenhinweis korrekturfähig ist etwa die blickfangmäßige Aussage "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" (LG Dortmund, Urteil vom 31.10.2018 - 20 O 22/18, juris-Rn. 15) oder die Werbung eines Autohändlers, die den Eindruck vermittelt, dass ein angebotenes "Neufahrzeug" zu dem angegebenen Preis von jedermann gekauft werden kann, obwohl der Preis nur dann gilt, wenn für den Wagen eine Tageszulassung vorgenommen wird und zum anderen nur für die Verbraucher, die ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung geben (OLG Köln…, Urteil vom 05.04.2019 - I-6 U 179/18, juris-Rn. 21 ff.). - LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses
Der Verbraucher darf nämlich entsprechend der Rechtsprechung zur Richtigstellung einer irreführenden Werbung durch Fußnoten oder Sternchen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-;… BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett; LG Dortmund WRP 2019, 526) erwarten, dass - falls eine Richtigstellung einer unzutreffenden Aussage erforderlich sein sollte - diese in engen räumlichen Zusammenhang mit der Aussage oder zumindest in einem mit zumutbarem Aufwand auffindbaren und deutlich angebrachten, prägnanten Hinweis erfolgt und dass er die Richtigstellung einfach und unproblematisch zur Kenntnis nehmen kann, ohne erst ein Vergrößerungsglas hervorsuchen zu müssen. - LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2022 - 3 HKO 6313/21
Irreführende Werbung ohne ausreichende Richtigstellung in einer Fußnote
Rn. 29 Der Verbraucher erwartet jedoch - entsprechend der Rechtsprechung zur Richtigstellung einer irreführenden Werbung durch Fußnoten und Sternchen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-;… BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett; LG Dortmund WRP 2019, 526), dass - falls eine Richtigstellung einer unzutreffenden Aussage erforderlich sein sollte - diese in engen räumlichen Zusammenhang mit der Aussage oder zumindest in einem mit zumutbarem Aufwand auffindbaren und deutlich angebrachten, prägnanten Hinweis erfolgt, und geht nicht davon aus, dass er bis zum Ende einer umfangreichen Werbung scrollen muss, um die Auflösung zu finden (…Toussaint in: Teplitzky/Peifer/Leistner, UWG, 3. Aufl. 2020, § 5 Rdnr. 103).
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